Hallo Nina,
als erstes solltest du schauen, ob das Geld von deinem Konto abgebucht wurde. Mir ist es selbst schon passiert, dass ich einen Zahlendreher hatte und das Geld zurückkam.
Aber selbst wenn du wirklich nicht bezahlt hast: Sollte nichts anderes vereinbart sein, bist du nicht vorleistungspflichtig.
Wo hast du denn bestellt? Vielleicht rufst du morgen mal dort an, kann ja sein, dass etwas schiefgegangen ist und die denken, du hättest du Ware schon. (Fehler im PC oder so).
Ich würde versuchen, das so zu Klären und erst zum Anwalt, wenn ein geichtlicher Mahnbescheid kommt (dann musst du nämlich widersprechen, sonst bekommen die nen Titel gegen dich).