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wie Elternzeit beantragen???

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Granada05

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hallo zusammen,

ich blicke bei diesem ganzen wust einfach nicht mehr durch: papierkram ohne ende vor und auch nach der geburt, gesetzestexte verstehen, fristen einhalten und und und...! :confused:

bin jetzt in der 34.ssw und soll meinem AG schriftlich einreichen, wie lange ich in elternzeit gehen will. habe vor etwa 1 jahr oder ggf etwas länger zu pausieren. muss/soll ich das jetzt schon einreichen oder reicht es bzw ist es sinnvoll dies erst nach der geburt zu machen?

beginnt die elternzeit eigentlich direkt nach der geburt oder erst nachdem die 8 wochen mutterschutz vorbei sind? überall steht was anderes...! :(

so wie ich es verstanden habe, würde es ja bedeuten, dass wenn mein kind rein rechnerisch am 25.01.08 geboren würde, ich bis zum 21.03.08 mutterschutz hätte und danach 1 jahr elternzeit bis einschließlich 21.03.09! :confused:

oder beginnt die elternzeit ab dem tag der geburt und wenn ich dann 1 jahr nehme, dann müsste ich theoretisch am 26.01.09 wieder arbeiten?!? :confused:

das elterngeld, weiß ich, wird auf das mutterschutzgeld angerechnet und somit erhalte ich die ersten 2 monate muschu-geld und danach 10 monate elterngeld, womit das 1. jahr komplett wäre (bis 25.01.09)! hätte dann aber nach meiner rechnung noch bis zum 21.03.09 "frei"!

mein mann hat vor auch noch 2 monate in elternzeit zu gehen wobei er ja dabei noch bis zu 30h/woche arbeiten darf. dann hätten wir ja sein elterngeld + sein gehalt von den 30h/woche und dann wären die letzten 2 monate bis zum 21.03.09 auch gesichert, bevor ich wieder arbeiten gehe. dann wären wir diese 2 monate gleichzeitig in elternzeit, oder?

kann ich eigentlich, wenn ich die fristen einhalte, meine elternzeit jederzeit verlängern oder nur wenn mein chef mitmacht? kann man nur ganze jahre verlängern oder auch nur um ein paar monate oder wochen? das wäre wichtig zu wissen, falls die elternzeit direkt ab der geburt gerechnet wird, dann müsste ich nämlich direkt 2 monate mehr angeben oder fristgerecht 2 monate verlängern!

ach..., das ist alles so kompliziert, bis man da mal den durchblick hat!

hoffe, mir kann jemand weiterhelfen oder sagen, wo ich mich informieren kann!

lg

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vor fünf Jahren als ich noch in einem Arbeitverhältnis stand musste ich bis sätestens zwei Wochen nach der Geburt bescheid geben wie lange ich Elternzeit beanspruchen möchte ( dies aber schriftlich) habe noch wärend der SS den Brief geschrieben den hat dann mein Mann abgegeben. Man hat ja dann doc andere sachen im Kopf als Elternzeit usw.

Den Antrag für Elterngeld habe ich diesmal auch schon in der SS fertig gemacht musste nur Geburtsdatum eingefügt und Geburtsurkunde beigelegt werden.

Elternzeit rechnet sich ab Geburtsdatum des Kindes nicht nach Mutterschutz

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Es kommt auch noch darauf an wie du das elterngeld ausbezahlt bekommst nimmst du ein Jahr das volle oder splittest du auf zwei Jahre für das halbe geld

Ansonsten einfach mal bei der Elterngeldkasse Anrufen die für deine Region zuständig ist .

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Hallo!

Also, erstmal bekommst Du die besten Informationen auf der Homepage des Familienministeriums (googlen BMFSFJ, darf ja keinen link reinstellen). Dort kann man Elternzeit berechnen und bekommt Antwort auf alle Fragen!

