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alg2, u25 und schwanger...

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thalea

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Hallo,

habe mal eine Frage an Euch, weiß leider nicht an wen ich mich sonst melden kann, die im Sozialhilfe-Forum antworten nicht.

Ich bin leider ALG2-Empfängerin seit Anfang des Jahres. Da ich noch zuhause wohne, bin ich jetzt seit 3 Monaten wieder bei meinen Eltern in der Bedarfsgemeinschaft drin, da ich ja U25 bin, jedoch hat mir jemand gesagt das das AA das gar nicht machen durfte weil ich schwanger bin (38.SSW). Das Geld wurde mir von 380 auf 207 Euro gekürzt, was leider vorne und hinten nicht langt.

Vielleicht hat jemand von euch auch solche Erfahrungen gemacht und weiß ob ich dagegen gehen kann und das AA nachbezahlen muss für die 3 Monate.

Wär super wenn mir jemand helfen könnte...

Thalea

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Hi, also du hast genau das gleiche Problem wie ich. ich bin schwanger (26.ssw), wohne noch zu hause und bin 21 Jahre. Mir haben sie das Geld auch gekürzt und ich hab mich erkundigt ob die das dürfen. Und die Mutter meines Freundes (die sich mit sowas super auskennt) meinte, das sie dir das geld nicht kürzen dürfen. Das ist auch im Sozialgesetzbuch so festgehalten. Am besten, du suchst dir die Seite mal raus wo das im SGB drin steht und druckst dir das aus. Damit gehst du dann zum AA und legst denen das vor. Dann ahst du was in der hand, was beweißt das sie das geld nicht kürzen dürfen. Hat das AA eine kopie von deinem Mutterpass? wenn nicht dann musst du den dort abgeben. Denn nur dann wissen die das du schwanger bist.ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen. wie gesagt... du bist damit nicht allein. Ich hab auch ganz großen Ärger mit denen weil die nicht einsehen wollen das sie mir das geld nachzahlen müssen. ich wünsch dir ganz viel glück und drück dir die daumen.Setz dich durch und lass dich nicht abwimmeln.

Julia mit Leon im Bauch ET 20.01.07

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Wie alt bist du denn ? 207 würdest du ja nur bis 14 Jahren kriegen.

Von 15 bis 18 Jahren 276 € + 17% Schwangerschaftsmehrbedarf + den Anteil von der Miete und Heizkosten

Ab 19 Jahren dann 311 € + 17% Schwangerschaftmehrbedarf + Anteil von der Miete und Heizkosten

Ich glaub, wenn das Baby dann da ist, fällst du dann in die Sparte Alleinerziehend, bin mir da aber nicht sicher, weil du ja noch zu Haus wohnst und in einer Bedarfsgemeinschaft wohnst.

Vielleicht hast du mit Kind ja auch Anspruch auf ne eingene Wohnung, auch wenn du U25 bist, gibt ja Sonderfälle.

Bekommst du noch Kindergeld, dann wird es auch angerechnet.

Ich versteh aber nicht ganz, warum du vorher 380 € bekommen hast. Bestimmt weil du die Miete und Heizkosten mit eingerechnet hattest, oder ?

Hast du denn schon die Babyerstausstattung beantragt ? Wenn nicht solltest du das ganz schnell machen, das ist wichtiges Geld, was dir sonst durch die Lappen geht.

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