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Minderjährig & unverheiratet - Wie sieht's aus mit Sorgerecht?

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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich bin jetzt im 8. Monat schwanger und werde auch bei der Geburt noch 17, also minderjährig sein. Im Internet habe ich gelesen, dass ein Mitarbeiter des Jugendamts dann als Vormund für dieses Kind tätig wird bis ich 18 bin, deshalb meine Frage: Kann der Kindesvater durch eine Vaterschaftsanerkennung das Sorgerecht übernehmen bis ich 18 bin bzw. muss ich dann das gemeinsame Sorgerecht später beantragen, wenn er es bis dahin alleine hatte?

Oder muss das Sorgerecht dieser Mitarbeiter des Jugendamtes übernehmen?

Ich hoffe ihr könnt mir da etwas weiterhelfen.

Lg Anni

Geschrieben

Hallo,

erstmal, das Sorgerecht behältst du. Der Mitarbeiter des Jugendamtes wird nur bis zu deiner Volljährigkeit Vormund.

Aber, das muß er nicht. Was ist z.bsp. mit deinen Eltern? Die können auch ohne Probleme die Vormundschaft übernehmen. Oder eben der Kindsvater, wenn er volljährig ist. Durch eine Vaterschaftsanerkennung allein geht das nicht.

Ich hatte das Problem bei meiner Ältesten auch. Damals hat mir aber niemand gesagt, das der Papa auch die Vormundschaft übernehmen kann :(

Bei mir haben das meine Eltern gemacht, obwohl es mit denen damals viel Streß gab.

Erkundige dich da nochmal ganz genau, denn von allein sagen die dir meistens nichts :rolleyes:

Geschrieben

hi,

ich war auch 17 als ich damals meine kleine bekommen hab und da hat ein mittarbeiter vom Jugendamt die Vormundschaft übernommen wie lange wirst du denn dann noch mitnderjährig sein weil wir haben es einfach so gelassen (es waren nur noch 6 wochen bis zu meinem 18) und gehört hab ich vom Jugendamt eh nie was deswegen...

Geschrieben

Also bis ich 18 werde dauert dann noch, um genau zu sein ca. 8 Monate.

Ich hätte gerne das der Kindsvater die Vormundshaft übernimmt statt ein Mitarbeiter vom Jugendamt, ja er ist volljährig (19).

Lg Anni

Geschrieben

Wenn es dir nicht zu spät ist, dann frage ich mal bei unserem Termin beim JA am 6.2. nach, wie es aussieht. Wir sind dann da wegen der Vaterschaftsanerkennung und müssen selbst noch was wegen dem Sorgerecht fragen, da könnte ich gleich für dich mitfragen.

Geschrieben

Nöööhöö... geht nicht.. Bin auch 17 und der Vater 27 und er durfte die Vormundschaft auch nicht auf sich beziehen, trotz Vaterschaftsanerkennung und den ganzen Gelumb was die da haben wollen!

Aber, mach dir nichts draus! Ich habe bis jetz nicht einmal was vom Jugendamt gehört.. einmal hatten wir einen Termin.. waren da vielleicht 15Minuten drinne! Da haben sie alle Daten kontrolliert, gefragt wie wir wohnen (getrennt oder zusammen) und bla bla bla und das wars!

Geschrieben

Achso, weil ich gelesen habe dass ich dann immer eben bei diesem Mitarbeiter anfragen müsste wenn es eben um Dinge wie ärztliche Eingriffe usw. geht, denn ich dürfte das dann ja nicht entscheiden, da ich eben die Vormundshaft nicht habe.

Geschrieben
Achso, weil ich gelesen habe dass ich dann immer eben bei diesem Mitarbeiter anfragen müsste wenn es eben um Dinge wie ärztliche Eingriffe usw. geht, denn ich dürfte das dann ja nicht entscheiden, da ich eben die Vormundshaft nicht habe.

Naja, was heißt ärztliche Eingriffe.. wenn dein Kind nicht irgendwie operiert werden muss (was hoffentlich nicht der Fall ist) dann musst du da auch nicht nachfragen! Also du musst da nicht bei jeder U-Untersuchung anrufen und den erklären was los ist!

Mein Sohn lag ja 4 Wochen nach der Geburt im Krankenhaus und das ganze Zeug hat das Krankenhaus mitm Jugendamt geregelt, also ich musste da nicht anrufen oder hingehen! Das Jugendamt verbietet auch nichts, die wollen eben nur Informiert werden! Was weiß ich, wenn du sagt "ich will das mein Kind aus hygenischen Gründen beschnitten wird!" dann sagen die auch nicht nein!

Vor einem Monat waren wir dann wieder einmal ne Woche im Krankenhaus, auch da habe ich bescheid gesagt dass ich minderjährig bin und dann haben die wieder alles regelt!

