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Beurlaubung=ALG II?

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Geschrieben

Hey!

Ich habe mich gerade mal durch das Forum gelesen in Bezug auf Finanzen während des Studiums und ich habe gelesen, dass, wenn man sich beurlauben lässt, ALG II anspruch hat. Stimmt das? Nicht, dass ich das vor hatte/hätte, aber es wäre zumindest eine auswegssituation und im Hinterkopf zu behalten!

Ich dachte eigentlich, dass wenn man sich beurlauben lässt, Anspruch auf gar nichts hätte, weil man ja noch Student ist, nur eben eine "Pause" einlegt und solange man Student ist, hat man ja gar keinen Anspruch auf Alg II.

Naja, generell würde ich mich natürlich informieren gehen, sollte es wirklich mal soweit kommen (was ich nicht glaube und hoffe), aber das interessiert mich jetzt mal.

Geschrieben

Also, bei der Sozialberatung unserer Uni hat man mir gesagt, dass man als studierende Mutter bei einer Beurlaubung Anspruch auf ALG II hat, auch wenn die Arbeitsagenturen sich sehr dagegen sträuben und gern so tun, als wüssten sie das nicht...

LG und guten Rutsch!

Eva

Geschrieben

Kann das nur bestätigen, da ich gerade in der Situation bin. :) Es gibt allerdings eine Einschränkung. Man bekommt nur Alg II, wenn man vorher Bafög bekommen hat. Sozusagen als Ersatz, da ja während einer Beurlaubung kein Bafög gezahlt wird (was ja auch logisch ist). Das lustige ist das man mit dem Alg II wesentlich mehr Geld zur Verfügung hat wie mit dem Bafög. Nämlich ca das Doppelte. :eek:

Bei mir ging das Beantragen ohne Probleme. Aber ich hatte mich auch schon im Vorfeld gut informiert und bin dann da nur hin und hab gesagt was ich will. Es dauert ca. 4-6 Wochen bis der Antrag durch ist und du bekommst auch eine Nachzahlung falls es nicht rechtzeitig zum Semesterbeginn da ist. Hab dann Anfang Nov das Geld für okt und nov bekommen.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen. :)

Grüßle

Geschrieben

Wow, dankeschön! :) Ja, das hilft mir in der Tat sehr weiter.

Bafög bekomme ich ja, also wäre das schonmal kein Problem.

Da ich aber zum letzten Semester auf Bachelor gewechselt habe, bin ich am überlegen, ob ich nicht schon zum Sommersemester pausiere, denn wenn ich alle Kurse belege, die ich machen will und das KLeine doch früher als geplant kommt oder irgendwelche Komplikationen auftreten, sind alle Belegpunkte weg (ja, Potsdam arbeitet mit diesen dummen Belegpunkten) und dann wäre es nämlich gewesen mit dem Studium.

Hmm ich muss erstmal zu den ganzen Beratungen, denke ich und dann entscheide ich, was das Beste ist.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hi,

genau das Thema hab ich gesucht ;-)

bin jetzt in der 15. Woche, d.h. Geburtstermin ist der 7.7, also genau der Klausurenzeitraum, deswegen möchte ich versuchen, mich beurlauben zu lassen.

Lebe im Moment vom Bafög, das dann ja weg fällt und hätte daher auch gern hartz IV, die Frage ist ob ich des bekomme, weil ich ja "nur" schwanger bin, also theoretisch ja noch studieren könnte.

Hat jemand ne Ahnung wie das dann ist?

Vielen Dank schonmal, Beccy

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Hallo!

hab das thema grad erst entdeckt und kann euch von meiner erfahrung berichten:

also, anspruch auf ALg II hat man auf alle fälle. Das heisst dann irgendwie was mit "grundsicherung zum Lebensunterhalt". Man kann es am örtlichen "Arbeitsamt" beantragen. die sache hat nur einen hacken: lebst du nicht alleine, sondern mit deinem freund (nicht Ehemann) zusammen, hast du schlechte karten etwas zu bekommen, es sei denn ihr verdient zusammen weniger als 1200 €. man gilt nämlich als bedarfsgemeinschaft.

auch ich bin studentin und bekomme bafög und wollte mich gerne das kommende semester beurlauben lassen, weil der ET in den prüfungszeitraum fällt, kann das jetzt aber vergessen, weil mein freund einer geregelten arbeit nachgeht und wir "leider" zusammen wohnen.das wir trozdem gerade so über die runden kommen und eine beurlaubung meinen und seinen finanziellen ruin bedeutet, spielt dabei überhaupt keine rolle. also bleibt alles beim alten.

so ich hoffe ich konnte euch helfen ( wenn es denn überhaupt noch jemand liest, der letzte beitrag ist ja schon ein paat tage her)

VG Jirelstar

Geschrieben

Bei Verheirateten ist es genau so, wie wenn du zu "nur" zusammen lebt. War auch schon verheiratet, als ich das ganze Gedönse beantragt habe. Man wird als Bedarfsgemeinschaft gehandelt. Hab jetzt allerdings nicht mehr genau im Kopf wie das mit dem Geld aussieht. Nur dass man pro Lebensjahr 200 € besitzen darf (pro Person) und man nicht über einen bstimmten Betrag monatlich kommen darf. Am Besten du informierst dich bei der Uni, im Internet oder im Jobcenter. Wobei letztere irgendwie am wenigsten Ahnung haben. :rolleyes:

Grüßle

Geschrieben

manno, dann wird das ja so wenig, was ich bekommen würde, falls ich denn ein urlaubssemester einlegen müsste :rolleyes: naja, was solls, wird auch so gehen..

Geschrieben

hey mädels,

ich würde jedem raten, das kind stundenweise jemandem zu geben zum aufpassen. also varausgesetzt oma oder so findet zeit dafür.

ich habe lang über das studium und die finanzen nachdedacht und bin zu dem entschluss gekommen, dass ich kein urlaubssemester einlegen werde. da würde ich gar kein geld bekommen. weder kindergeld, noch bafög und alg brauch ich gar nicht erst beantragen, weil ich es nicjt bekommen würde, weil mein freund dafür zu vier verdient.

da ich ab okt sowieso kein bafög mehr bekomme, weil ich dann schon im 11. semester bin, hab ich mich mal schlau gemacht.

man kann mit kind noch zwei semester zusätzlich bafög beantragen. dafür muss man aber gründe nennen. wie z.b. mein mann arbeitet am tag und ich kann nur abends kurse besuchen, dadurch verzögert sich das studium.

so, das war mein beitrag dazu. da ich nicht alle vorangegangenen artikel gelesen habe, kann es sein,dass es zu überschneidungen kommt.

wir haben uns auch entschieden noch nicht zu heiraten, weil es so einfacher ist geld zu beantragen und auch zu bekomm. sind ja schließlich alle irgendwie drauf angewiesen, v.a. wenn man, so wie ich, jetzt nicht meh hinter der bar stehen kann in einem lauten stinkenden club.

alles nicht so einfach...

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