Dann zu Deinen Fragen: die Elternzeit musst Du 7 Wochen vor Antritt derselben beantragen. Meiner Meinung nach bedeutet das, eine Woche nach der Geburt. Denn Du bekommst Dein Kind und hast dann erstmal "nur" Mutterschutz. Die Elternzeit beginnt mit Ende des Mutterschutzes. Während des Mutterschutzes bekommst Du Dein volles netto - vom Arbeitgeber und der Krankenkasse.

Das Elterngeld steht Eltern in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes zu. Dabei werden die zwei Monate Mutterschutz allerdings abgezogen. Das heißt, Du bekommst erst zwei Monate volles netto, dann das reduzierte Elterngeld. Und das dann auch nur bis zum 12. Lebensmonat Deines Kindes. Dann gibt es Erziehungsgeld. Wenn der Vater dann noch die zwei Monate nimmt, bekommt Ihr weitere 2 Monate Elterngeld.

Elternzeit hat mit dem Elterngeld nichts zu tun. Du kannst beispielsweise auch Elterngeld bekommen, wenn Du wieder Teilzeit arbeiten gehen würdest (würde bei mir immerhin denselben Nettolohn bei halber Arbeit ausmachen - leider geht es hier im Büro nicht..)

Du kannst bis zu drei Jahren Elternzeit nehmen - das musst Du aber wie gesagt vorab mit dem Arbeitgeber klären. Wenn Du verlängern willst, kommt es auf ihn an, denn er MUSS Dir keine Verlängerung gewähren.

Gleichzeitig in Elternzeit: Klar, könnt Ihr machen, aber es gibt dann natürlich nicht doppelt Geld. Auch, wenn er 30 Stunden arbeiten geht, werdet Ihr deswegen nicht mehr Geld bekommen, sondern nur ergänzend Elterngeld zum Gehalt.

So, ich hoffe, ich habe nichts vergessen... Schau wirklich mal auf die Homepage, die ist sehr ergiebig!

LG, Mimi

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Hallo!

Also, erstmal bekommst Du die besten Informationen auf der Homepage des Familienministeriums (googlen BMFSFJ, darf ja keinen link reinstellen). Dort kann man Elternzeit berechnen und bekommt Antwort auf alle Fragen!

Dann zu Deinen Fragen: die Elternzeit musst Du 7 Wochen vor Antritt derselben beantragen. Meiner Meinung nach bedeutet das, eine Woche nach der Geburt. Denn Du bekommst Dein Kind und hast dann erstmal "nur" Mutterschutz. Die Elternzeit beginnt mit Ende des Mutterschutzes. Während des Mutterschutzes bekommst Du Dein volles netto - vom Arbeitgeber und der Krankenkasse.

Das Elterngeld steht Eltern in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes zu. Dabei werden die zwei Monate Mutterschutz allerdings abgezogen. Das heißt, Du bekommst erst zwei Monate volles netto, dann das reduzierte Elterngeld. Und das dann auch nur bis zum 12. Lebensmonat Deines Kindes. Dann gibt es Erziehungsgeld. Wenn der Vater dann noch die zwei Monate nimmt, bekommt Ihr weitere 2 Monate Elterngeld.

Elternzeit hat mit dem Elterngeld nichts zu tun. Du kannst beispielsweise auch Elterngeld bekommen, wenn Du wieder Teilzeit arbeiten gehen würdest (würde bei mir immerhin denselben Nettolohn bei halber Arbeit ausmachen - leider geht es hier im Büro nicht..)

Du kannst bis zu drei Jahren Elternzeit nehmen - das musst Du aber wie gesagt vorab mit dem Arbeitgeber klären. Wenn Du verlängern willst, kommt es auf ihn an, denn er MUSS Dir keine Verlängerung gewähren.

Gleichzeitig in Elternzeit: Klar, könnt Ihr machen, aber es gibt dann natürlich nicht doppelt Geld. Auch, wenn er 30 Stunden arbeiten geht, werdet Ihr deswegen nicht mehr Geld bekommen, sondern nur ergänzend Elterngeld zum Gehalt.

