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schwanger aber erst in nem jahr fertig

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Geschrieben

hallo

habe vor vier wochen erfahren dass ich schwanger bin.

termin liegt auf dem 23.7.

stecke aber noch mitten in der ausbildung zur zerspanungsmechanikerin d.h. metallindustrie

da ich mich mit knapp 300€ durchs leben schlage und mein freund auch nur leiharbeiter mit knapp 1000€ ist und wir dazu auch noch eine eigene wohnung seit 8 wochen haben wissen wir nicht wie wir es am besten anstellen sollen

dass wir das kind bekommen steht ausser frage.

bekomme ich finanziell irgendwelche unterstützung wenn ich gleich nahc dem mutterschutz wieder auf die arbeit gehe und meine ausbildung beende?

müsste das kind ja dann auch irgendwo unterbringen...

vielen dank für die antworten

Geschrieben

naja wenn das kind da ist kriegst du erstmal kindergeld/elterngeld. Wenn du nach dem mutterschutz wieder mit der ausbildung anfangen möchtest, kannst du dir eine tagesmutter nehmen. diese kosten werden sicherlilch bis auf einen kleinen beitrag übernommen werden, da ihr so wenig geld habt. ansonsten kann man noch wohngeld und kindergeldzuschlag beantragen.

Geschrieben

wo muss ich das beantragen und muss ich das kind dann in eine krippe geben oder wie läuft das? möchte schon schnellst möglich meine ausbildung fertig machen damit wir dem kind dann auch was bieten können und auch davon leben können

Geschrieben

Beantragt wird das beim Jugendamt.

Die Anträge heißen:

"Antrag auf Prüfung der Vorraussetzung für Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung bzw. bei einer Tagespflegeperson"

und

"Antrag auf Übernahme/teilweise Übernahme des Elternbeitrages"

Das Kleine muss nicht zwangsläufig in die Krippe, du kannst es auch bei einer/m Tagesmutter/papa unterbringen lassen. Diese haben meiner Meinung nach vor allem anfangs erhebliche Vorteile gegenüber der Krippe. Haben sehr viel mehr Zeit sich um die Kleinen zu kümmern und sind zudem weitaus flexibler was ihre Arbeitszeiten angeht. :)

In Betreuung kannst du dein Kind meist "erst" ab 2 Monaten geben. Manche nehmen die Kinder auch erst ab dem 3. Lebensmonat. In dieser Zeit (8 Wochen) hast du aber den Mutterschutz und das daraus resultierende Beschäftigungsverbot, also macht es so gesehen gar nichts. :)

Geschrieben

Und sonst frag mal bei deinen Bekannten, Freunden, Verwandten rum (wenn du keine "fremde" Tagesmutter möchtest)

Denn mit etwas Aufwand bekommst du auch jemand anderes als deine Tagesmutter finanziert (denn ich persönlich finde es sehr wichtig, dass ich volles Vertrauen in die Person hab, die mein Kind betreut)

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