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Elternzeit

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Geschrieben

Hallo alle zusammen!

Ich wußte jetzt nicht wohin mit meiner Frage. Hab das hierher gepackt.:D

Also vielleicht kann mir ja jemand helfen. Also ich bin Hartz IV Empfängerin und mein Mann arbeitet Vollzeit. Jetzt würde ich gerne wissen ob er trotzdem Elternzeit nehmen kann. Wir wüßten auch gerne wo man sich beraten lassen kann und wann man einen Antrag darauf stellen muss! :D

Bitte helft mir! Vielen Dank im voraus! :D

Geschrieben

Warum sollte er denn bitte keine Elternzeit nehmen dürfen? Nur weil du quasi "sowieso" zu Hause bist? Nene, so geht das nicht. Du darfst Elterngeld beantragen, ebenso dein Mann. Ich vermute ja, dass du dann den Mindestbetrag von 300Euro bekommen würdest *grübl* Allerdings hab ich eigentlich keine Ahnung, wie das dann mit Hartz 4 verrechnet wird, sorry. Dein Mann jedenfalls würde eben die 67% bekommen in der Zeit, du nichts (bzw. weiter Hartz 4, ich meine nichts "extra").

Rat kanns du dir bestimmt bei ner Pro Familia Beratungsstelle holen.

Und was die Anträge betrifft: das ist wohl von Land zu Land unterschiedlich, google mal oder frag auch das bei Pro Familia nach ;)

Geschrieben

Ich hab auch schon in meiner Broschüre geblättert. :D

Kapier ich aber nicht so wirklich. :P Also ich verstehe daß auch so, dass es nicht vom Partner abhängt! Oh mann ist das immer alles kompliziert. :D

Geschrieben

Hey du:)

Also wie die anderen schon sagen .. Elternzeit ja und es heisst dann Erziehungsgeld .. 2 Jahre.. Ka wo Du herkommst in Bayer.. BW Sachsen.. Sachsen-Anhalt und Thüringen wird das 3te Erziehungsjahr gezahlt das heisst dann Landeserziehungsgeld..

Find ich den anderen z.B Unfähr die nicht in den Bundesländern wohnen. Entweder ist man ein deutschland oder nicht!!!

Dann ist es auch so das man wenn man arbeitslos war Vorher kein Anspruch auf ein drittes Erziehungsjahr hat betrifft jetzt die Bundesländer die kein Landeserziehungsgeld zahlen.. obwohl jeder Mutter jedem Vater 3 Jahre zustehn.. aber das Gilt nur für Arbeitslose..

für die anderen heisst es.. (arbeitnehmer) das 3te Jahr in den BL wo kein LEG gezahlt wird.. sie bekommen zwar fürs dritte 3 Jahr kein geld sind aber denn noch gesetzlich krankenversichert.. Nur als Arbeitsloser trifft das nicht zu.. aber dann wird er bestimmt eh ALG 1 o. ALG2 bekommen. ich hoffe ich konnte es deutlich erklären?:)

Wobei es schon ungerecht ist das einem Arbeitslosen kein 3tes Erziehungsjahr zusteht. aber so ist nunmal die ungerechtigtkeit :(

Ach nochwas .. es werden aber 3 volle Erziehungsjahre bei der Rentenversicherung angerechnet .. aber das muss man auch wiederrum beantragen.. die schicken einen dann Automatisch so Einantrag zu..

LG und alles gute

Geschrieben

also ich bekomm auch harz4 und durch meine 2 jährige tochter den mindestsatz von 300 euro +75 euro geschwisterbonus, für 1 jahr, da mein freund sich keine elternzeit nehmen will(er hat im august ne ausbildung angefangen) war es das dann danach! (wobei ich noch was anderes gehört habe....)

und anträge bekommst du bei deiner zuständigen stelle dafür, in hessen ist es das "hessisches amt für versorgung und soziales" die schicen dir die anträge auch zu!

ansonsten, googlen :-)

lg

Geschrieben

Das Problem wird nur sein, wenn Dein Mann Elternzeit nimmt, wird das Amt sagen gute Frau dann können sie ja Arbeiten gehen.

D.h. dann für Dich irgendwelche Massnahmen oder 1€ Jobs oder, oder ,oder...

Denn die meisten Ämter sind auf dem Stand das ein Baby keine 24h rundum Versorgung von BEIDEN Eltern braucht.

Übrigens habe ich mir für die Rentenversicherung Erzeihungszeiten aufgespart pro Kind stehen einem ja 3 Jahre zu, ich habe das jeweils letzte Jahr von Beiden aufgehoben um dann Lücken zu füllen, wie für die aktuelle SS, wo ich nicht Arbeiten kann, aber wenn ich nicht gemeldet bin keine Rentenzeiten gut geschrieben bekomme.

Geschrieben
Also wie die anderen schon sagen .. Elternzeit ja und es heisst dann Erziehungsgeld .. 2 Jahre.. Ka wo Du herkommst in Bayer.. BW Sachsen.. Sachsen-Anhalt und Thüringen wird das 3te Erziehungsjahr gezahlt das heisst dann Landeserziehungsgeld..

also erziehungsgeld gibts ja nun schon seit mehr als einem jahr nicht mehr :rolleyes:

Geschrieben
Stimmt es gitb 2 Jahre Bundesweit mit min. 300€ ELTERNGELD und max. 12 Monate auf Bundeslandebene Landeserziehungsgeld ^^

also soweit ich weiß gibt es nur 1 jahr bzw. max. 14 monate elterngeld. mann kann es höchstens auf 2 jahre aufteilen, bekommt dann aber monatlich nur die hälfte.

und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es noch das landeserziehungsgeld gibt, wo es das vom bund auch nicht mehr gibt. aber da will ich nix falsches erzählen, da ich mich da nicht auskenne :rolleyes:

Geschrieben

Ruf am besten beim Familienministerium an. Unter bmfsfj.de findest Du es - geh auf Service und dann auf Kontakt. Da gibt es ne Service-Nummer. Die sind sehr nett da! Außerdem ist die Seite auch ansonsten sehr informativ. Und dort gibt es die Infos aus allererster Hand.

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