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18 schwanger..bitte lesen

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Geschrieben

hey, also ich habe mal eine wichtige frage und zwar bin ich 18 und schwanger. habe bis jetzt noch nie geld vom amt bekommen weil meine eltern angeblich zuviel verdienen, allerdings sehen sie nur das was man bekommt und nich das was meine eltern noch an ausgaben haben. ich würde gerne wissen ob ich ne wohnung vom amt bezahlt bekomme, weil ich zurzeit noch auf einer berufsschule meinen realschulabschluss nachmache.. würd mich auch freuen wenn junge mütter oder schwangere mir schreiben und sich einfach mal auszutauschen..

dankeschön..

Lieben Gruß Jule

Geschrieben

Nein,eigentlich müssen deine Eltern für dich aufkommen bis du 25 bist und dem Amt ist es leider egal wieviel Ausgaben deine Eltern haben,ich bekam aus dem gleichen Grund ebenfalls nie was vom Amt.da meine Eltern nen eigenes Haus haben und das doch verkaufen sollten um mich zu unterstützen,obwohl meine Mutter 0 Einkommen hatte (Aussage vom Amt).Und wenn du mit dem Kind bei deinen Eltern wohnen kannst,kriegst du keine Wohnung bezahlt und darfst auch nicht ausziehen ohne nen Notwendigkeitsbescheit.

Kriegst du kein Bafög?Kindergeld?Nach der Geburt nochmal Kindergeld,Elterngeld...

Geschrieben

Hey!!Also mir wollten die auch nix zahlen weil meine Eltern angebl. zu viel verdienen und ich noch zuhause wohne.kriege jetzt aber doch etwas weil dieses Gestez das besagt das deine Eltern für dich aufkommen müssen bis du 25 bist bei schwangeren Kindern nicht anwendbar ist wenn das zu unterstützende Kind selber schwanger ist.Die vom Amt machen das gerne sie berufen sich auf das Sozialgesetzbuch paragraph 9 absatz 2 oder 3(weiss net mehr genau)in absatz 5 steht jedoch das bei schwangeren Kindern die im haushalt leben absatz 2 oder 3 nich anwendbar ist.Du hast anspruch auf arbeitslosengeld(wenn du kein Bafög kriegst) darüber hinaus stehen dir ab der 20ten SSW 150 Euro mehrbedarf für schwangeren kleidung und 2 Monate vor dem ET 500 Euro für die erstlingsausstattung zu.Lass dir von denen nichts erzählen hatte genau das gleiche Problem.Hab mich aber bei einer Beratungsstelle schlau gemacht.Bin darauf hin nochmal zum Amt gegangen.Ich rate dir geh zu einer Beratungsstelle wie Pro familia oder die Diakonie oder was es auch immer bei dir in der nähe gibt die werden dich da beraten und dir wahrscheinlich das selbe erzählen wie mir.Dir steht auf jeden fall extra geld zu.Lg

Geschrieben

im §9 Hilfebeürftigen absatz 3

steht drin das die eltern im falle einer schwangerschaft nicht zahlen müssen meine freundin (22) kriegt auch geld vom amt und ihre eltern sind vermögend.

Und mir wurde heute auch gesagt wenn ich schwanger bin und unter 25 hartz 4 antrag für mich (vom jobcenter) ist aber nicht leicht und man (ich) brauch auch son schreiben wo drin steht das ich nicht zum JA soll sondern zum Jobcenter wie gesagt ist aber nicht leicht das durch zu kriegen

sprich das das JA nicht zuständig ist

Geschrieben

nein, du bekommst nichts, es sei denn deine eltern leben selber von arbeitslosengeld, ihr habt familiäre probleme, du bist über 25 oder hast eine abgeschlossene berufsausbildung..

sonst bekommst du nur hilfe, wenn du mit dem vater des kindes zusammen ziehst!

@kittycat: wann ist deine freundin denn ausgezogen??

Geschrieben

nein gar nichts

solche sache mit diesen § z.B. verschweigt das amt auch gerne ne freundin von mir hat auch mal einen Anwalt gefragt und der hat ihjr auch gesagt das das so geht. Genauso wie du eine wohnung kriegst wenn deine mutter dich ''rausschmeist'' und das JA dich nicht übernimmt müssen sie dir auch eine wohnung geben hat die mutter von meinem Freund so gemacht. Ok das ist abr schon 2 jahre her.

Bei mir haben si auch öfter probiert drum rum zu reden

Geschrieben

genau so ist es bei mir haben die das auch versucht aber wie gesagt ihr steht auf jeden fall Geld zu.Spreche da aus eigener erfahrung und ich habe auch noch keine abgeschlossene Berufsausbildung.Liebe Grüsse

Geschrieben

allso ich kann auch nur bestätigen das es seit mh 1.3 oder 1.4 diesen Jahres so ist das ein neuer Paragraph eingefügt wurde der eben genau das besagt was schon geschrieben wurde, das die eltern eben nicht für ein SS Kind aufkommen müssen und du somit anrecht auf Hartz4 und ne Wohnung hast.

