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Habt ihr sowas?

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lilli1986

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Hallo.

Jeder, der Hinterbliebene hinterlässt, sollte Versicherungen haben, die bei Todesfall zahlen ;) Schon alleine wegen der Beisetzung. Selbst ne Einäscherung mit anonymer Beisetzung kostet ziemlich viel, soviel hat niemand mal eben übrig.

Erst Recht wenn Kinder im Spiel sind, sollte man sich bzw. sie absichern.

Ich habe 2 Lebensversicherungen und eine Riester Rente, alle 3 sind als Rentenvorsorge gedacht, zahlen aber auch bei Todesfall. Und wenn ich vorher nicht von dannen ziehe, gibt es zum Renteneintritt ein nettes Sümchen :D

Als Begünstigte habe ich meine Kinder und meine Mutter eingetragen, meinen Ex habe ich gerade letzte Woche streichen lassen *gg*

Wo wir auch schon beim nächsten Thema sind - bei Franzi ist per Notar verfügt, daß sie im Falle meines Todes bei meiner Schwester lebt, selbiges werde ich demnächst bei Pierre machen. Ich hätte bzw. würde gerne meine Mutter eingesetzt, aber das würde kein Amt akzeptieren, da schon jenseits der 60.

Franzis Vater hat sich im Laufe der Jahre gefangen und steht nun wieder mit beiden Beinen fest auf dem Boden, aber er wandert nächsten Monat nach Spanien aus. Wir haben uns beraten und beschlossen es so zu lassen, wie es ist.

Für Pierre wäre sein Vater sein Untergang, daher werde ich nun schnellstens einen Termin machen, man weiß ja nie.

Für die 3 Versicherungen zahle ich 80 Euro, bei der Riester zahlt der Staat aufgrund der Kinderzuschläge im Jahr weitaus mehr ein als ich. Die Lebensversicherungen habe ich für die nächsten 2 Jahre auf beitragsfrei setzen lassen, da ich aufgrund der Trennung ins Alg 2 gerutscht bin. Und für die Riester zahle ich ab Oktober nur 5 Euro pro Monat, gerade soviel, daß es volle Zuschüsse vom Staat gibt.

LG

Sandra

LG

Sandra

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Ich habe - aufgrund meines niedrigen Gehalts, welches wir komplett brauchen - "nur" Sparbücher. Diese aber ned schlecht gefüllt.

Ich hatte angeordnet, dass meine Mutter die Vollmacht bekommt, falls mir was passiert, ebenso, dass sie das Kind bekommt. Das kann ich nu vergessen, muss mir was neues ausdenken.

Habe aber leider auch gehört, dass solche Verfügungen, wo evtl. das Kind verbleiben soll, im Ernstfall vom Gericht nur als "Hinweis" gehandhabt werden. Was de facto für mich heisst, wenn mein Ex in einem solchen Fall das Kind haben will, hat er trotz allem sehr gute Chancen....:(

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