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meine freundin und ich möchten zusammenziehen

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so meine freundin ist 17 und in der 9. woche und wir haben vor eine eigene wohnung zu beziehen ich wollte aber vorab fragen welche leistungen uns zustehen der et ist am 22.12 2007 ab wann können wir zusammen ziehen und wieviel würden wir genau in NRW vom amt bekommen danke schonmal im vorraus

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Woher soll man das auch wissen ;) so ganz ohne Angaben.

Und was genau meinst Du mit "Amt"? Welches?

Fakt: Ganz sicher bekommt ihr Elterngeld. Wieviel? Mindestens 300€ im Monat, einkommensabhängig. Dazu 154€ Kindergeld.

Erstlingsausstattung - Arbeitsamt oder Caritas - einkommens- und/oder bedarfsabhängig.

Wohngeld - einkommensabhängig

Sozialhilfe - einkommensabhängig

Ab wann könnt ihr zusammenziehen? Weiß nicht *g* wann wollt ihr denn?

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Also wenn deine Freundin keine Job hat und auch nicht zur Schule geht, dann kann sie auf jedenfall Hartz4 beantragen, weil sie in der SS von diesem Gesetz das die Eltern bis 25 für einen Zuständig sind dann nich mehr zutrifft.

Ob sie da jetzt auchs chon ausziehen darf, weiß ich nicht da muss sie sich beim Amt erkundigen. Ansonsten gibt es Babyerstaustattung und wenns Kind da ist Eltern und Kindergeld.

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ja ich war heute beim arbeitsamt weil das jobcenter zu hatte bzw mein fall manager die hat zu mir gesagt das im fall der schwanger schaft das recht für u25 nihct mehr zu trifft und das sie ausziehen kann mit mir zusammen denn ich habe ja schon eine eigene wohnung wegen famliären problemen und man bekommt heute nicht umsonst ne eigene wohnung wenn es ohne grund wäre die bb meinte ich habe mich in den letzten monaten (seit dem ich mit meiner freundin zusammen bin) mich imenz geändert habe und mich um 180° gedreht und sie hat mir gesagt das mein fallmanager mich hochgelobt hat bei ihr und sie sagte das es für alle drei zum vorteil wäre und das grade ich im mom die chancen hätte das es reibungslos klar geht werden jetzt alles in den wegen leiten haben auch schon alles mit ihrer mum abgesprochen habe ach schon raus bekommen wieviel uns zusteht und wie hoch die miete sein kann also kann der thread jetzt geschlossen werden danke für eure mühe

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aber wen sie arbeitssuchend ist und harz4 bekommt wird das kindergeld welches ihr für euer kleines bezieht dem harz4 gegengerechnet, ebenso unterhalt...

so wurde es mir jedenfalls gesagt...mir wurde außerdem gesagt das uns nur eine 2 raumwohnung zusteht da das kind nicht als dritte person gerechnet wird. erst wenn es ein jahr ist. und dann bekommt ihr eine 3 raumwohung.

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