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Mehrere Fragen - Geldangelegenheiten

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Geschrieben

Hallo zusammen,

für mich kommen grad ein paar Fragen zusammen, die mir bisher noch keiner so genau beantworten konnte.

Folgendes zu meiner Situation:

Als ich erfahren hab, wurde mir ein paar Tage später gekündigt.

Leider war mein Arbeitsverhältnis in dieser Firma befristet, somit konnte ich dagegen auch gar nicht angehen.

Daraufhin hab ich direkt eine neue Arbeitsstelle gefunden, trotz Schwangerschaft. Diese ist nun befristet bis zum 31.3. (jedoch nicht wegen der SS, sondern allgemein).

Mein Mutterschutz würde laut Kalender am 21.3. anfangen.

Wie sieht es denn dann im Mutterschutz aus? Normalerweise bekommt man ja die 13 EURO von der KK und den Rest vom AG, damit man auf sein normales Nettogehalt kommt. Da ich ja dann aber keinen AG mehr haben werde, bekomme ich da nur die 13 EURO am Tag?

Arbeitslosengeld kann ich ja auch schlecht beantragen!!

Also falls sich jemand auskennt, wäre schön ne Antwort zu bekommen!

Danke schon mal im voraus!

Liebe Grüße

Gast *~DeLaLi~*
Geschrieben

Hallo!

Also normalerweise bekommst Du dann die 13 EUR von der Krankenkasse ab dem 21.3. und wenn Du bis zum 31.03. angestellt bist, bekommst Du für die Tage vom 21. - 31. den Arbeitgeberzuschuss und danach nicht mehr. Zumindest wurde mir das mal so erklärt. Aber mal anders gefragt, warum kannst Du kein Arbeitslosengeld beantragen?

Lieben Gruß von Denise

Geschrieben

Ja also ich dachte, dass ich kein Arbeitslosengeld beantragen kann, wenn ich im Mutterschutz bin. Oder geht das doch??

Hatte neulich der Dame vom AA geschrieben, dass ich nun eben bis 31.3. angestellt bin, dann aber im MuSchu. Und ob ich dann gemeldet bleiben müsste/würde. Sie meinte, dass ich nicht gemeldet bleiben würde?!?!?

Ich mein, es geht ja auch nur um den MuSchu. Ansonsten bekomm ich ja dann mein Elterngeld. Hab ja immer gearbeitet.

Gast *~DeLaLi~*
Geschrieben

Ich hab Dir dazu mal nen Auszug aus nem Urteil eingefügt:

Die Bundesagentur für Arbeit muss einer schwangeren Frau, die nicht arbeiten kann, trotzdem Arbeitslosengeld zahlen, hat das Hessische Landessozialgericht entschieden.

Die Arbeitsagentur muss die Kosten für ein Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz tragen

Ein Arzt hatte die Schwangerschaft der Frau aus dem mittelhessischen Bad Nauheim wegen drei vorangegangener Fehlgeburten als risikobehaftet eingeschätzt und ein Beschäftigungsverbot zum Schutz des ungeborenen Kindes verhängt. Die Arbeitsagentur meinte daraufhin, die 32-Jährige stehe dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und könne folglich auch kein Arbeitslosengeld erhalten. Das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt kippte nun mit einem am Dienstag veröffentlichten Urteil (Az. L 9 AL 35/04) diese Entscheidung der Arbeitsagentur.

Für Arbeitslose stelle die Agentur eine Art Ersatzarbeitgeber dar und müsse daher wie jeder andere Arbeitgeber auch die Kosten für ein Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz tragen, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Die Arbeitsagentur hatte die Frau auf Krankengeld beziehungsweise Sozialhilfe verwiesen und muss nun das Arbeitslosengeld nachzahlen. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Also lass Dir demnach nichts erzählen, es steht Dir zu!!!

Lieben Gruß von Denise

Geschrieben

Ah Super! Danke schön!

Muss ich mal schauen ob das bei uns in Ba-Wü auch so ist.

