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schwanger in der ausbildung

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Geschrieben

ich mache ein ausbildung und bin im zweiten lehrjahr. da ich von hier zu hause ausziehen muss, weil es zu eng wäre, wenn der wurm auf der welt ist, war ich der AfA und habe mich erkundigt, der typ sagte mir, dass ich BAB beantragen muss und ob ich den eine wohnung hätte. ich sagte ja, ich könnte zum 01.04 einziehen. und daraufhin sagte er, dass ich dann die ausgefüllten bögen wieder vorbeibringen soll. das habe ich heute auch gemacht und da sagt die trine zu mir, dass ich keine unterstützung kriegen würde, da meine eltern und ich zusammen zu viel verdienen würden. aber das meine eltern meine schwester schon unterstützen müssen, die wegen eines studiums ausgezogen ist, scheint die überhaupt nicht zu interessieren. auf jeden fall weiß ich jetzt nicht wie ich das machen soll, da ich die wohnung jetzt ab 01.04. habe und ich wahrscheinlich keine unterstützung bekomme. ich kann zu hause aber auch nicht bleiben, weil für das kind kein platz wäre. kann mir vielleicht irgendjemand weiterhelfen???

lg ramona

Geschrieben

Hallo

ich würde mich mal richtig erkundigen wo die Grenze liegt.Sie meinten die würde beruf bildung förderung oder so zu stehen gell??Ich erkundige mich grad wegen einer ausbildung und es würde geprüft ob ich dann sogar noch anspruch auf Alg 2 hätte.Lebst du dann mit deinem Freund/Vater zusammen oder nicht.Wenn du von zuhause ausgezogen bist müssten sie nicht mehr deine Eltern einrechnen jedenfalls machen sie das bei mir nicht.

Geh mal zum Gesundheitsamt-->Schwangerenberatung die kennen sich damit aus.Können dir auch sagen was du alles bekommt .erstaustattungsgeld kautionsgeld usw erkundige dich mal da.manchmal sind die behörden stur und ja es intresiert die nicht einen feuchten dreck wen man noch unterstützen muss das ist so...:mad:

grüße

Geschrieben

hallo erstmal bin auch im zweiten lehrjahr und in der 11 woche schwanger war bei der schwangerschafts beratung und die sagten mir das ich unterstüzung bekomme deshalb versteche ichnicht warum du nicht .dann sagten die mir auch das ich von der mutter kind stiftung auch noch fürs baby was bekomme , der berater hat jetzt für mich 800 euro beantragt so fürs bettchen und so und dann sagte er mir wenn ich es bekomme wird das nicht angerechnet .das heißt das ich auch beim arbeitsamt einmahlige hilfe beantragen kann lg und herzlichen glück wünsch zum kind wie weit bist du denn ?

Geschrieben

erstmal danke für eure msg. ich bin nicht mit dem vater zusammen und habe auch kaum kontakt zu ihm.ich bin jetzt in der 14. woche. ich werd mich mal bei der schwangerschaftsberatung erkundigen, was es da so für möglichkeiten gibt.

trotzdem schon mal vielen lieben dank... und euch auch alles gute...

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