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hilfe! suche rechnungen zur babyerstausstattung

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Geschrieben

So habe jetzt mal den Schrieb und den Berechnungsbogen hervor geholt und blicke immer noch nicht durch *schäm*

Ich hatte am 15.06 einen Antrag auf Erstausstattung für Neugeborenen beim Jobcenter abgegeben . Und folgenden Schrieb zurück erhalten.

"Ihrem Antrag auf Übernahme von Kosten -der Erstausstattung für Bekleidung bei Geburt kann im vollem Umfang in Höhe von 59 € entsprochen werden.

Die Entscheidung beruht auf §23 Absatz 3 SGB II.

Die Kosten werden aufgrund der Rechtsverordnung nach § 27 Nr.3 SGB II in pauschaler Höhe übernommen."

So was heißt das nun genau, wird das einmalig gezahlt,kennt sich jemand damit aus??

So und nun auf dem Berechnungsbogen steht:

Mehrbedarfe zum Lebensunterhalt für werdende Mütter ab der 13 Woche (17% der maßgebenden Regelleistung) 21,20 (Gesamtbedarf)

Und folgende Berechnung dazu : 53,00*12 /30=21,20

Kapiere das einfach nicht mittlerweile verstehe ich wirklich nur Bahnhof ,gehe zwar am Montag zum Jobcenter würde aber gerne vorher wissen was das bedeutet.:confused:

Das heißt ja das mein Mehrbedarf 21,20 ist und nicht 53 € wie bei anderen ,oder??

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Gast bianca81
Geschrieben

also ich würd die rechnung so verstehen:

53 x 12monate / 30 tage, heißt übersetzt du müsstest jeden monat für 12 monate 21 bekommen - aber ich verstehs auch nicht, echt komisch.

aber du hast wenigstens ein positiv bekommen ;)

Gast bianca81
Geschrieben

keine ahnung...

rud doch mal die landesstiftung in deinem bundesland an! also die an die die endgültigen stiftungsanrtäge von pro familia/diakonie etc. geleitet werden, die wissen sowas!

Geschrieben

Fahre Montag ja auch zum Jobcenter die können mir das ja erklären nur hinterher erzählen die mir ein vom Pferd :D Denn kompetent sind da leider auch nicht alle :( Aber vielleicht schaut ja Merle hier noch vorbei und kann ein bischen Licht ins dunkle bringen :D

Geschrieben

Hallo!!

Pauschal das heisst es wird einmalig gezahlt.:) bei dem anderen kann ich dir nicht weiterhelfen sorry:confused: sag mal warst du mal bei der caritas? soviel ich mal gehört habe bekommt man da auch geld für die ausstattung fürs baby;)

gruss anke

Geschrieben

Die offiziellen Sätze sehen, wie auch in meinem einen Beitrag unter Finanzen zu finden ist, wie folgt aus:

200,00 € Babypauschale, 1. Teilbetrag (Säuglingsbedarf, vor der Geburt auszuzahlen)

130,00 € Babypauschale, 2. Teilbetrag (Säuglingsbedarf, bei Geburt auszuzahlen)

170,00 € Babypauschale, 3. Teilbetrag (Säuglingsbedarf, 6 Monate nach der Geburt auszuzahlen)

Deshalb kapiere ich das mit den 59 € nicht denn bis zu 200,00 ist das ja doch ein Unterschied :(

Ja bei der Caritas habe ich einen Antrag gestellt.

Aber der ist ja vom Jobcenter unabhängig.

Hoffe nur das die gute Frau am Montag auch Bescheid weiß und nicht so ahnungslos ist wie ich :)

Geschrieben

Also ich habe mir letztens auch gedanken darüber gemacht was ist wenn ich bei der Caritas jetzt ne antrag stelle und dann Geld bekomme und aber schon alles habe und die dann auf einmal die rechnungen haben wollen?

