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Elterngeld, selbstständig

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Geschrieben

ich weiß jetzt nicht ob du hier damit richtig bist, aber das kann ja dann noch jemand schieben.

also genau kann ich dir leider nicht helfen, aber es gibt ganz viele infos im internet, auch mit elterngeld rechner ect.

geb doch bei google einfach mal "elterngelt + deine stadt" ein, dann wird die info seite eurer stadt dir vielleicht ein wenig weiter helfen.

Geschrieben

Hallöchen! Mir wurde bei der Elterngeldkasse gesagt, dass ich den Antrag anhand der BWA ausfüllen soll. Das tatsächliche Elterngeld, rechnen sie eh erst anhand der Steuererklärung am Ende des Geschäftsjahres aus. Bei mir wäre das z.B. der 31.05.2009 gewesen. Das Baby kommt aber schon am 17.01.09. Das heißt, das sie vom 17.01.-31.05. anhand der BWA schätzen, und ich bis zum 31.05. den geschätzten Betrag bekommen hätte. Je nachdem, wie dann deine Steuererklärung ausfällt, bekommst du rückwirkend Geld nachgezahlt, oder aber musst nachzahlen! Hoffe ich konnte dir ein wenig helfen! Ansonsten ruf doch einfach mal bei deiner zuständigen Elterngeldkasse an. Hab ich auch gemacht, und die Dame hat sich super viel Zeit am Telefon genommen!

Lg Jana

Geschrieben

Hallo!

Mein sohn wurde im april 07 geboren. ich habe die bescheide von 2006 als berechnungsgrundlage eingereicht, weil ich 07 ohnehin krank geschrieben war.

wenn du exakt die 12 monate vor dem mutterschutz, den es ja für selbständige nicht wirklich gibt, einreichen musst, dann kann dir auch dein steuerberater etwas für diese monate ausstellen, wenn du keinen hast geht das leider nicht selbst.

da sich das elterngeld nur auf deinen gewinn bezieht, wäre es günstig, wenn du die gewinnschmälernden ausgaben etwas reduzieren könntest, je nachdem, ob du deine steuern monatlich, viertel-oder ganzjährig machst.

wenn du spezielle fragen hast, schreib mir einfach eine pn.

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Hab hier auch nochmal eine Frage zum Elterngeld bei selbständigen

Unser kleiner kommt vorr. am 17.12.08 also noch SEHR wahrscheinlich dieses Jahr. Als wir heute auf der Elterngeldstelle waren meinten die das mein Gewinn vom 01.01.07 - 31.12.07 zur Berechnung herangezogen wird.

Wenn ich mich aber im Internet belese, steht überall das die letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes ausschlaggebend sind.

Ich war zwar 2007 schon selbständig hab aber noch lang nicht soviel verdient wie 2008, es wäre uns also sehr von Vorteil wenn wirklich die LETZTEN 12 Monate herangezogen werden.

Kennt sich damit vielleicht jemand aus was nun stimmt?

Geschrieben

Bei mir wurde auch zur berechnung das jahr 2006 heran gezogen, was mir aber sehr recht war.

berechnungsgrundlage ist entweder der bescheid vom FA des abgeschlossenen geschäftsjahres, oder im falle du hast einen befugten Steuerberater kann auch er dir die jeweiligen bilanzen der monate ausstellen, so wurde es mir jedenfalls gesagt.

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