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Peaches

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Alle Inhalte von Peaches

  1. Schreit die Kröte auch beim Autofahren? Auf Till wirkt das sehr beruhigend und ich hab schon mehrfach gehört, dass Babys im Auto ruhiger sind. (Aber über 3 Stunden find ich relativ lang im Maxi Cosi)
  2. Puh, da bin ich aber froh ^^ Ich hätte gerne eine Blüte (oder auch 2 oder 3), ne Lilie oder so, in rot oder pink (auf jeden Fall ne kräftige Farbe).
  3. Huhu, musste grad erstmal alles lesen ^^ (Musste erstmal gucken, obs hier auch Tiere gibt, die sich von Pfirsichen ernähren) Ich habs auch erst nicht geblickt, dass ihr jetzt zu zweit seid. Was fürn lustiger Zufall. Hab übrigens keine Tatoos. Hätte gerne eins aufm Rücken (so Schulterblatt), aber hab Angst davor.
  4. Oh schade. Brauchst du einfach noch ein paar Tage Zeit oder hast du die Suche jetzt abgebrochen? (Mir geht das oft genauso mit dem Suchen )
  5. Na dann hat der ja quasi auf uns gewartet =)
  6. Hurra, dann würde ich sie sehr gerne nehmen ^^ Deine BV hab ich noch vom letzten Mal. Ich schick dir dann meine Adresse, die hat sich inzwischen geändert.
  7. Huhu Elaira, wieviel Käme denn bei der Spielschlange an Porto dazu? Geht das als Warensendung?
  8. Das ist ja voll lieb von deiner Omi! Hoffentlich kannst du dich jetzt überhaupt noch über die Sachen freuen, wenn sie dann ankommen... Wenn sie alles gezahlt hat, dürfte nichts mehr nachkommen. Bist doch noch innerhalb der Frist, oder?
  9. Gut erklärt Turtle, jetzt hab auch ich es verstanden ^^
  10. Da sieht man malwieder, das Recht und Gerechtigkeit nicht immer zusammenpassen. Da könnte mich doch, wenn ich das jetzt richtig verstehe, jedes Versandhaus noch vor Ende der Widerrufsfrist per Mahnung in Verzug setzen und gleich an Inkasso abgeben. Ist vielleicht eine dumme Frage: Ein Schuldverhältnis ist doch die wichtigste Voraussetzung für den Verzug. Ist das Schuldverhätlnis denn bei Widerruf nicht aus der Welt? Bzw. umgewandelt ins Rückgewährschuldverhältnis, aber damit ist das ursprüngliche Schuldverhältnis doch auch nicht mehr da?
  11. @ Turtle: Soweit sind wir uns schon einig, glaube ich. Aber was ist, wenn sie jetzt widerruft? Das mit dem Realitätstest sehe ich auch ein ^^ (Aber müsste dann nicht irgendwo explizit stehen, dass das mit den Nutzungen beim Widerruf nicht gilt? § 357 trifft nur eine abweichende Regelung zum Wertersatz, ich denke, dass das mit "soweit nicht ein anderes bestimmt ist" gemeint ist!) Wegen dem wild im Internet rumbestellen: In Verzug gesetzt werden kann man recht schnell, das geht auch wenn man z.B. auf Rechnung bestellt und die Ware schon hat. Von daher kann es irgendwie nicht so sein, dass Nina das zahlen muss. Edit: Ich glaub ich habs gefunden: § 357 Absatz 4. Demnach muss Nina garnix zahlen, wenn sie widerruft.
  12. Meine Augen sind auch in der SS schlechter geworden und es ist bis jetzt geblieben.
  13. Ja, sie ist im Moment im Verzug. Aber wenn sie das trotz Widerruf was zahlen müsste, würde das das Ganze Verbraucherwiderrufsrecht unterlaufen, das kann einfach nicht so sein. *grübel* Also Zinsen sind Nutzungen und Nutzungen müsste der Verkäufer auch zurückgewähren im Rückgewährschuldverhältnis, also muss sie die Verzugszinsen schonmal nicht zahlen (denke ich) Und das Inkasso müsste ja ein Schaden sein... Also Schadensersatz. Ich hab grade gegoogelt und gefunden, dass der Kunde beim Widerruf keine Stornogebühren zahlen muss und das wäre ja auch Schadensersatz.