Ich habe mal durchdacht eigentlich könnte man doch auch über Neckermann oder ähnliche Versandhäuser einfach sachen in dem bestimmten wert bestellen auf 24 Stunden lieferung wenn es schnell gehen muss und die rechnungen kopieren die dann kommen und dann die Sachen wieder zur Retour bringen also zurück schicken.

Was haltet ihr davon???

Achso ich habe eine ebay rechnung im Wert von 109,95EUR vom 5 Juni für einen Kombi Kinderwagen auf der Rechnung steht allerdings die adresse von meinem Freund und die REchnung ist in Berlin würde dir das was nützen?

LG Jenna:D

Gast bianca81
Geschrieben

funzt nicht jenna, die wollen dann auch den dazugehörigen kontoauszug, was glaubste denn warum ich so rotiere.

bei ebay das gleiche, bei zweitehand sachen quittungen. aber es wird meist nur in sonderfällen geprüft, ist ja doch ein erheblicher aufwand.

nee kiwagen zählt nicht zu einer babyerstaustattung i.s.d. stiftung...

Geschrieben

Da fällt mir noch was ein also ich habe ne Freundin die hat bei der Caritas auch beantragt musste aber eine ablehnung oder einen bescheid über die höhe der erstausstattung vom Jobcenter mitbringen sie hat eine ablehnung bekommen und hat 1100 EUR von der Caritas bekommen.

Anderes beispiel eine bekannte meiner schwiegermutter arbeitet als renogehilfin in einer kanzlei sie wurde schwanger und hat bei der caritas um hilfe gebeten und die hat ein großes einkommen bekam jedoch 1200 EUR von der Caritas.

Jetzt bin ich ja mal gespannt denn ich werde 512 EUR erstausstattung bekommen und bin ja mal gespannt wenn ich dann bei der caritas war ob ich ergänzend soviel bekomme das ich Jobcenter+Caritas auf 1100 - 1200 EUR komme.

Habe bis jetzt von allen Seiten nichts anderes gehört.

LG JEnna

Geschrieben

Wollen die grundsätzlich einen Kontoauszug ? bei solchen geschichten wie ebay ist es mir klar aber bei versandhäusern kann man ja sagen man hat es per nachnahme gemacht oder?

Und muss der Kontoauszug von dem eigenen Konto sein man könnte doch sagen eine Freundin hat ersteigert weil ich nicht bei ebay mitglied bin und mich nicht auskenne darum mussten wir von ihrem konto überweisen!

Achso aber wenn der Kinderwagen nicht zählt bringt es ja so oder so nichts

Gast bianca81
Geschrieben

also in meinem bescheid von der stiftung stehts extra drinnen, dass es mit ktoauszug nachzuweisen ist.

Geschrieben

Hallo Bianca,

wie sieht es denn mit Kassenzetteln aus einem Laden aus in dem bar bezahlt wurde - da existiert doch dann auch kein Kontoauszug?

Also wenn es Dir etwas nützt, dann kann ich mal meine aufgehobenen Kassenzettel durchforsten, was für unser Baby dabei war (eher nicht so viel) - aber auf den Kassenzetteln steht ja die Kleidergröße nicht drauf, so daß es ja auch von den größeren Kondern sein könnte.

Ach so - eingkauft habe ich in Halle - nicht ganz Berlin oder Brandenburg.

Schreib mal ob es Dir weiterhelfen würde.

Sonst habe ich noch eine online Rechnung über Babyschuchen ca. 17€ von einem Niederländische Shop - aber mit meinem Namen und Du hättest ja kein Zahlunsnachweis.

Naja melde Dich, wenn ich Dir helfen kann

Gast bianca81
Geschrieben

hi emma,

ja kassenzettel sind die einfchste lösung, da braucht man nix mit kontoauszug nachzuweisen ;)

wär echt super, wenn du mal schaust :D

danke dir!!!

Geschrieben

Also ,war heute beim AA und habe wegen den 59 € nachgefragt und ihnen gleich das Schreiben von Pro Familia das mir Merle gemailt hat unter die Nase gehalten und die gute Frau hat nur gesagt das ich wiederspruch einlegen soll und das Schreiben der Pro Familia beilegen soll.

