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Schichtdienst?

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jafis

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Hallo.

Schichtdienst bei Schwangeren ist nicht zulässig! Es langt, wenn Du die Schwangerschaft mündlich bekannt gibst, sobald Du dies getan hast (und ich würde es im Interesse des Kindes machen) müssen sie Dich aus dem Schichtdienst nehmen.

Will der Arbeitgeber es schriftlich haben, dann muss er die Kosten für das Attest übernehmen, ein Zwang es schriftlich zu machen, gibt es nicht.

LG

Sandra

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Na, dann will ich als Jurist mal etwas pro-bono-Arbeit leisten ;)

Schwierig ist zunächst, sich etwas unter dem Begriff "Schichtdienst" vorzustellen.

Da das Thema aber immer mal wieder im Forum auftaucht vielleicht einfach mal eine Übersicht über alle relevanten gesetzlichen Beschäftigungsverbote. Die sind übrigens im Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Dort heißt es auszugsweise:

§ 4 Weitere Beschäftigungsverbote

(1) Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind.

(2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden

1. mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als fünf kg Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als zehn kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden. Sollen größere Lasten mit mechanischen Hilfsmitteln von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden, so darf die körperliche Beanspruchung der werdenden Mutter nicht größer sein als bei Arbeiten nach Satz 1,

2. nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet,

3. mit Arbeiten, bei denen sie sich häufig erheblich strecken oder beugen oder bei denen sie dauernd hocken oder sich gebückt halten müssen,

4. mit der Bedienung von Geräten und Maschinen aller Art mit hoher Fußbeanspruchung, insbesondere von solchen mit Fußantrieb,

5. mit dem Schälen von Holz,

6. mit Arbeiten, bei denen sie infolge ihrer Schwangerschaft in besonderem Maße der Gefahr, an einer Berufskrankheit zu erkranken, ausgesetzt sind oder bei denen durch das Risiko der Entstehung einer Berufskrankheit eine erhöhte Gefährdung für die werdende Mutter oder eine Gefahr für die Leibesfrucht besteht,

7. nach Ablauf des dritten Monats der Schwangerschaft auf Beförderungsmitteln,

8. mit Arbeiten, bei denen sie erhöhten Unfallgefahren, insbesondere der Gefahr auszugleiten, zu fallen oder abzustürzen, ausgesetzt sind.

(3) Die Beschäftigung von werdenden Müttern mit

1. Akkordarbeit und sonstigen Arbeiten, bei denen durch ein gesteigertes Arbeitstempo ein höheres Entgelt erzielt werden kann,

2. Fließarbeit mit vorgeschriebenem Arbeitstempo

ist verboten. Die Aufsichtsbehörde kann Ausnahmen bewilligen, wenn die Art der Arbeit und das Arbeitstempo eine Beeinträchtigung der Gesundheit von Mutter oder Kind nicht befürchten lassen.

[…]

§ 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit

(1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.

(2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die

1. von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche,

2. von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche

hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet.

(3) Abweichend vom Nachtarbeitsverbot des Absatzes 1 dürfen werdende Mütter in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft und stillende Mütter beschäftigt werden

1. in Gast- und Schankwirtschaften und im Übrigen Beherbergungswesen bis 22 Uhr,

2. in der Landwirtschaft mit dem Melken von Vieh ab 5 Uhr,

3. als Künstlerinnen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und ähnlichen Aufführungen bis 23 Uhr.

(4) Im Verkehrswesen, in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen, im Familienhaushalt, in Krankenpflege- und in Badeanstalten, bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen Schaustellungen, Darbietungen oder Lustbarkeiten dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird.

Was heißt das jetzt für Dich?

- Die Arbeitszeit (egal, auch Schicht) muss zwischen 6 und 20 Uhr liegen. In den ersten vier SS-Monaten kann es in Ausnahmefällen früher anfangen (5 Uhr bei Arbeit in der Landwirtschaft) oder länger gehen (bis 22 Uhr in der Gastwirtschaft und im Beherbergungsgewerbe; bis 23 bei Schauspielerinnen und Musikerinnen)

- KEINE Arbeit an Sonn und Feiertagen (Ausnahmen siehe oben § 8 Absatz 4 MuSchG)

Wenn eines der oben genannten Beschäftigungsverbote greift, muss der Arbeitgeber (obwohl Du ja nicht arbeiten darfst) das Gehalt voll weiter zahlen (§ 11 MuSchG).

Hoffe, geholfen zu haben :)

Hibbel, LL.M., So-gut-wie-Dr. iur.

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Vielen Dank für die Antworten, dachte ich kann noch bissi im Schichtdienst arbeiten und das mit dem Schichtdienstverbot ist erst ab dem 5. Monat gültig. In meinem Job ( Flughafen, Counterpersonal) geht der Dienst ja bis 23 Uhr. Für mich ist es gerade noch ziemlich schwierig mich darauf einzustellen, dass ich nun nicht mehr alles machen kann was ich bis jetzt gemacht hab. Natürlich will ich nur das Beste für s Baby, aber eine Umstellung ist das für mich schon ziemlich doll, zumal ich ja nun gar keine SSbeschwerden hab und mich total fit und wohl fühle. Und für meine Kollegen wird´s auch ne Umstellung da die Mädels ja nun meine Spätdienste übernehmen müssen.

Da werd ich nächste Woche Donnerstag meiner Chefin von meiner SS berichten und dann erstmal 3 Wochen in den Urlaub gehen. :)

Liebe Grüße und ein schönes, sonniges Wochenende an euch alle.:cool:

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@lilli 1986, genau das denk ich mir auch. Oh wie werd ich das Ausschlafen vorm Spätdienst vermissen. Kann mir auch nicht so wirklich vorstellen das es für das Baby schlecht ist bis 23 Uhr zu arbeiten. Ob ich nun früh morgens 5:15 aufsteh, total müde bin und abends 22:30 ins Bett geh, oder schön ausgeschlafen 09:00aufsteh und dann 23:30 ins Bett geh wird dem kleinen doch sicher gleich sein, oder?

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Hallo

Ich habe das Gefühl, mal sollte auch noch gesunden Menschenverstand walten lassen.

Solange es jemanden gut geht und das sind zum Glück ja ganz, ganz viele Schwangere, sollte man doch so machen, wie es einem wohl ist.

In meiner ersten SS habe ich bis 1Woche vor dem Termin voll gearbeitet, im Gastgewerbe. Es wäre mir nie, auch wenn die CH einen so umfassenden Mutterschutz wie D nicht kennt, in den Sinn gekommen, irgendwann nicht zu arbeiten. Aber mir ist es auch immer gut gegangen.

Ich denke, solange du es verantworten kannst, dich nicht überanstrengst, und vor allem nicht schwer haben musst, kannst du arbeiten so wie du es möchtest. Es kommt doch auf die Tätigkeit an und was ich persönlich in meinem Umfeld und auch hier im Forum festgestellt habe, es kommt sehr auf die Einstellung drauf an.

Alles Gute für dich und dein Mini

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Ich glaube auch wenn´s einem gut geht dann kann man glaube ich ne menge machen;) Warum sollte ich ach nicht wenn ich um 17 oder 18 anfange bis 24 arbeiten?

Man kann ja am nächsten tag ausschlafen:))

O.k. man muss es ja net übertreiben wie meine mutter die 12std. gekellnert hat, kisten durch die gegend geschleppt hat und die es im winter oft mehrmals hingehauen hat...aber das sagt einem ja normal der gesunde menschenverstand...

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