Auch musste du denen nicht bescheid sagen wenn du zu deiner Oma nach Hamburg fährst für eine Woche.. was anderes ist es, wenn du ne Woche auf Mallorca fliegst!

Ich habe auch erst gedacht "Ach nö, das muss doch nicht sein!", aber wie gesagt, mein Sohn ist jetz fast 5 Monate und ich habe von denen bis jetz einmal was gehört!!

Geschrieben

Ich werde aber trotzdem nachfragen. DasJA erzählt leider gerne manchmal viel viel Müll. Hab selbst wegen meinen Eltern viel mit denen zu tun gehabt und hab da Sachen erlebt. Da sollte man immer nochmal nachfragen.

Achja, ich werde gleich im Inte im BGB mal nachsehen, da stehen nämlich auch die ganzen Vormundschaftsgesetze drin! Das haben wir damals gebraucht, als es um das Sorgerecht für mich ging.

Geschrieben

Meinste wohl ich lüge oder erzähle hier nen schmarr. mein freund und ich haben auch alles drangesetzt um zu versuchen dass er die Vormundschaft übernimmt - alles hat nichts geholfen. Die sagten, um uns da nur ein Stück näher hinzubringen müssten wir ersteinmal heiraten, und auch dann können sie noch nicht 100%ig sagen obs geht.

Ich weis ja nicht wie es in den unterschiedlichen Bundesländern ist, aber hier in Bayern geht das nicht.

Und mir wars dann auch recht, hab ja deswegen mitm Jungendamt jetz auch nicht mehr zutun als vorher!

Geschrieben

Nur weil sie sagt sie fragt trotzdem mal, heisst das doch nicht das sie damit meint du lügst oder erzählst schmarrn :confused:

Aber es kann eben wie du sagst ja sein, dass es hier wieder anders ist als in Bayern...

Geschrieben

Ich sag doch nicht dass du lügst, les richtig, ich hab geschrieben dass das jugendamt viel Müll erzählt und vieles so dreht wies ihnen passt. Und da red ich aus eigener Erfahrung, die nun wirklich nicht gering ist. Ich hab meine ganzen neunzehn Jahre schon mit dem JA zu tun.

Geschrieben

Die gesetzliche Vormundschaft

Die gesetzliche Vormundschaft des Jugendamtes tritt ein, wenn eine minderjährige, nicht verheiratete Frau ein Kind bekommt. Die Vormundschaft tritt automatisch kraft Gesetzes für das Kind ein. Ein minderjährige junge Mutter kann, weil sie selber noch nicht voll geschäftsfähig ist, für ihr Kind keine rechtlich verbindlichen Entscheidungen treffen. Der Aufgabenkreis des Vormundes ist identisch mit bei der bestellten Vormundschaft (siehe oben). Im Gegensatz zur bestellten Vormundschaft werden die Entscheidung jedoch in Absprache mit der Mutter des Kindes getroffen. Die Vormundschaft endet automatisch mit der Volljährigkeit der Mutter.

Auch hier können sich Dritte (z.B. die Großeltern) zur Übernahme der Vormundschaft bereit erklären. Dies sollte jedoch bereits vor Geburt des Kindes beim zuständigen Vormundschaftsgericht beantragt werden.

Das Jugendamt wird Vormund des Kindes

wenn ein alleinsorgeberechtigter Elternteil wegen Minderjährigkeit sein Kind gesetzlich nicht vertreten kann

wenn die elterliche Sorge eines Elternteils wegen der Einwilligung in eine Adoption ruht, ausgenommen bei Ehegatten, dessen Kind vom anderen Ehegatten angenommen wird

wenn das Jugendamt vom Familien- und Vormundschaftsgericht zum Vormund bestellt wird.

Und das sagt aus: Die Vormundschaft kann auch von dem Kindsvater beantragt werden, vor allem, wenn er auch Sorgebrechtigt und nicht Minderjährig ist. Aber wie gesagt, ich frag nochmal nach

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Hallöle,

also Sarah, was du mir geschrieben hast ist richtig. Wir haben daraufhin beim Jugendamt angerufen und uns informiert, am Donnerstag haben wir Termin. Da ich noch nicht 18 bin übernimmt einer vom Jugendamt, wie ihr alle auch schon sagtet, bis zu meiner Volljährigkeit die Vormundschaft.

Allerdings hat es keinen Sinn wenn er das alleinige Sorgerecht beantragt wurde uns erklärt, da es automatisch auf mich läuft und wir wenn dann das gemeinsame beantragen können wenn ich 18 bin. Wenn er jetzt das alleinige wollte wäre das wohl ein größerer Akt und würde nicht viel bringen, also warten wir bis ich volljährig werde, aber möglich wäre es mit Komplikationen wohl schon.

Zum Jugendamt müssen wir alle (auch meine Eltern) und wegen dem Sorgerecht unterschreiben. Joa und die Vaterschaftsanerkennung müssen er und ich unterschreiben.

Lg Anni

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