  14. Hallo Smilla, ich glaub, ich hab noch 4 Stück bei meinen Eltern rumliegen. Für 10x15 Fotos sind die glaube ich. Allerdings in blau und pink. Würde sie gegen Porto abgeben.
  15. Oh ja, würde ihn sehr gerne sehen. (Wird mein Mann blöd gucken, wenn ich mit nem rosanen daher komme Aber mir ists egal und Till sowieso...)
  16. Hallo, ich suche einen Swaddle me in Gr. L, Farbe ist vollkommen egal.
  17. Ich an Ninas Stelle würde widerrufen und die Sachen woanders kaufen. Aber nicht (nur) wegen dem Rechtlichen, sondern vor allem aus Prinzip. Ich glaube nicht, dass § 242 greift, normalerweise geht man ja davon aus, dass nicht widerrufen wird.
  18. Da hab ich mich etwas ungeschickt ausgedrückt, ich wollte nur sagen, dass er erst dann kommen könnte und vorher auf keinen Fall...
  19. Nein, der Gerichtsvollzieher kann erst kommen, wenn du einem gerichtlichen Mahnbescheid nicht fristgerecht widersprichst oder einen Prozess verlierst.
  20. Sorry, war ein Tippfehler, ich meinte § 355, nicht § 350. Aber du hast auch recht, § 312d verweist auf § 355. Wegen Verzug: Dazu braucht der Gläubiger einen fälligen, durchsetzbaren Anspruch und muss einmal gemahnt haben. Ich überlege grade, ob das Widerrufsrecht der Durchsetzbarkeit entegegensteht, aber ich glaube nicht. Sonst liegt ja alles vor.
  21. Naja, einen richtigten Rhytmus haben wir noch nicht. Tagsüber trinkt er meistens meistens alle 2 bis 3 Stunden, nachts schafft er oft 5 oder 6 Stunden ohne Fläschen.
  22. Das stimmt nicht, nach § 350 Absatz 3 Satz 2 BGB beginnt die Frist nicht vor Erhalt der Ware. Da kann man auch vertraglich nix anderes im Vertrag oder in AGB vereinbaren.
  23. Hallo Nina, das mit der zurückgekommenen Überweisung habe ich schon befürchtet. Ist mir wie gesagt auch schonmal passiert. Und meine Bank schickt da kein Schreiben... Das wichtigste ist jetzt Ruhe zu bewahren. Es ist eigentlich ganz klar, dass die mit Gerichtvollzieher drohen, sagen kann man viel, aber im Endeffekt wird es sich für die nicht lohnen. Verbraucherzentrale finde ich ist ne gute Idee. Genau, als Verbraucher kann man beim Fernabsatzgeschäft 2 Wochen ab Erhalt der Ware widerrufen!! Das heißt, du könntest das jetzt noch jederzeit tun, dann ist der Kaufvertrag aus der Welt und damit auch alle Forderungen daraus. Vielleicht solltest du darauf mal hinweisen. Ich würde jedenfalls nochmal mit dem Versandhaus sprechen und nicht mit den Inkassoleuten. Das Versandhaus hat den Auftrag zum Einzug gegeben und den werden sie auch egal wie versuchen zu erfüllen, die wollen ja schließlich Geld verdienen. Hast du mal den Namen von dem Versandhaus zusammen mit dem Namen von dem Inkasso gegoogelt? Falls das eine Masche von denen ist, findest du bestimmt noch andere betroffene. Mich würden auch mal die AGB von dem Versandhaus interessieren. Wo hattest du denn bestellt?
  24. Hallo Nina, als erstes solltest du schauen, ob das Geld von deinem Konto abgebucht wurde. Mir ist es selbst schon passiert, dass ich einen Zahlendreher hatte und das Geld zurückkam. Aber selbst wenn du wirklich nicht bezahlt hast: Sollte nichts anderes vereinbart sein, bist du nicht vorleistungspflichtig. Wo hast du denn bestellt? Vielleicht rufst du morgen mal dort an, kann ja sein, dass etwas schiefgegangen ist und die denken, du hättest du Ware schon. (Fehler im PC oder so). Ich würde versuchen, das so zu Klären und erst zum Anwalt, wenn ein geichtlicher Mahnbescheid kommt (dann musst du nämlich widersprechen, sonst bekommen die nen Titel gegen dich).
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