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Arbeitslos während der Elternzeit?

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prinjes77

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Hab da auch mal so ne Frage:

Ich reize ja eigentlich die Elternzeit bis zum Schluß aus, also die vollen drei Jahre bis November 2010.

So wie es ausschaut hören meine Arbeitgeber aber zum Ende dieses Jahres auf. Sie möchten den Gastronomiebetrieb aufgeben. Ist noch die Frage ob da ein neuer Pächter für gefunden wird.

Was ist dann mit mir? Bin ich dann praktisch ab Januar arbeitslos, obwohl ich bis November noch in Elternzeit bin? Oder erst dann? Und überhaupt, was hab ich dann für Möglichkeiten?

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mensch, jes, das is ja doof :(

ja, wenn der betrieb aufgegeben wird und es keinen nachfolger gibt, der dich in elternzeit übernimmt, dann kannst du auch während der elternzeit gekündigt werden. arbeitslosengeld bekommst du meines wissens allerdings nur, wenn du dem arbeitsmarkt auch zur verfügung stehst.

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Ja, es stimmt, dass du arbeitslos werden kannst. Für den Arbeitgeber ist es zwar extrem schwierig, jemandem mit so "hohem" Kündigungsschutz wie in Elternzeit zu kündigen, aber in Ausnahmefällen geht es. Aufgabe des Geschäfts ist ja auch für den Arbeitgeber sozusagen ein Notfall. Sorry! Ich drücke dir die Daumen, dass sich eventuell jemand findet, der den Betrieb übernimmt, soweit ich weiß, übernimmt der dann erstmal auch das Personal.

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Hallo,

mir geht es gerade nicht anders. Mein Chef hat im Aprl private Insolvenz angemeldet. Jetzt steh ich da mit 17 Tagen Resturlaub und hinterher keinem Arbeitsplatz. Ich habe Elterngeld bis nächstes Jahr April und dann muß ich mir entweder was anderes suchen bzw. Arbeitslosengeld beantragen.

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Ja, ist blöd wenn man so in der Luft hängt. Ich mein, in mir hat sich immer mehr der Wunsch gefestigt nicht wieder fest in die Gastronomie zu gehen, hab da einfach keine Lust mehr drauf. Aber ich wußte eben, daß ich da n Arbeitsplatz sicher hab, und wenn ich nix anderes gefunden hätte, hätt ich da auch wieder vorübergehend gearbeitet. Aber so....

Also würde der neue Pächter also mich trotz der Elternzeit praktisch mit übernehmen, versteh ich das richtig? Gibts da ne gesetzliche Grundlage zu, weiß das jemand?

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Hallo, also wir haben ja selber ein gasthaus, bzw. meine Eltern. soviel ich weiß, hat das leider mit dem neuen Pächter nichts zu tun. Leider. Der Pächter handelt immer seinen eigenen Vertrag mit der Brauerei oder dem Besitzer aus... Darin ist Personal nicht enthalten. Wenn man Glück hat, übernimmt er das Personal. Aber das kann halt auch sein, dass der Neue nicht alle übernimmt. Aufgrund Existenzgründung.....

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Hi mein Mann denkt über eine Selbständigkeit in der Gastronomie nach. Somit haben wir uns damit ein bisschen beschäftigt.

Also es gibt da für dich wohl keinen rechtlichen Anspruch. Der neue Pächter oder Besitzer kann die komplette Belegschaft übernehmen, kann aber (ich sach mal aus Boshaftigkeit weil du noch in Elternzeit bist und dann ja vielleicht mal ein krankes Kind zu Hause hast.....) dich nicht übernehmen. Oft wird das "Stammpersonal" mit "verpachtet oder verkauft", aber das ist nicht immer Gang und Gäbe.:o

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Soweit ich weiß ist es maßgeblich, ob der "alte" Betrieb von dem neuen Inhaber übernommen wird. Wenn das der Fall ist, gehen mit dem Betrieb auch sämtliche Arbeitsverträge auf den neuen Inhaber über, das ist gesetzlich in § 613a BGB geregelt. Anders sieht es nur aus, wenn der alte Betrieb komplett aufgelöst und ein völlig neuer gegründet wird. Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass dafür ein reiner Pächterwechsel vielleicht gar nicht ausreicht, vor allem wenn beides Gastronomiebetriebe sind und z.B. auch das Inventar übernommen wird oder so. Solltest du tatsächlich eine Kündigung bekommen, würde es sich bestimmt lohnen, mal einen Anwalt zu fragen oder eine andere Rechtsberatung einzuholen.

