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Elterngeld reduziert über 24 Monate möglich?

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was ist dir daran nicht ganz klar?

Na was es damit auf sich hat?

Hat man davon irgendwelche Vorteile?

Hab schon ein Schreiben von meinem Arbeitgeber, die wollen wissen, wie lange ich Elternzeit nehmen möchte.

Wollen die Wissen wie lange ich zu Hause bleibe oder ab wann ich wieviele Stunden wiederkommen möchte, oder was? :confused: :confused: :confused:

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Ich habe den Begriff Elternzeit aber immer noch nicht richtig verstanden. :confused:

Welche Vorteile hat man damit? Hat das was mit dem Elterngeld zu tun?

Elternzeit war früher die Erziehungszeit. Du kannst gar keine nehmen oder bis zu drei Jahren. Du bist (wenn du nicht arbeiten gehst) weiterhin kostenfrei Krankenversichert und kriegst für die drei Jahre weiterhin punkte für die Rente obwohl du nix einbezahlst.

Ein Jahr von der Elternzeit kannst du glaub bis zum 12.LJ deines Kindes noch mal irgendwann nehmen. Kriegst allerdings kein Geld.

Wenn du Elterngeld erhälst bist du automatisch in Elternzeit. In dieses Zeit darfst du max. 30h die Woche arbeiten.

Oh und noch eine Frage:

Wer zahlt das Elterngeld? Wo kann man sich beraten lassen?

Beim Bundesfamilienministerium findest du u.a. die Stellen wo das Elterngeld vergeben wird die können dich auch beraten

Ich hoffe ich konnte dir damit helfen

Bearbeitet von carolin2101
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Ich hoffe ich konnte dir damit helfen

Ja, dass hast Du, Dankeschön! :flower:

Nun sehe ich etwas klarer. Gut zu wissen, wie das Krankenversicherungsmäßig abläuft!

Wenn mein Krümmelchen am 04.08.2009 geboren wird, dann beginnt meine Elternzeit am 04.08.2009 + 8 Wochen also nach dem Mutterschutz. Da ich ja schon schrieb, dass ich 24 Monate Elterngeld beziehen möchte, endet quasi meine Elternzeit am 03.08.2011.

Ich habe dann noch 1 Jahr und 8 Wochen Elternzeit übrig, Richtig so?

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uiuiui, heißes thema hier :D

Also die Elternzeit kann nur im Direkten Anschluss an den Mutterschutz genommen werden. Da du ja wenn du Urlaub hast in einem Beschäftigungsverhältnis stehst.

Ich kann dazu nur sagen. Wir haben das mit dem Urlaub auch versucht bei mir sind es noch 20 Tage von 2008 gewesen die dann quasi nach dem Mutterschutz genommen werden wollten. Und mein Mann dann quasi Elterngeld bezieht.

Darauf ließ sich das JA (die Elterngeldstelle) nicht ein. Ich solle den Urlaub nach meiner Elternzeit, also ab Juli 2009 nehmen.

also es kann einem aber niemand vorschreiben, wann man wie elternzeit nimmt. elternzeit muss nicht im anschluss an den mutterschutz genommen werden.

anspruch auf elternzeit hat man bis zur vollendung des dritten lebensjahres des kindes, wobei man 12 monate auch später nehmen kann. und in der zeit kann man elternzeit nehmen, wie man will. man darf die elternzeit aber höchstens in zwei abschnitte aufteilen. die elternzeit muss spätestens 7 wochen vor ihrem beginn beim arbeitgeber angemeldet werden und man muss sich für zwei jahre verbindlich festlegen.

meine situation war ähnlich wie bei dir, augustmama2009, nur dass ich mein elterngeld nicht gestreckt hab.

ich hab mir ne menge urlaub aufgehoben in 2007 und diesen dann zusammenhängend nach dem mutterschutz genommen. (ich wüsste auch nicht, was ein arbeitgeber gegen diese urlaubsregelung haben sollte... so ist man wenigstens vor dem mutterschutz noch mehr da und nach der geburt rechnet doch eh keiner mehr mit der mama). die zeit, wo ich urlaub hatte, zählt natürlich wie voll erwerbstätig, so dass ich in dieser zeit auch keinen anspruch auf elterngeld hatte. meine elternzeit begann dann eben erst nach meinem urlaub. also in der zeit, wo ich urlaub hatte, hat mein mann seine papamonate genommen. während des mutterschutzes macht es finanziell gesehen nicht soo viel sinn, da diese monate dir trotzdem auch auf deinen elterngeldanspruch angerechnet werden.

