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Kinderzuschlag

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katt7

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Hallo,

mal folgende Frage:

weiss jemand was über den neuen Kinderzuschlag?

Einkommensgrenzen, höhe usw.?

Habe versucht im Internet was drüber zu finden , habe dennoch nix gefunden! :confused:

Ne Freundin hat den Beantragt, und er wurde Abgelehnt, weil deren Einkommen zu niedrig ist? :confused::eek::confused:

Versteht sie nicht, und ich auch nicht? Weiss da jemand bescheid???

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Hallo

Das ist ja mal wieder ein Wort: "Kinderzuschlag" Hört sich sicher nicht danach an, als bekäme man etwas Gutes... ;)

Ist das eine Erhöhung des Kindergeldes, wer sollte es auszahlen, bzw. wo muss man es beantragen? Ich denke, auf der Amtsstube kann man euch dann auch sicher Auskunft geben. In der Schweiz gibt es nur eine Kinderzulage, das ist das normale Kindergeld. Tut mir leid, dass ich euch sonst nicht weiterhelfen kann.

Lieber Gruss

Ulli

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Also das Wort hätte ich auch dem deutschen Amtsschimmel zugetraut...

Bei uns bekommen nur Angestellte Kinderzulage, Selbstständigerwerbende bekommen kein Kindergeld, Landwirte nur bis zur einer bestimmten Einkommensgrenze.

Ich drücke dir die Daumen, dass noch jemand kompetent Auskunft zu dem Thema geben kann.

LG Ulli

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Hallo Katt7,

den Kindergeldzuschlag muss man bei seinem zuständigen Arbeitsamt beantragen, dort wo man auch das normale Kindergeld beantragt und das Einkommen darf nicht höher sein, als die Summe die man normalerweise vom früheren Sozialamt bekommen hat. Wieviel das aber genau ist kann ich dir auch nicht sagen.

Ich weiss nur, das eine Freundin von mir das auch beantragt hat und sie haben sie ebenfalls abgelehnt obwohl sie rein rechnerisch vollen ASnspruch darauf hatte. Ich habe ihr dann gesagt, das sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen soll. Das hat sie dann auch getan und prompt stand ihr dieser Kindergeldzuschlag auch zu.

Aber wenn deine Freundin abgelehnt worden ist, weil sie zu wenig einkommen hat, dann kann da was nicht stimmen, Widerspruch einlegen.

Ich hoffe ich habe dir ein wenig geholfen

Viele liebe Grüsse

Christina

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Gast Giuliana2111

hi ,

also das ist ja wiedermal ein geniales thema....

habe grad im netz gesucht und einiges gefunden und zwar vieles zu deinem posting... viele kinderreiche fmilien bekommen das geld scheinbar nicht, weil sie zu wenig verdienen... habe ich das falschverstanden?

ich dachte das das gerade wegen hartz4 und so gemacht wurde... wir dachten uns das wir das nicht beantragen brauchen , da mein mann recht gut verdient, aber nun muß ich sagen ,werde ich es probieren.... leider kann ich dir nicht weiterhelfen...

es soll aber eine seite im netz geben ,wo man sozusagen probehalber ein formular ausfüllt und dnn weiß ,ob an was bekommt... ich glaube das war irgentwas mit bundesamt für arbeit oder so... ich suche weiter und schreibe dir dann...

gruß eine sehr verwirrte jasmin

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Hallo Jasmin,

genau solche Seiten habe ich auch noch gefunden und konnte es gar nicht fassen!! :confused:

Genau wie ihr dachten wir das das für uns kein Thema ist aber falls du nen Rechner finden solltest, werde ich auch mal gucken!!

Wäre ja nen Ding?? :D

Ich sags ja, die armen werden immer ärmer und die,die Geld haben bekommen immer mehr!!

Bin sowieso mal gespannt, mit Mehrwertsteuer und so!!! :mad:

Gruß Katt

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Gast Giuliana2111

komisch,kann nichts finden...

also ,was ich jetzt weiß ist, das das nicht für hartz4 bzw sozialhilfe empfänger ist...es wird nur gezahlt ,wenn dann das geld vom amt wegfallen würde.

bekommen sie geld vom staat?

find das alles sehr eigenartig.... manchmal zweifel ich an meinem verstand... wie dumm sind unsere politiker eigentlich?????