So, ich hoffe, ich habe nichts vergessen... Schau wirklich mal auf die Homepage, die ist sehr ergiebig!

LG, Mimi

Kleiner Einwurf meinerseits, Erziehungsgeld gibt es nicht in allen Bundesländern.

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danke schon mal...! :D

werde gleich mal diese seite googlen!

aber jetzt haben schon wieder zwei leute was unterschiedliches gesagt: einmal, dass die elternzeit direkt nach der geburt beginnt und einmal, dass sie erst nach dem Mu Schu anfängt...!

naja, werde auf jeden fall weiter recherchieren und es euch wissen lassen, wenn ich eine sichere und definitive antwort habe! ;)

lg

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ach ja...soweit ich weiß stehen einem nur die kompletten 14 monate zu, wenn der partner auch mindestens 2 monate zu hause bleibt, ansonsten nur die 12 monate, wobei wie gesagt bei beiden die ersten 2 monate mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet werden!

erziehungsgeld gibt es soweit ich weiß nicht mehr, denn es wurde durch das neue elterngeld ersetz! das habe ich zumindestens so im internet gelesen!

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wieder kleine ergänzung von mir :D

Bundeseinheitlich wurde das Erziehungsgeld durch das Elterngeld abgelöst, aber es gibt einige Bundesländer die zahlen nach den 12 bzw. 14 Monaten noch 12 bzw. 10 Monate "Landeserziehungsgeld" (kann auch je nach Bundesland anders heissen).

Bundesländer die mir bekannt sind und landeserziehungsgeld zahlen sind:

Bayern, BW, Sachsen, Thüringen

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habe gerade mit der hotline vom bundesministerium für familie ect. telefoniert und die konnten mir dort prima auskunft geben:

die elternzeit beginnt grundsätzlich erst nachdem die 8 wochen mutterschutz vorüber sind. ansonsten wäre man auch doof, wenn man diese zeit direkt nach der geburt beantragt, weil man im mutterschutz viel mehr vorteile hat!

also reicht eine schriftlicher antrag beim arbeitgeber innerhalb der 1. woche nach der geburt aus, dann weiß man auch das definitive geburtsdatum und kann besser rechnen!

man sollte wenn möglich ein genaues datum angeben, dabei ist es egal wie lange man elternzeit beantragen will, ob genau 1 jahr oder z.b. 1 jahr 4 monate 2 wochen und 3 tage (nur ein blödes beispiel :D )!

eine verlängerung oder verkürzung der schriftlich beantragten elternzeit ist nur möglich, wenn der chef zustimmt! dieses erste schreiben war und ist halt immer noch verbindlich, also muss er dem nicht zustimmen!

fakt ist aber auch, dass der alte arbeitsvertrag vor dem mutterschutz rechtskräftig bleibt, also wenn ich vorher 38,5h-Vertrag hatte, muss mir mein arbeitgeber auch zu den selben konditionen weiterbeschäftigen! falls ich nach der elternzeit aber nur noch teilzeit arbeiten möchte, muss das im gegenseitigen einverständnis geschehen und ein neuer vertrag aufgesetz werden!

außerdem muss man nur max die ersten 2 elterzeit-jahre verbindlich verplanen! man kann sich auch max 12 monate aufsparen und bis spätestens zur vollendung des 8. lebensjahres des kindes nochmals beantragen, z.b. zur einschulung oder so!

ich weiß nicht wie es euch geht, aber ich bin jetzt schlauer! :D

diese hotline ist echt gut, die nr gibts auf der hompage vom bmfsfj!

lg

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Huhu

Du musst, wenn Du ein Jahr auszeit nimmst, am ersten Geburtstag Deines Kindes wieder anfangen

Finde das total hirnrissig da sie ja eigentlich sagen, die Zeit beginnt nach Mutterschutz, zumindest hat man eine Woche bis nach der Entbindung zeit.... wenigstens den Tag könnten sie einem noch schenken oder den MuSchutz aussen vornehmen... aber leider

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