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Nach dem Elterngeld...

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Geschrieben

HI

also wenn alles gut läuft darf ich ab nächsten Jahr auch endlich mitfiebern.

Ich warte ja schon gute 2 Jahre..... meist hier als stille Leserin :D

Ich habe aber noch diverse Fragen ich konnte zu Folgendem noch keine Antworten finden:

Nach dem ich 12 Monate Elterngeld bezogen habe bekomme ich keinen Cent mehr und wir müssen von dem Einkommen meines Partners leben ( wenn ich volle 3 Jahre zu Hause bleiben möchte)?? Ist das so richtig?:confused:

Und wie läuft das mit der Krankenversicherung in der Elternzeit bleibe ich weiter in meiner Gesetzlichen Krankenkasse versichert aber was ist sollte ich wirklich 3 Jahre zu Hause bleiben??

Mein Partner und ich sind nicht verheiratet muss er mich dann mit versichern oder wie läuft das dann...

Sorry wenn sich das blöd anhört aber ich habe schon überall gesucht und nichts gefunden:(

Vielen Dank für Eure Hilfe

Geschrieben

1. Es kommt darauf an in welchem Bundesland du wohnst, in einigen Bundesländern gibt es nach dem Elterngeld noch für eine begrenzte Zeit Landeserziehungsgeld, welches du bei best. Einkommensverhältnissen bekommen kannst.

2. Sollte das Einkommen deines Partners nicht hoch genug sein, könnt ihr zusätzlich Hartz IV beantragen, über Hartz IV wärest du dann auch krankenversichert.

3. Ist das Einkommen deines Partners zu hoch, als das Ihr Hartz IV beantragen könnt musst du dich ab Ende des Elterngeldbezuges freiwillig in der gesetzl. Krankenkasse versichern, die Kosten liegen ca. bei 130 Euro, variieren etwas von Krankenkasse zu Krankenkasse.

Wenn ihr eh heiraten wollt würde ich mir dass dann zu dem Zeitpunkt an Eurer Stelle überlegen, da er dann allein durch den Steuerklassenvorteil der Lohnsteuerklasse III profitiert, sprich netto mehr verdient und Ihr Euch die zusätzlichen Kosten für die Krankenkasse für dich sparen würdet. ABER BITTE NICHT NUR AUS SOLCHEN GRÜNDEN HEIRATEN !!!!!!

Geschrieben

Hi!

Laut meiner KK bin ich gesetzt den Fall ich nehme die drei Jahre Elternzeit in Anspruch beitragsfrei bei ihnen versichert. Erst wenn die drei Jahre zu ende sind müsste ich mich selbst versichern. War der Auskunftsstand im Januar diesen Jahres.

Geschrieben

Das mit der beitragsfreien Versicherung in der gesetzlichen KK während der Elternzeit kenne ich auch so. Gilt aber nur, wenn du pflichtversichert warst und nicht freiwillig, weil z.B. dein Einkommen über der Bemessungsgrenze war.

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