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honeymoon123

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Alle Inhalte von honeymoon123

  1. schaut doch mal im Internetlexikon wikipedia nach, da sind die allgemeinen Risiken beschrieben. Da würde ich doch überlegen ob ich mit so einem Piercing rumlaufe und mich der Gefahr einer Infektion aussetze. Wenn ich dann deswegen Medikamente nehmen müsste und deswegen abstillen müsste würde ich mir in den hintern beissen..... Und wenn ich hinterher nicht richtig sprechen kann (ich kenne selbst einige Leute die gepierct sind und lispeln) wie soll ich dann meinem Kind das Sprechen richtig beibringen? hier der Text aus dem Wikipedia: "Viele größere Blutgefäße in der Zunge machen dieses Piercing recht kompliziert, weshalb ausdrücklich darauf hingewiesen wird, es nur von erfahrenen Piercern durchführen zu lassen. Wie bei allen Piercings besteht eine Gefahr durch Infektionen, die u. U. einen schweren Verlauf nehmen können. Unmittelbar nach der Durchführung des Piercings treten regelmäßig Schmerzen, Schwellungen, Ödeme, Infektionen, erhöhter Speichelfluß sowie Zahnfleischverletzungen auf. Blutungen treten ebenfalls meist auf, sind aber i. d. R. nicht bedrohlich. Unter einer medikamentösen Blutverdünnung darf natürlich kein Piercing erfolgen. Das Sprechen kann durch die Schwellung beeinträchtigt werden. Nach der Heilung normalisiert sich dies gewöhnlich wieder, der Schmuck kann allerdings weiterhin zur Beeinträchtigung der Zungenbewegung und des Sprechens führen. Auch kann eine Beschädigung der Zähne auftreten, die zu den häufigsten Komplikationen bei Zungenpiercings zählt, insbesondere wenn der Träger eine Gewohnheit zum Spielen mit dem Piercing ausbildet. Grundsätzlich kann das Risiko von Zahnbeschädigungen durch die richtige Position des Stichkanals, so wie die richtige Länge des Schmucks minimiert werden. Bei zu kurzem Schmuck kann das Piercing jedoch bei einer Schwellung der Zunge zu Problemen führen. Es kann in seltenen Fällen dazu kommen, dass die Geschmacksnerven beschädigt werden. Dabei kann es im Extremfall zum Verlust einer Geschmacksrichtung kommen, öfter wird jedoch die Intensität einer Geschmacksrichtung vermindert.
  2. Wie wäre es denn mal mit ehrlicher Arbeit? Auch als Student/in kann man nebenbei oder in den Semesterferien jobben - d.h. die Betreuung des Kindes muss natürlich gewährleistet sein aber in einer Partnerschaft müsste das ja gehen. Man kann sich doch nicht immer auf Kosten des Staates ausruhen - was wird den Kindern denn da vorgelebt? Also: ran an die Jobsuche! Diese Form der Budgetbeschaffung hat hier noch niemand vorgeschlagen! Ich wundere mich.....
  3. Du solltest Dich bei einem Rechtsanwalt bzw. einem Notar mit Schwerpunkt für Familienrecht beraten lassen (eine Erstberatung kostet ca. 150,- Euro). Man kann über einen Notarvertrag eine Vereinbarung für solche Fälle erstellen lassen d.h. Du als Mutter kannst Deinen Wunsch darin äußern. Das wird dann im Fall der Fälle berücksichtigt, gibt aber immer noch keine Garantie ob dem wirklich so entsprochen wird. Nach deutschem Recht entscheiden das Jugendamt bzw. die Gerichte dann über das Aufenthaltsrecht des Kindes - und zwar immer im Sinne des Kindes. D.h. wenn der Vater aus Sicht der Gerichte nicht in der Lage ist (z.B. keine Arbeit, keine Betreuungsmöglichkeiten, er kifft, hat irgendwelche Krankheiten oder sonstiges...) hätte er wohl schlechte Karten. Ist aber in seinem Leben und in seinem Umfeld alles ok dann wird Deinem Wunsch wohl entprochen.
  4. so benimmt sich ein werdender Vater einfach nicht! Dich hätte ich schon lange rausgeschmissen. Hast du überhaupt eine Ahnung was du damit im Gefühlsleben deiner Freundin anrichtest? Da hilft auch keine Laberei, es helfen auch keine Erklärungen...das Mistrauen wächst und bleibt. Das wird sicher keine gute Basis für das kleine Würmchen. Und noch eins: entschuldigst dich einfach für deine Fehler bzgl. Grammatik und Rechtschreibung. Das macht das Leben ja einfach! Wie willst du deinem Kind mal was erklären wenn du nicht selber daran arbeitest. Du scheinst ja ein ganz schlaues Bürschchen zu sein. So, das musste mal raus - du guter Vater...
  5. DAs was Sonne 123 geschrieben hat, stimmt nicht ganz. Wenn dein Freund die Vaterschaft für das Kind anerkannt hat, und dir sollte etwas passieren (was wir natürlich nicht hoffen), geht das Jugendamt auch ohne Sorgerechtszusprechung zuerst auf den Vater zu. Ich habe übrigens auch das alleinige Sorgerecht. Ich habe zuviel Angst das im Falle einer Trennung der Vater des Kindes mir das Baby wegnehmen könnte. Stell dir mal vor das Gericht spricht ihm zu, das Kind darf bei ihm leben und Du darfst es nur alle 14 Tage am Wochenende sehen, und die Hälfte der Ferien. Ist das nicht schrecklich? Und wenn er dann noch eine neue Freundin hätte würde die dann dein Kind großziehen? Nein, never! Alles Gute für dich und dein Baby
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