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was würde mir zustehen`?

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Geschrieben

hallo ihr lieben,

nachdem mein freund mir letzten samstag die trennung vorgeschlagen hat, werden wir heute abend ein "krisengespräch" führen wie es denn nun weitergehen soll.

klar ist, dass im falle einer trennung ich im oktober noch mit ihm zusammen wohnen werde weil er da ja für drei tage die kleine nehmen muss(muss geschäftlich weg und will sie dann nicht erst aus der wohnung nehmen und dann wieder rein und dann wieder raus...). aber wie schaut das hinterher aus?

könnte ich direkt in eine wohnung ziehen und wie kann ich das dann bezahlen?

ich fange im oktober eine ausbildung zur krankenschwester an und allerhöchstens sind das dann 500-600netto. davon könnte ich hier grad mal ne wohnung bezahlen evtl. mit nebenkosten aber da ist dann noch nichts zu essen im haus, keine windeln, schulsachen, usw. ich hab jetzt schon mal im internet geforscht und da hat jemand geschrieben dass man unter 25bei den eltern bleiben muss egal ob man ein kind hat oder nicht wenn man sich keine eigene wohnung leisten kann. aber ich wei0 dass das nicht lange gut gehen würde. wenn ich mich von meinem freund trenne dann ja wegen den ganzen streitereien und dass die kleine das nicht immer mitbekommt. bei meinen eltern würde das aber bald genauso aussehen.

stimmt es also dass ich bei meinen eltern bleiben müsste?

oder kann ich irgendwas beantragen?

denn von dem bisschen kindergeld was ich für die kleine bekomme und dem ausbildungsgeld muss ich nicht nur wohnung, essen, windeln usw. bezahlen sondern auch noch meine tagesmutter, das sind auch 300euro im monat.

kann mir jemand helfen??

lg

Geschrieben

Hi!

Also, ich denke nicht, dass du zu deinen Eltern zurückziehen musst. Oder bist du dort noch gemeldet?

Ansonsten sollen deine Eltern vom Amt sagen, dass für dich kein Platz mehr ist, weil sie ja nicht damit gerechnet hätten, dass du zurückkommst.

Davon mal ab bist du ja nicht mittellos, würdest wenn nur ergänzend H4 bekommen.

Du bekommst also Azubigehalt.

Kindesunterhalt vom Dann-Ex nach DDT müsstest du schauen, wenn der Vater nicht zahlen kann, Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.

Da würde ich eh hingehen, die wollen nichts von dir, du musst halt nur mit der klaren Aussage hingehen: Ich möchte mich von meinem Partner trennen, wie sieht das genau mit dem Unterhalt aus. Das geht auch unabhängig vom JuA bei caritas, Profamilia etc, würde ich an deiner Stelle eh hingehen, die sind sehr hilfreich...

Dann evt Wohngeld.

Und natürlich Kindergeld fürs Kind, evt auch noch für dich wegen Ausbildung? Weiss ich aber nicht genau, weiss nur, dass meine Schwester noch welches bekommt(22, macht FSJ nach einem Jahr jobben).

Mit wieviel Geld ich monatlich zurechtkomme(h4usw) und woraus sich das zusammensetzt gern per PN.;)

So, die Tagesmutter übernimmt meist das Jugendamt bis auf Essengeld, weil du ja in der Ausbildung bist.

Arbeitet dein Freund/bald-evt-Ex eigentlich? Dann würdest du evt Betreuungsunterhalt von ihm bekommen...

Soviel erstmal zum Finanziellen, verhungern werdet ihr beiden ganz sicher nicht.

Aber was erhoffst du dir von dem Gespräch, willst du dich trennen? Oder einen gemeinsamen Weg suchen?

Kann dir wirklich nur ans Herz legen, eine Vermittlungsperson hinzuzuziehen(auch wieder caritas etc;)), die sich euch beide auch mal getrennt anhört, dadurch sieht man meist alles etwas klarer.

Ich wünsch dir auf alle Fälle alles Gute, egal was passiert.:)

Geschrieben

also erstmal NEIN du musst nicht bei deinen Eltern wohnen auch wenn du unter 25 bist,da du ein Kind hast

denn es gibt zu diesem paragraphen mit dem unter 25 und bei den eltern wohnen bleiben einen absatz (ich glaub es is absatz 2) und dort steht das das nicht zutrifft wenn du selbst Kind/kinder hast!

Das heißt du kannst alleine wohnen,allerdings wenn du ergänzendes hartz4 beantragen willst,oslltest du beachten das die wohnung nich wesentlich teurer ist als der mietspiegel von deiner arge vorgibt! Dann kannst du also zu deinen 500euro netto verdienst ergänzendes hartz4 beantragen aber vorher musst du unterhalt beantragen!

Der mindestsatz beim unterhalt sind 117 euro,wenn dein freund aber gut verdient muss er sogar mehr zahlen,verdient er zu wenig um den kompletten satz zu bezahlen,zahlt er was er zahlen kann und den rest bekommst du unterhaltsvorschuss vom Jugendamt!