teilzeitarbeit während der elternzeit ist natürlich bis 30 stunden pro woche möglich, wobei das aber meines wissens der zustimmung des arbeitgebers bedarf. und eine teilzeitarbeit verringert natürlich auch wieder dein elterngeld. also von dem geld, was du dann verdienst, bleibt grob gerechnet nur 1/3 bei dir hängen.

bei einer streckung des elterngelds auf zwei jahre wird zunächst dein elterngeldanspruch ganz normal auf ein jahr berechnet und dann eben die eine hälfte gleich ausgezahlt, die andere hälfte später.

ich kann dir auch die seiten des bundesfamilienministeriums ans herz legen, da gibts jede menge gute infos zu dem thema.

Bearbeitet von MamaMoni
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vielleicht noch zur ergänzung:

einen elterngeldanspruch hast du nur in den ersten 12 bzw. 14 lebensmonaten des kindes. wenn du in dieser zeit keine elternzeit nimmst, gehen dir die entsprechenden monate verloren. daher macht es sinn, in den monaten, wo du eh keinen anspruch hast, weil du ja urlaub hast, die zwei papamonate einzuschieben ;)

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MamaMoni... das Problem mit dem Urlaub nach dem Mutterschutz ist nur, dass man einen netten Arbeitgeber braucht, der das mitmacht... :o

Wenn man den Urlaub nach dem MuSchu nimmt kommt man den Arbeitgeber teurer, als wenn man den Urlaub vorher nimmt bzw. dann wenn man nach der Elternzeit wieder anfängt zu arbeiten... und blöd sind die meisten Arbeitgeber nicht :traurig:

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Teurer wird es u.u deshalb weil er ja eine Muschu/EZ-Vertretung einstellt. Die Bezahlen muss und deine Urlaubszeit.

Der Arbeitgeber hat insofern Mitsprache recht da man ja den Urlaub immer offiziell einreichen muss (so ist das bei mir bisher gewesen). Als absolute Personalnot war wurde er abgelehnt. Bzw gekürzt. Der AG kann dir z.B wenn dein Urlaub bis Datum XY genommen/verplannt sein muss und du dich nicht selbst drum kümmerst ihn dir einfach vorsetzen.

Kann aber auch sein das Jana noch mal was anderes meint.

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Urlaub ist genehmigungspflichtig :o... leider... Du kannst in einer Fa. ja nicht tun und lassen was du möchtest...

und "teurer" = wenn du nach dem MuSchu nimmst und dann im Anschluss erst Elternzeit, muss dein Arbeitgeber dich, und deine evtl. Vertretung in der SS zu diesem Zeitpunkt zahlen... die wenigsten Arbeitgeber können es sich erlauben die 14 Wochen MuSchu einen Arbeitsplatz "unbesetzt" zu lassen wenn klar ist, dass die Person nicht wiederkommt...

für eine "normale" Urlaubszeit... selbst wenn es mal 8 Wochen am Stück sein sollten, wird ein Arbeitgeber jedoch selten eine zusätzliche Vertretung einstellen...

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ok, ich Danke euch für eure Hilfe. :)

Bei mir wird der Urlaub, sofern es die Bestimmungen erlauben im Anschluss an den Mutterschutz kein Problem sein. Wir haben flexibles Personal, heisst bei uns wird die Arbeit umverteilt und sowieso niemand Neues eingestellt. Da spielt es jawohl keine Rolle, ob ich den Urlaub komplett vor dem Mutterschutz oder zwischen Mutterschutz und Elternzeit nehme. Letzteres würde mir finanziell besser gefallen.

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  • 3 Wochen später...

:confused: Hallo ich bin gaaaaaannnnnz neu hier und habe null Erfahrung mit Foren :type: ...... bin in der 36 SSW und total überfordert mit diesen ganzen Richtlinien des Elterngeldes...da habe ich eure Gesprächsrunde entdeckt und dachte mir ich frage mal bei euch nach !

Mein Plan sieht eigentlich so aus:

ich werde wohl leider durch Beckenendlage einen Kaiserschnitt bekommen und am 10.03.2009 entbinden. Dann folgt meine beantragte Elternzeit von 24 Monaten, soweit bin ich schon mal.