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Das ist ja das blöde, keiner von uns Mädels hat einen Arbeitsvertrag. Wurde immer nur alles mündlich geregelt, da wir ja auf Aushilfsbasis angestellt waren. Einzig allein ich wurde Anfang 2007 festangestellt, aber auch das wurde nur alles mündlich besprochen. In der Hand hab ich leider nix!

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Hallo, also, habe mich jetzt mal schlau gemacht... Bei nem Pächterwechsel mit neuen konditionen usw. Braucht der neue Pächter nicht alle Mitarbeiter übernehmen... Oder auch gar keinen... Wenn es nicht ausdrücklich im neuen Pachtvertrag drinn steht, dass er alles übernehmen muss.

Es ist so, dass der Arbeitsvertrag (auch mündlich) mit dem alten Pächter abgeschlossen wurde, d.h. der neue hat dafür keine Verpflichtung..... Der neue Pächter kann ja auch neue oder andere Lieferanten nehmen...

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Gast hunnymoon

Bei mir hat sich eine so ähnliche situation ergeben Robin ist damals 3 geworden im April ( elternzeit zu ende ) und da man ja vorher noch ein gespräch fürht mit arbeitgeber etc hat sich daraus ergeben das er mich nicht mehr nimmt auser ich arbeite vollzeit zu dem zeitpunkt war ich dann mit marco schwanger geworden somit habe ich meinen arbeitsplatz gekündigt beim arbeitsamt rechtzeitig vorstellig werden da sonst das alg 1 nicht ausgezahlt wird das Alg setzt sich auch zusammen wieviel std du dich zu verfügung stellst ich hatte 20 std woche gewählt auch mit der option weniger alg 1 zu bekommen. vollzeit ging ja nicht dann hätte ich beim arbeitgeber bleiben können .

auf alle fälle dem alg die bescheinigung von der ss reichen und die Bescheinigung für den muschu so genau weiß ichs nichtmehr war da noch dann bei meiner krankenkasse unsw. wegen Versicherung unsw. Muschugeld gibts auch

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Sorry, dass ich widerspreche, aber ganz so einfach kommt der neue Pächter nicht um die Übernahme der alten Mitarbeiter drumrum. Das kann nicht im Pachtvertrag geregelt werden, sondern ist zwingend gesetzlich vorgeschrieben, egal was Verpächter und neuer Pächter vereinbaren! Natürlich wird das der neue Pächter niemandem sagen, wenn er eigenes Personal einstellen will, aber die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um einen Betriebsübergang handelt und er das alte Personal weiterbeschäftigen muss, besteht tatsächlich. Dass dies normalerweise nicht so gehandhabt wird, heißt ja nicht, dass diese Handhabung auch richtig ist ;)

Nähere Infos könnt ihr googeln, z.B. mit den Stichworten: "finanztip mietrecht betriebsübergang 613a BGB", da ist das unter der Überschrift "Betriebsübergang und Übernahme von Arbeitnehmern bei Mieterwechsel" gut beschrieben (Punkt 5 lesen!).

Außerdem wird es - auch wenn der Arbeitsvertrag nur mündlich geschlossen wurde - in dem alten Betrieb ja irgendwelche Unterlagen geben, immerhin wurde ja Gehalt gezahlt und wohl auch Sozialversicherung etc. abgeführt.

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Ich sagte ja schon in nem vorrigem Beitrag, dass es so ist, dass der Pächter Personal reduzieren kann. oder sogar gar keines braucht... das kommt dann auf die effektivität des Betriebes an... Wenn er sagt, dass er kein Personal benötigt, weil er ja nicht weiß, wie das Geschäft läuft, dann braucht er sie nicht übernehmen... sicherlich schließe ich die Kündigungsfrist nicht aus, aber so ist es halt bei meinem Ex-arbeitgeber gewesen. Der hat sein Hotel verpachtet... Der Pächter hat das genauso beim Arbeitsgericht angegeben und (leider) gewonnen. Da waren alle Angestellten ausgestellt. Er hat dann seine Familie "eingestellt" und so läuft das seit 6 Jahren dahin....

Wie das bei ner Betriebsübernahme ist, kann ich nicht sagen, es ging aber hier um das, dass es einen neuen Pächter gibt....

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Oh, das ist ja ärgerlich, tut mir Leid! So unterscheiden sich also Theorie und Praxis :( - ich habs halt studiert aber nicht erlebt... Da habe ich ja wohl nicht weit genug mitgedacht: Wenn der Pächter dir kündigen musste, heißt das ja, das er dich erst übernehmen musste, dir dann aber anschließend kündigen konnte. Die Übernahme hat dann - wie du schon sagtest - in deinem Fall nicht mehr gebracht als die Kündigungsfrist (und hoffentlich Kündigungsschutz im Fall von Elternzeit?).

Dir, liebe Benuts, alles Gute!

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