Bei mir wars es so das die frau vom Amt die änderung noch gar nicht wusste und ich es erst beim soz. amt erfahren hatte, das es diesen Paragraphen gibt. Die hat mit mir diskutiert und diskutiert dann endlich wenn anners angerufen (nehme an ihre chefin) und die hat ihr das bestätigt.

Also musst du dann nur deinen antrag holen ausfüllen und abgeben!!

Geschrieben

Also, du bekommst vom Amt eine Wohnung bezahlt. Auch wenn du unter 25 bist. Aber die vom Amt wollen viele WICHTIGE Gründe haben warum du bei deinen Eltern ausziehen willst. War bei mir genau so. Und ich kann dir sagen, die geben sich da nicht mit 2 - 3 Sätzen zufrieden. Das wird echt hart... Aber lass dir was einfallen... Bei mir hat es auch geklappt.

Geschrieben

soo damit dieses Wirrwarr mal ein Ende hat hab ich ma mein kleines Heftlein rausgesucht und mal hier rein geschrieben was da im SGB 2 bei Paragraph3 steht:

absatz 2) Bei Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, sind auch

das Einkommen und Vermögen des Partners zu berücksichtigen.

> Satz 2 Bei unverheirateten Kindern, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einer Bedarfsgemeinschaft leben und die die Leistungen zur Sicherung

ihres Lebensunterhalts nicht aus ihrem eigenen Einkommen oder

Vermögen beschaffen können, sind auch das Einkommen und Vermögen

der Eltern oder des Elternteils und dessen in Bedarfsgemeinschaft

lebenden Partners zu berücksichtigen. Ist in einer Bedarfsgemeinschaft

nicht der gesamte Bedarf aus eigenen Kräften und Mitteln

gedeckt, gilt jede Person der Bedarfsgemeinschaft im Verhältnis des

eigenen Bedarfs zum Gesamtbedarf als hilfebedürftig.

Absatz 3) Absatz 2 Satz 2 findet keine Anwendung auf ein Kind, das

schwanger ist oder sein Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres

betreut.

so steht es da geschrieben aber die Änderungen sind eben erst seit diesem Jahr so ;)

und nein das ist nicht reinkopiert!!! Sondern abgeschrieben aus dem SGB2 und ich denke das ist ja hier wohl nicht verboten?

Geschrieben

Also ich bin damals mit 16 von zu Hause ausgezogen und ich habe nur gesagt, dass ich mit meiner Mama nicht klar komme. Wir hatten damals eine sehr schwere Zeit aber nun verstehen wir uns wieder super. Gott sei Dank. Ich denke sogar besser wie vorher. Auf jeden Fall wohne ich seitdem mit meinen Freund zusammen in einer 3-Zimmerwohnung und habe von Anfang an Geld bekommen.

Geschrieben

@regensag genau diesen teil habe ich auch bei mir liegen und das meine ich :D

@natascha ja bei manchen geht es leicht beei manchen nicht kommt ganz auf deen bearbeiter an und leider geht es öfter nicht leicht so das man sich durchsetzten muss und mehrmals wiederholen muss was man eigentlich will ;) abeer es ist zu schaffen spätestens mit einen anwalt so hat es ne freundin gemacht vor ein paar jahren (clara1984)

Geschrieben

Huhu,

Hier muss ich auch mal meinen senf dazu geben...war in der fast selben lage...ich war schwanger (15) habe bissl sozi bekommen, meine Mutter verdient normal...Bin mit 17 1/2 von zu Hause ausgezogen, mit meinem Freund zusammen!!

Normalerweise muss man bis 25J. zu Hause wohnen bleiben, aber NICHT wenn man schwanger ist oder ein Kind hat!!!

Wichtig ist nur, die warmmiete und nebenkosten...:P Vieleicht hilft dir das ein bisschen...

Geschrieben

Also ich kann nur von mir berichten das ich vom jobcenter ich glaub 400 euro zuschuss bekommen habe obwohl meine eltern sehr vermögend sind und ich damals noch daheim gewohnt habe. Dazu bekommst du ja noch 154 euro bis dein kind erwachsen ist und und dann noch das erziehungsgeld oder eltern geld das ab 2007 keine ahnung wie hoch ist ich hab da noch 300 euro bekommen. Geh doch einfach mal zu Profamila die können dir alle infos geben und dir helfen in allen lagen.

Viel glück

Geschrieben

du kannst bis zur 20. woche auch erstlingsausstattungsgeld beantragen, das sind insgesamt 600 euro...antrag bei zb pro familia oder der diakonie stellen...

lg anna

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