Werde es aber diesmal bis ins kleinste Detail auf Schreiben . Damit sie mir nicht mit einer Ablehnung kommen.:)

@ Bianca warum kaufst du nicht in irgendeinem Kaufhaus Sachen ein z.b ein Babybett kopierst die Rechnung und gehst es wieder Umtauschen.

Ist zwar mit viel Arbeit verbunden aber vielleicht ist das eine Lösung.

Bevor du hinterher garnichts in der Hand hast :)

Habe eine Rechnung über ein Babybett was aber übers Internet gekauft wurde aber wie ich gelesen habe kannst du damit nicht viel Anfangen wegen der Kontoauszüge ,oder?? Und die Rechnung geht ja an meine Adresse in Hannover :confused:

Geschrieben

Na.. da bin ich ja mal gespannt, was bei der ganzen Sache rauskommt. Wenn ich diese 59,-€ sehe muss ich immer daran denken, dass es eigentlich der Betrag für den Mehrbedarf ist, den man eigentlich ab der 13. SSW bekommt. Vielleicht ist denen ja auch einfach nur ein gedanklicher Fehler unterlaufen!?

Geschrieben

Hallo Merle :) ,auf meinem Berechnungsbogen stand dies:

So und nun auf dem Berechnungsbogen steht:

Mehrbedarfe zum Lebensunterhalt für werdende Mütter ab der 13 Woche (17% der maßgebenden Regelleistung) 21,20 (Gesamtbedarf)

Und folgende Berechnung dazu : 53,00*12 /30=21,20

Kapiere das einfach nicht mittlerweile verstehe ich wirklich nur Bahnhof ,gehe zwar am Montag zum Jobcenter würde aber gerne vorher wissen was das bedeutet.:confused:

Das heißt ja das mein Mehrbedarf 21,20 ist und nicht 53 € wie bei anderen ,oder??

So und die 59 € wie gesagt für die Erstausstattung bei der Geburt.

Du hattest mir das ja von der pro Familia gemailt und da steht ja was in denen Pauschalen enthalten ist.

Muß ich jetzt mir selber aussuchen was ich als erstes beantrage (Babypauschale 1)

Und was ich in der Babypauschale 2 beantrage oder ist das ein Antrag den das AA dann aufteilt??

Gast bianca81
Geschrieben

@ julia, weil babybett nicht zur babyerstausstattung zählt ;) (i.s. der stiftung).

die haben nämlich gefälligst auf dem boden zu schlafen! nee, ich will ja nicht meckern, hab ja wenigstens von der stiftung das geld geschenkt bekommen ;):D

Geschrieben

@ bianca :D

Wie war das bei dir bevor du das Geld von der Stiftung bekommen hast,mußtest du was unterschreiben das du das Geld ausschließlich für dein Baby verwendest.

Mir wurde das so gesagt das ich erst den Wisch unterschreiben muß und dann das Geld bekomme.

Hoffe die wollen von mir keine Quittugen sehen :rolleyes:

Gast bianca81
Geschrieben

na ich musste meinen antrag unterschreiben den ich bei der stiftung eingereicht habe und da stand das drauf.

Geschrieben

Du hast doch bestimmt Kumpels die dir Quittungen ausstellen können. Darf halt nur nicht der selbe Nachname sein, fällt sonst auf.

Ich habe deswegen gefragt, weil ich ja die Sachen schon hatte, bevor ich das Geld von der Stifftung bekommen habe.:)

LG Yvonne

Gast bianca81
Geschrieben

ja, aber es muss schon ne gute mischung sein, ich kann ja nicht für 340€ quittungen haben, da würden die dann schon ganz schief schauen.

es muss ja glaubwürdig sein :)

aber dank der hilfe hier von einigen im forum schaff ich das!

danke euch nochmal!!!! :D :D :P

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