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Sorgerecht??

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Geschrieben
Hallo.

Also wir haben das gemeinsame Sorgerecht aber wir haben auch direckt festgelgt das fals wir uns trennen das alleinige Sorgerecht auf mich übergeht und er ein Besuchsrecht hat das kann man alles bei Notar machen ist nur leider nicht ganz billig. Also wir haben das so gemacht das im falle der Trennung mein Freund sich zu eine unterhaltszahlung von 15% seins Nettoeinkommen verpflichtet und das Alleinigesorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrcht auf mich übergeht er darf die kleine jedes wochenend zu sich hollen und hat das recht sie jeden mitwoch nachmittag für 3 std. zusehen. Das klingt jetzt so als würden wir planen uns zu trennen so ist das nicht wir wollten nur nicht das es wenn es doch mal der fall seinen sollte was wir nicht hoffen für das Kind alles geregelt ist und wir uns nicht wegen des Kindestreiten.

Liebe Grüß Bina und Bauchzwerg 31+0 ET.:19.02.2007

Hey du,

das klingt ziemlich gut!!! Wieviel kostet es denn in etwa beim Notar?

  • 2 Monate später...
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Top-Benutzer in diesem Thema

Geschrieben

hey...

also ich ahbe auch das alleinige sorgerecht. wir wohnen zwar zusammen aber ich denke das es wenn es zu einer trennung kommen sollte einfacher für beide ist.

ausserdem kann mein freund ohnehin bei allem mitbestimmen. ;)

LG eva

Geschrieben

Wir waren ja schon beim Jugendamt und jetzt ist eindeutig klar, dass ich das alleinige Sorgerecht haben werde, wir haben keinen Antrag auf ein gemeinsames gestellt. Hauptgrund war eben die praktische Seite, also weil Rene viel unterwegs ist und es schwer sein wird, gemeinsame Termine zu vereinbaren.

Rene vertraut mir da auch und mittlerweile steht eh eine Heirat im Raum. Also zumindest in einigen Jahren, jetzt auf keinen Fall.

Geschrieben

Hab mal ne blöde Frage...

Kann man, wenn man das alleinige Sorgerecht hat und man Angst hat, dass wenn einem was passiert, der Partner das Sorgerecht nicht bekommt, das nicht in ein Testament schreiben, dass der Partner das Sorgerecht bekommen soll...kompliziert geschrieben ^^

oder schreibt man nu ein Testament und das erst viel später?! Hab da kA :D

oder würde da nicht ein Brief oder sowas reichen, den ein Zeuge unterschreibt, der damit bestätigt, dass dieser Brief von der Mutter geschrieben wurde...so halt irgendwie...geht das nicht?!

Lg

Gast ein guter vater
Geschrieben

ui.. mhh.. schwere sache..

ich glaub nicht, das das dann rechtkräftig ist, weil man ja nicht weiß, ob du zu dem zeitpunkt deine volle rechtsfähigkeit hattest..

außerdem finde ich, kann man das sorgerecht ruhig teilen, auch wenn eine trennung im hause steht, denn die meisten gerichte (falls der mann wirklich das alleinige sorgerecht erkämpfen will) entscheiden eh zu gunsten der mutter.. aber ab einen gewissen alter hat das kind eh recht mitzusprechen (und das ist schon sehr sehr früh) wo es bleiben will, da hilft auch net das alleinige sorgerecht.. dennoch finde ich ist es ein gutes gefühl, dem partner das halbe sorgerecht zu geben.. außerdem müssen nur bei schwerwiegerenden sachen beide unteschreiben wie z.B. eine OP..

aber jeder muss das für sich selbst endscheiden..

grüße

Geschrieben
Hab mal ne blöde Frage...

Kann man, wenn man das alleinige Sorgerecht hat und man Angst hat, dass wenn einem was passiert, der Partner das Sorgerecht nicht bekommt, das nicht in ein Testament schreiben, dass der Partner das Sorgerecht bekommen soll...kompliziert geschrieben ^^

oder schreibt man nu ein Testament und das erst viel später?! Hab da kA :D

oder würde da nicht ein Brief oder sowas reichen, den ein Zeuge unterschreibt, der damit bestätigt, dass dieser Brief von der Mutter geschrieben wurde...so halt irgendwie...geht das nicht?!

Lg

Du solltest Dich bei einem Rechtsanwalt bzw. einem Notar mit Schwerpunkt für Familienrecht beraten lassen (eine Erstberatung kostet ca. 150,- Euro). Man kann über einen Notarvertrag eine Vereinbarung für solche Fälle erstellen lassen d.h. Du als Mutter kannst Deinen Wunsch darin äußern. Das wird dann im Fall der Fälle berücksichtigt, gibt aber immer noch keine Garantie ob dem wirklich so entsprochen wird. Nach deutschem Recht entscheiden das Jugendamt bzw. die Gerichte dann über das Aufenthaltsrecht des Kindes - und zwar immer im Sinne des Kindes. D.h. wenn der Vater aus Sicht der Gerichte nicht in der Lage ist (z.B. keine Arbeit, keine Betreuungsmöglichkeiten, er kifft, hat irgendwelche Krankheiten oder sonstiges...) hätte er wohl schlechte Karten. Ist aber in seinem Leben und in seinem Umfeld alles ok dann wird Deinem Wunsch wohl entprochen.

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