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Minijob trotz Elterngeld und Elternzeit

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Empfohlene Beiträge

Gast *~DeLaLi~*
Geschrieben

Hallo Ihr lieben!

Ich benötige Eure Hilfe, denn ich würde gerne ein bis zweimal die Woche für ein paar Stunden arbeiten gehen, also spirch auch MiniJob-Basis. Kann mir vielleicht jemand von Euch sagen, wie sich das mit dem Eltengeld verhält und kann ich das einfach machen, oder muß ich bei meinem Arbeitgeber bei dem ich mich in Elternzeit befinde erst um Erlaubnis bitten? Schönen Dank schonmal im voraus für Eure Hilfe.

Lieben Gruß von Denise

Geschrieben

Hallo,

also wie das mit deinem AG ist weiss ich nicht.

Wenn du auf Minijob arbeiten gehst dann ist das ok, darf halt nicht mehr als 30stunden in der Woche sein, ist bei dir mit 2x in der Woche aber eh nicht der Fall. Dein AG(vom Minijob) muss der Elterngeldstelle(schriftlich) bestätigen, das du auf einem Minijob arbeitest und wieviel Stunden das in der Woche sind. Das schickste am besten mit deiner Antragsnummer(von der Elterngeldstelle) drauf zu denen hin, dann geht es schneller.

Also der Minijob wird mit deinem alten Gehalt vorher verrechnet. Liegt der Differenzbetrag unter dem 300€ Sockelbetrag bekommst du die 300€. Liegt er drüber wird dir was vom Sockelbetrag abgezogen oder du bekommst gar nichts mehr. Zumindest wurde mir das so erzählt und ausgerechnet. Ich bekomme die 300€+das MinijobGeld(immer noch mehr zusammen als wenn ich nur Elterngeld bekommen würde). Aber die sind sich da glaub ich selber nicht einig drüber, der eine sagte mir, ich bekomm alles an Elterngeld, der andere sagte das wird verrechnet.

Am besten rufst mal dort an oder klickst mal hier drauf

http://www.l-bank.de/lbank/inhalt/nav/privatpersonen/elterngeldunderziehungsgeld/elterngeld.xml?ceid=100383

Gast *~DeLaLi~*
Geschrieben

Vielen Dank erstmal für Deine Antwort! Man, dass ist ja sowas von kompliziert :eek: Da muss man sich ja wirklich zweimal überlegen ob und wann man irgendwas macht. Habe mir die Seite direkt mal gespeichert und schaue sie mir heute Abend mit meinem Mann mal gemeinsam an und wenn wir nicht durchsteigen muß ich morgen mal telefonieren.

Lieben Gruß von Denise

Geschrieben

Bitte

Ehrlich, da blickst net durch, ich zumindest nicht. Aber schau mal, bei deinem Antrag nach, da müsste auch was stehen oder auf dem Info-Blatt. Wobei es das auch zum Download auf der Seite gibt.

Viel Glück

Gast *~DeLaLi~*
Geschrieben

oh nö.... auf meinen antrag werfe ich lieber keinen blick. du kannst dir gar nicht vorstellen, was wir von anfang an schon für probleme mit der elterngeldstelle hatten. unsere akte hier ist so dick, so dick ist nichtmal meine akte für meine gehaltsabrechnungen. wenn mein männe nicht die ...nauze voll gehabt hätte und dann mal dort angerufen hätte, dann hätten wir wahrscheinlich heute noch kein geld :D , er mußte denen dann erstmal erklären, dass man das elterngeld statt 1 jahr auch 2 jahre beziehen kann wenn man es sich aufteilt....... daher versuche ich lieber mit meinem mann das erstmal so raus zu bekommen, bevor ich mir die unterlagen von denen anschaue :D

Geschrieben

Sooo kompliziert ist das eigentlich gar nicht.

Die Elterngeldstelle verrechnet dein neues Gehalt mit Deinem Alten und davon bekommst du dann 67%

Beispiel:

Verdienst vorher 2000

Verdienst neu in Elternzeit: 400

Differenz 1600- davon bekommst Du die 67% zusätzlich zu Deinem Gehalt.

Ich gehe ab Februar 4 Stunden die Woche arbeiten, also auch Minijob. ich hab nen Antrag darauf gestellt bei meinem Arbeitgeber, da dies zustimmungspflichtig ist. Vor Aufnahme der Tätigkeit sollte man das ganze der Elterngeldstelle melden und auch die Daten hinsenden, gehalt, Wochenstunden etc...

Grüße, Linda

Geschrieben

kann dem nur zustimmen, was darklady schreibt. will aber noch ergänzen, dass du auf jeden fall die 300 euro sockelbetrag bekommst, auch wenn die 67% von dem differenzbetrag weniger wären. also wenn du z.b. vorher auch nur wenig oder gar nicht verdient hast.

die zustimmung von deinem arbeitgeber brauchst du aber auf jeden fall (§15 Abs. 4 Satz 3 BEEG).

ramona

Geschrieben
Sooo kompliziert ist das eigentlich gar nicht.

Die Elterngeldstelle verrechnet dein neues Gehalt mit Deinem Alten und davon bekommst du dann 67%

Beispiel:

Verdienst vorher 2000

Verdienst neu in Elternzeit: 400

Differenz 1600- davon bekommst Du die 67% zusätzlich zu Deinem Gehalt.

Ich gehe ab Februar 4 Stunden die Woche arbeiten, also auch Minijob. ich hab nen Antrag darauf gestellt bei meinem Arbeitgeber, da dies zustimmungspflichtig ist. Vor Aufnahme der Tätigkeit sollte man das ganze der Elterngeldstelle melden und auch die Daten hinsenden, gehalt, Wochenstunden etc...

Grüße, Linda

gut zu wissen

Gast *~DeLaLi~*
Geschrieben

ok dann ist es ja doch nicht so kompliziert...... aber wenn ich menen arbeitgeber fragen muß, kann ich es eh vergessen, dem wird er nämlich leider nicht zustimmen *schade* aber vielen dank für eure auskünfte.

  • 5 Monate später...

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