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Mutterschaftsgeld?!

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Geschrieben

Sagt mal wie ist das denn als schülerin, wenn man "offiziell" 6 wochen der Geburt nicht mehr zur schule geht (nur noch das nötigste u alles andre zu hause mittels Material nacharbeiten)??? Eigentlich trete ich ja somit befristet aus einem "arbeits"verhältnis aus oder gelte ich stumpf als arbeitslos trotz "unbezahlter beschäftigung":confused:

vll könnt ihr mir ja weiterhelfen...:o:rolleyes:

Geschrieben

Kein Mutterschaftsgeld! Für Mutterschaftsgeld muss man selbst versichert sein, was bei dir sicher nicht der Fall (wahrscheinlich über Eltern!) ist und Einkommen (Lohn oder ALG I) haben!

Schule wird nicht als Arbeit angesehen und du bräuchtest Einkommen, auf dessen Grundlage das Mutterschaftgeld berechnet wird!

Was du bekommst ist Elterngeld, dies gibt es nach der Geburt auf Antrag und dies wird der Sockelbetrag von 300 € sein!

LG

Susanne

Geschrieben

du bekommst ja auch noch kindergeld für dich und dann auch noch das für deinen nachwuchs. außerdem kannst du nach dem jahr, wo du elterngeld bekommst, noch ein landeserziehungsgeld beantragen (rathaus), das dir wohl für weitere zwei jahre zugeschrieben wird, da du ja kein einkommen hast. das landesgeld bekommst du aber nicht, wenn du mit deinem freund / eltern oder sonst jemandem zusammenlebst, der so viel verdient, dass du auf dieses geld nicht angewiesen wärst. soweit ich weiß kannst du auch noch alg2 (harz4) beantragen obwohl du zur schule gehst. informier dich am besten bei profamilia. die helfen dir da mit solchen fragen.

Geschrieben
du bekommst ja auch noch kindergeld für dich und dann auch noch das für deinen nachwuchs. außerdem kannst du nach dem jahr, wo du elterngeld bekommst, noch ein landeserziehungsgeld beantragen (rathaus), das dir wohl für weitere zwei jahre zugeschrieben wird, da du ja kein einkommen hast. das landesgeld bekommst du aber nicht, wenn du mit deinem freund / eltern oder sonst jemandem zusammenlebst, der so viel verdient, dass du auf dieses geld nicht angewiesen wärst. soweit ich weiß kannst du auch noch alg2 (harz4) beantragen obwohl du zur schule gehst. informier dich am besten bei profamilia. die helfen dir da mit solchen fragen.

Landeserziehungsgeld ist Bundesland abhängig, in NRW zb gibt es das nicht.

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