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Ich bin total verwirrt,Mädels! Helft mir bitte!!

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starsinger

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Hallo Mädels,

mich verwirren gleich mehrere Sachen:p.

Als erstes würde mich interessieren,wenn die "richtigen" Wehen kommen,ist das Baby dann bewegungstechnisch ruhig?Ich meine hält es dann still oder boxt und tritt es weiterhin?

Und dann die wichtigste Frage überhaupt!

Meine Krankenkasse hat mir nun den Antrag für Mutterschaftsgeld zugesendet,den ich auch brav ausgefüllt habe.

Muss ich mich sonst noch irgendwo melden?

Ab wann tritt Mutterschaftsgeld ein?Bereits ab Mutterschutz-Zeit?(die fängt bei mir ja am 04.10.2010 an)

Laut meinem Arbeitgeber zahlt die Krankenkasse ja 15 € und den Rest stockt der Arbeitgeber zum Nettogehalt auf.Bedeutet das ,das ich jetzt 6 Wochen vor der Geburt,und 8 Wochen nach der Geburt quasi mein "normales" Gehalt erhalte?:confused:

Ich blick da echt nicht mehr durch :(

Ab wann muss ich Eltern und Kindergeld beantragen?Und wo?

HIIIIILLFFFEEEEEEEEEE,ich schrei gleich:(

Ich bin wahrscheinlich nur zu blöd:(

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erstmal tief durchatmen :D

also erstmal Wehen:

ich kann dir da nur von meinen Erfahrungen berichten, als ich echte Geburtswehen hatte, war Florian total ruhig im Bauch und hat sich eigentlich gar nicht mehr großartig bewegt. Allerdings kann es auch sein, dass ich es selbst nicht mehr wahr genommen hab... so oder so ist das aber bei jeder Frau unterschiedlich, würde ich mal sagen...

so nun die anderen Fragen:

während der Mutterschutzfrist bekommst du ganz normal dein Geld weiter.

Kindergeld beantragst du direkt nach der Geburt bei der Kindergeldstelle. DAs Antragsformular kriegst du im Internet, einfach mal googlen. Das is auch nur eine Seite und geht auch recht fix.

Elterngeld beantragst du bei der zuständigen Elterngeldstelle, die Anträge dafür bekommst du auch im Internet, sind aber mehrere Seiten lang und du musst mehrere Unterlagen dazu einreichen.

Ich würde dir empfehlen, den Antrag jetzt schon auszudrucken und soweit auszufüllen, wie du kannst, denn nach der Geburt hast du kaum Zeit und Lust, dich damit zu beschäftigen.

so oder so, bei den Anträgen brauchst du das tatsächliche Geburtsdatum, und deswegen kannst du sie erst nach der Entbindung abgeben.

Ansonsten musst du mal in dem KH, wo du entbindest, nachfragen, ob die dem Standesamt die Geburt melden oder ob du das selbst machen muss...

das wärs eigentlich... achso bei der Krankenkassen musst du noch nen Antrag auf Familienversicherung für dein Kind stellen, aber auch das geht erst nach der Geburt...

ich hoffe, ich konnte etwas helfen

Liebe Grüße

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