Geschrieben

also zu deinen eltern musst du auf gar keinen fall, das stimmt nicht, denn du und dein kind bilden eine eigene bedarfsgemeinschaft.

zusätzlich zum azubi-geld kannst du alg2 beantragen, aber bevor du das tust, beantrage zuerst wohngeld und kinderzuschlag. kindergeld für dich gibts bis zu 25 geburtstag.

mit den dingen, die extra für alleinerziehenden sind, kenne ich mich nicht aus, aber auf alle fälle wäre das noch entweder unterhalt vom vater oder unterhaltsvorschuß vom JA.

Geschrieben

STOP! :D

Wenn du Azubi wirst, hast du ab dem ersten Tag keinen Anspruch mehr auf ALG II!

Du bist dann eine ausgeschlossene Person.

Dein Kind könnte aber ALG II bekommen und du den Alleinerziehungsmehrbedarf.

(Müsste aber genau berechnet werden)

Der Vater des Kindes muss Unterhalt zahlen.

Wenn er das nicht kann / will - musst du erstmal Unterhaltsvorschuss beantragen.

Unterhaltsvorschuss und Kindergeld werden vom ALG II Bedarf deines Kindes abgezogen.

Du solltest dich wegen BAB erkundigen (dazu wird dich die Arge auch auffordern, wenn du ALG II beantragst)!

Geschrieben

Mensch, ich lern hier heut so viel, bei Azubis gibt es kein H4? Ich dachte, das wäre nur beim Bafög so...

Dinge, die für Alleinerziehende sind, gibt es nicht viele, eben bei H4 den Zuschuss, bei Wohngeld aber auch glaube ich.

Und halt, dass in der Situation sich Wohngeld und H4 nicht gegenseitig ausschliessen...

Und irgendwelche Steuersachen, aber da blick ich nicht durch.:D

Wem noch was einfällt, immer her damit.*lach*

Geschrieben

also bekomme ich

unterhalt (??), kindergeld für mich und die kleine, wohngeld, bab.

das BAB muss ich aber ja wieder zurückzahlen oder? das heißt schulden machen,w as ich ja eigentlich nicht will (auch ein grund der in unserer beziehung immer wieder für streit sorgt - er will ständig sachen die er sich nicht leisten kann und dann eben auf pump kaufen..)

jetzt ist das aber so dass meine eltern das kindergeld für mich mit einem bausparvertrag angelegt haben und unterhalt wollte ich nciht unbedingt einklagen oder wie man das so schön sagt. da wir dieses thema auch schon hatten: wir wollten es so machen dass er mir monatlich das geld gibt, das ich für essen und windeln und sowas ausgeben muss was für die kleine ist.

also würden mein kindergeld und unterhalt in dem sinne wegfallen.

@musemuse: wenn wir es nochmal versuchen würden dann hauptsächlich des kindes wegen. ich selbst sehe nicht mehr wirkich so viel sinnn in der bez. klar ich weiß ich habe gefühle für ihn aber in einer beziehung so wie sie hier läuft fühl ich mich einfach nicht wohl und lasse ihn das wohl auch spüren. mal sehen wie er heute abend dazu steht.

lg

Geschrieben

also würden mein kindergeld und unterhalt in dem sinne wegfallen.

Es fällt doch nicht weg - du nutzt es zum Lebensunterhalt für das Kind.

Unterhalt muss du auch nicht einklagen.

Geht zum Jugendamt oder Rechtsanwalt, die rechnen genau aus, was er zahlen muss und darüber wird dann eine Urkunde erstellt.

Da ist nix mit Gericht, es sein denn, er will nicht zahlen oder seine Unterlagen rausrücken.

Ob dir Wohngeld mit BAB zusteht, kann dir nur die Wohngeldstelle beantworten.

Da es auch darauf ankommt was du verdienst etc.

Geschrieben

venus-aaaah, mal wieder was gelernt:D

BAB muss man normalerweise nicht zurückzahlen, ich habe 2004 BAB bezogen, da musste ich nichts zurück zahlen.

also so gesehen wären das für dich dein azubi-gehalt, BAB, das kindergeld der kindes, und der unterhalt bzw der unterhaltvorschuß.

wenn du BAB bekommst, ist da normal ein zuschuß für die wohnung drin, ob du da dann wohngeld beantragen kannst, ist dann fraglich.

aber den kinderzuschlag kannst du dann auf alle fälle noch beantragen, da musst dich halt erkundigen, wie es ist...

es gibt so gut wie für alles nen online-rechner, es ist zwar unverdbindlich, aber so kannst zumindest ungefähr ausrechnen, was du dann insgesamt bekommen würdest.

Geschrieben

aber den kinderzuschlag kannst du dann auf alle fälle noch beantragen, da musst dich halt erkundigen, wie es ist...

Für Kinderzuschlag musst du 600 Euro brutto verdienen (als Alleinerziehende).

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