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Hallo,

bei den Familienkassen gibt es ein Merkblatt zum Thema Kinderzuschlag (heißt wirklich so). Das sieht sehr kompliziert aus und es gilt tatsächlich nur für einen Bereich zwischen einer Mindest- und einer Höchsteinkommensgrenze. Die hängen von vielen Faktoren ab (alte/neue Bundesländer, alleinstehend/Elternpaar, wie viele Kinder, Kosten für Unterkunft und Heizung). Man kann also nicht pauschal sagen, wer den Zuschlag bekommen kann.

Drin steht aber, wer Sozialhilfe oder ALG II bekommt und sonst kein Einkommen hat, der hat keinen Anspruch. Ich glaube der Zuschlag ist so gedacht, dass man durch ihn keinen Anspruch auf ALG II bekommt und so nicht als Arbeitsloser zählt (Statistikschummelei).

Also am besten das Merkblatt besorgen.

LG,

Melanie

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Gast Giuliana2111

ich war schon am verzweifeln,da ich nichts fand ,was irgendwie brauchbar war...

übrigends habe ich auch nach kindergeldzuschlag gesucht, aber mal ehrlich einen dümmeren namen dafür konnten sie wohl nicht finden, wie brutal...kinderzuschlag...hat wohl jemand beschlossen der keine kinder mag:D

hat dir die seite weitergeholfen... waren ja einige sachen dabei...dennoch verstehe ich das alles nicht wirklich....

gute nacht gruß jasmin

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  • 4 Jahre später...

Hallo, ich habe mich neu registrieren lassen, da ich auf eine Frage zum Kinderzuschlag antworten wollte.. Nun finde ich den Beitrag nicht mehr wieder. Also, ich bin verheiratet und habe mit meinem Mann 2 Kinder. Statt ergänzendes Harzt 4, beziehen wir Wohngeld und Kinderzuschlag. Damit fahren wir ganz gut, da wir dadurch mit der Arge nichts zu tun haben und das gefällt uns ganz gut. Selbst wenn wir da stwas mehr bekämen, bevorzugen wir Wohngeld und Kinderzuschlag. Wir fühlen uns damit unabhängiger.

Gruß Weber

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Also ich hab nochmal bei dem Bundesministerium für Familie Bildung... nachgeschaut. Es ist so, dass wenn das Einkommen zu gering ist, dann kann auch das Einkommen + Kinderzuschlag + Wohngeld den Bedarf der Familie nicht decken. In dem Fall hat man meistens Anspruch auf zusätzliches Alg II und das muss man dann eben nochmal beantragen. Übrigens gibt es beim Ministerium auch nen Rechner.

LG

Karin

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Also, Kinderzuschlag bekommen Alleinerziehende, die mindestens 600€ brutto verdienen oder Verheiratete, die mindestens 900 € brutto verdienen (einer von beiden). Wer zu wenig verdient, hat Anspruch auf Harzt 4, bzw. muss Harzt 4 nehmen..Es heißt, wer für sich genug hat, für die Kinder jedoch reicht's nicht, hat Anspruch auf Kinderzuschlag, es sei denn er hat wiederum zu viel...Also man muss halt mittelmäßig liegen mit seinen Einnahmen. Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

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  • 2 Wochen später...

Wir bekommen Kindergeldzuschuß.... es liegt wirklich an den Einkommensgrenzen... wir gehen beide Arbeiten (zzt ist mein mann in Elternzeit da ich um eine festeinstellung kämpfe), da wir 3 kinder haben und ich nur 400eur max verdiene +elterngeld +wohngeld kommen wir auf knappe 1800€ im Monat einkommen.. abzüglich Miete (die wird aber wieder unterschiedlich angerechnet) bleiben uns 1300€ zuviel für die Arge oder H4 aber zuwenig um alles zu zahlen... also bekommen wir den zuschuß ... am besten ist wirklich sich das merkblatt zu besorgen und direkt zum zuständigen kindergeldbearbeiter zu flitzen ud nachrechnen lassen ob man sich den papierkram antun muss oder nicht.

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