Wegen dem Geld dachte ich mir die Sache so: 24 Monate Elternzeit mit 12 Monaten voller Auszahlung des Elterngeldes (Teilung der Summe wollte ich selbst machen und auf ein Konto deponieren bei dem ich auch noch ein kleinen Zinssatz bekomme) die restlichen 12 Monate eventuell einen kleinen Nebenjob (der ist doch bis 30h erlaubt).

So jetzt habe ich mir alles im Internet durchgelesen und sehe das ein Teilzeitjob mit dem Elterngeld verrechnet wird, geht das denn wie in meinem Fall auch rückwirkend, denn das Elterngeld ist ja schon komplett geflossen??

Ist die komplette Auszahlung der Summe in 12 Monaten sinnvoll :confused:, da ihr etwas über Steuern geschrieben habt, vielleicht doch eher aufteilen??

Ach ich hoffe ihr könnt mir helfen denn so komme ich nicht weiter.....würde mich über Antworten freuen und hoffe ihr findet meinen Aufruf..

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Wegen dem Geld dachte ich mir die Sache so: 24 Monate Elternzeit mit 12 Monaten voller Auszahlung des Elterngeldes (Teilung der Summe wollte ich selbst machen und auf ein Konto deponieren bei dem ich auch noch ein kleinen Zinssatz bekomme) die restlichen 12 Monate eventuell einen kleinen Nebenjob (der ist doch bis 30h erlaubt).

So jetzt habe ich mir alles im Internet durchgelesen und sehe das ein Teilzeitjob mit dem Elterngeld verrechnet wird, geht das denn wie in meinem Fall auch rückwirkend, denn das Elterngeld ist ja schon komplett geflossen??

Ist die komplette Auszahlung der Summe in 12 Monaten sinnvoll :confused:, da ihr etwas über Steuern geschrieben habt, vielleicht doch eher aufteilen??

Ach ich hoffe ihr könnt mir helfen denn so komme ich nicht weiter.....würde mich über Antworten freuen und hoffe ihr findet meinen Aufruf..

Also erstmal Herzlich Willkommen!!:)

Also der Nebenjob wird nach Beendigung der Auszahlung des Elterngeldes überhaupt nicht berücksichtigt. Du kannst quasi nach dem Jahr soviel arbeiten wie du willst. Die 30h sind nur bei der Elterngeldzeit relevant.

Das mit dem Aufteilen, wegen der Steuern usw. kommt darauf an wie und welche Steuerklasse du und dein Mann macht nach der Geburt.

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benutzte doch mal die suchfunktion.. da findest du viele beiträge und themen zum elterngeld...

also.. elterngeld und erziehungszeit haben nicht zwingend was miteinander zu tun..

es ist möglich 24 monate elternzeit zu nehmen und nur 12 monate elterngeld.. in der restlichen zeit der elternzeit darfst du bis zu 30h arbeiten.. wenn du in der zeit kein elterngeld beziehst, wird auch nicht angerechnet...

mit den steuern kenn ich mich nicht so aus..

es ist wohl so, dass das elterngeld mit auf das versteuerte einkommen angerechnet wird.. das kann zu einer nachzahlung führen....

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Das Elterngeld musst du zwar nicht versteuern, es erhöht aber deinen Steuersatz bzw. euren Steuersatz, falls du mit dem Vater verheiratet und gemeinsam veranlagt bist.

Beispiel: Ohne Elterngeld verdient ihr 40 TEUR und müsstet darauf eigentlich durchschnittlich 20% Steuern zahlen (rein hypothetisch, ich habe von Steuersätzen keine Ahnung!). Wenn du 10 TEUR Elterngeld bekommen hast, erhöht sich der Steuersatz auf die Prozentzahl, die für ein Einkommen von 40 TEUR + 10 TEUR gültig wäre, beispielsweise also 22%. Dann müsst ihr zwar nur die 40 TEUR versteuern, diese aber nicht mit einem Steuersatz von 20% sondern mit 22%.

Die Anrechnung des Nebenverdienstes bezieht sich nur auf die ersten 12 Monate, egal ob du dann das ganze Elterngeld erhätst oder es auf 24 Monate aufteilst.

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  • 1 Jahr später...

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