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Bescheuerter Elterngeldantrag

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Galadriel

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Hallo Mädels,

also gestern habe ich fast einen Anfall bekommen, weil ich schon mal die Anträge für Kindergeld und Elterngeld fertig machen wollte (Kindergeld war super einfach *gg). Beim Elterngeld mußte ich manche Stellen drei mal lesen. Besonders verwirrt hat mich aber, das man auch den zweiten Elternteil bei allem angeben muss, wenn man selbst Mutterschutz nimmt. Da habe ich nämlich ein Problem. Ich bekomme halt die 300 Euro (weil ich ja studiere) und mein Männe verdient richtig. Nun wollten die aber auch beim zweiten Elternteil wissen, ob man ein Einkommen hat und dieses muss man mit der Einkommenserklärung nachweisen. Auf der Einkommenserklärung steht aber, dass man das nur ausfüllen soll, wenn man die 67% des letzten Gehalts haben möchte. Mein Männe geht ja nicht in den Muschu und deswegen wissen wir jetzt nicht, ob wir bei ihm Einkommen-"ja" und dann die Einkommenerklärung mit Nachweisen ausfüllen sollen, weil es ja im Prinzip ohne Belang ist, weil ich in den Muschu gehe und nur die 300 Euro bekomme. Aber wir können ja auch nicht "nein" ankreuzen, weil er ein Einkommen hat.

Sollen wir beim Einkommen "ja" ankreuzen und dann keine Einkommenserklärung machen? Ich weiß es wirklich nicht..

Außerdem bekam ich bis einschließlich März Bafög und nun den Kredit, weiß einer von euch ob Bafög unter "sonstige Leistungen" im Einkommen (da steht eigentlich ALG II, Rente etc.) gezählt werden. Hatte eigentlich komplett "nein" bei Einkommen angekreuzt.

Würde mich freuen, wenn sich jemand meldet und dem Durcheinander ein Ende setzt.

LG, Steffi

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Frag am besten dort nach, wo du den Antrag dann auch abgibst.

Kann schon gut sein, dass sie trotzdem über das Einkommen deines Mannes Bescheid wissen wollen. Bei meinem Bafög-Antrag musste ich auch immer das Einkommen meines Vaters nachweisen, obwohl meine Eltern geschieden waren und er keinen Unterhalt zahlte.

Ich glaube beim Bafög zählt immer nur der Teil, den du "geschenkt" bekommst. Also die Hälfte musst du ja später sowieso zurückzahlen und wird nicht als Einkommen gezählt. Ob Bafög aber überhaupt als Einkommen mitzählt, kann ich dir leider auch nicht sagen.

LG,

Melanie

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Gast Maeuschen.MS

Hallo Steffi,

also ich habe ja (leider) tagtäglich mit solchen Anträgen zu tun. Ich würde nur eine Einkommenserklärung machen (für dich) und nicht für deinen Mann, da es wie du schon sagst, ohne Belang ist. Du kreuzt ja auch nur an, dass du Elternzeit nimmst und dein Mann nicht.

Hoffe dir damit ein klein wenig geholfen zu haben, ansonsten musste da wirklich mal anrufen.

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Gast Maeuschen.MS

Hallo Melanie,

also Bafög kannst du mit den anderen Sachen überhaupt nicht vergleichen. Das sind ganz andere Voraussetzungen. Die wollten das Gehalt von deinem Vater wissen, weil er vielleicht doch Unterhalt zahlen muss (abgesehen davon ob er es macht oder nicht) und das würde dann angerechnet.

Das ist ja bei einem Kind nicht so.

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also wenn du bafög erhältst sind die 300€ dein einkommen und du darfst nun noch weniger dazuverdienen (normaler bafögempfänger 357€/ mit kind glaub ich hundert euro mehr) also nur noch so 150€ im monat dazu ohne einbußen beim bafög zu haben.

schweinebande!!!

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Danke euch für die Beiträge.

@Maeuschen.MS: Arbeitest du im Versorgungsamt?

Ich muss ja gar keine Einkommenserklärung machen, wenn Bafög nicht als Einkommen gerechnet wird. Außerdem gehts bei der Einkommenserklärung ja darum, das man 67% des letzten Gehaltes möchte und das möchte ich ja nicht.

Naja müssen wir wohl mit dem Antrag (kann man eh erst einreichen, wenn der Zwerg da ist) zum Amt und da nachfragen.

LG, Steffi

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Also, ich habe mir auch schon den Antrag geholt und teilweise ausgefüllt. Und ich hasse solche Anträge.

Aber ich habe das so verstanden bzw. nehme ich es an, dass man anfangs ET 1u.2 ausfüllen muss und später, wenn es ums Geld geht nur den ET ausfüllen muss der dann auch in EZ geht.

Ruf doch dort einfach mal an. Allerdings bekommt man am Telefon erstmal eine halbe Vorlesung über EG gehalten. Ich habe dort nämlich angerufen und wollte was wissen.

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