Im konkreten Fall ging es um ein Ehepaar aus Österreich. Da die Frau überhaupt keine eigenen Eizellen bilden konnte, war eine normale künstliche Befruchtung nicht möglich. Die Nutzung der Eizelle einer anderen Frau ist jedoch durch das österreichische Fortpflanzungsmedizingesetz verboten. Das Paar erhob dagegen Klage in Straßburg, berief sich vor allem auf die Europäische Menschenrechtskonvention und bekam recht.
Der Europäische Gerichtshof argumentierte unter anderem, es sei eine „nicht durch objektive und vernünftige Gründe zu rechtfertigende“ Ungleichbehandlung, wenn Paare, die eine Eizellspende benötigen, von der künstlichen Befruchtung ausgeschlossen sind.
Das Urteil wird sich auch auf Deutschland auswirken. Begrüßt wurde das Urteil zum Beispiel vom Bundesverband reproduktionstechnischer Zentren, nach dessen Auskunft „In Deutschland jährlich rund tausend Paare eine Eizellspende bräuchten.“.Derzeit ist es noch so, dass deutsche Paare ins Ausland reisen, um eine Eizellspende für eine künstliche Befruchtung zu erhalten. In weiten Teilen Europas ist die Eizellspende erlaubt bzw. geduldet. Verboten ist sie hingegen zum Beispiel in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Eine Stellungnahme der Bundesregierung steht noch aus.
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