Mich hat es eben nur verwundert, weil die Tante vom AA eben meinte, dass ich nicht gemeldet sein werde!!??

Naja, wir werden sehen. Mach mich mal noch etwas schlauer!!

Gast *~DeLaLi~*
Geschrieben

keine ursache! also für ba-wü müsste das auch gelten. aber teilweise wissen die ja selber nicht was die sagen, dann kanste denen ja das urteil um die ohren hauen ;-)

viel erfolg und alles gute noch für deine schwangerschaft. würde mich freuen wenn du nochmal bescheid gibst, wenn du näheres erfahren hast.

lieben gruß von denise

Geschrieben

also ich hab jetzt mal noch ein bisschen recherchiert.

aber ich stehe dem arbeitsmarkt dann ja im prinzip nicht zur verfügung. deshalb hab ich glaub auch keinen anspruch auf arbeitslosengeld. so seh ich das. aber wer weiss...

Gast *~DeLaLi~*
Geschrieben

ok ich verstehe was du meinst, aber das hier aus dem urteil sagt ja du würdest aber kannst laut gesetz nicht:

Für Arbeitslose stelle die Agentur eine Art Ersatzarbeitgeber dar und müsse daher wie jeder andere Arbeitgeber auch die Kosten für ein Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz tragen, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Die Arbeitsagentur hatte die Frau auf Krankengeld beziehungsweise Sozialhilfe verwiesen und muss nun das Arbeitslosengeld nachzahlen. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Geschrieben

Hallo,

also bei mir war es auch so. Mein Vertrag lief letztes Jahr am 31.April aus und am 02. April bin ich in MuSch. gegangen. Der AG muss für die restlichen Tage dann seinen Anteil zum MuSch-Geld zahlen.(Lass dir das dann ziemlich früh Bestätigen, denn die Elterngeldstelle will wissen was der AG, bezahlt hat).

Für den restlichen MuSch bekommst du MuSch-Geld in Höhe des Krankengeldes %-Satz, ich glaub 85% genau weiss ich das aber nicht, erfährst du aber bei deiner KK.

Sollte dir das Geld dann nicht reichen, kannst du bestimmt noch irgendwo was beantragen., wo weiss ich aber nicht.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

so, danke nochmal für eure antworten.

hab ja gesagt, dass ich mich nochmal melde wenn ich bescheid weiss.

also, es ist definitiv nicht möglich, sich im MuSchu arbeitslos zu melden. da man ja ein beschäftigungsVERBOT hat. also dem arbeitsmarkt auch nicht zur verfügung steht. und ich bin ja praktisch nicht arbeitslos, sondern darf und kann nicht arbeiten.

hier mal eine antwort, die ich bekommen hab:

während des Mutterschutzes besteht eine gesetzliches Beschäftigungsverbot. Ein Bezug von Arbeitslosengeld ist schon deshalb nicht möglich (Verfügbarkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht gegeben). Eine erneute Arbeitslosmeldung ist frühestens nach Ablauf der Mutterschutzfrist möglich bzw.wenn wieder mindestens 15 Stunden/Woche Verfügbarkeit auf dem allgem.Arbeitsmarkt zu allgemein üblichen Arbeitszeiten besteht.

Falls Sie einen möglichen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) prüfen lassen möchten, bitte entsprechende Antragstellung.

da ich aber ja noch arbeite, bekomme ich dann - wenn ich jetzt ab dem 21.3. im MuSchu bin, noch die restlichen 10 Tage (vertrag geht ja bis 31.3.) die eine hälfte vom AG und die andere hälfte von der KK. also ganz normal.

ab dem 31.3. erhalte ich dann den VOLLEN betrag von der KK.

also anstatt eben halb AG, halb KK, voll von der KK.

soziale leistungen will ich gar nicht beantragen. aber danke für den tipp.

mir ging es nur um die zeit während des MuSchu.

hoffe ich konnte auch noch anderen damit weiterhelfen!!

Geschrieben

Hmm das Urteil ist aber vor der ALG2 Einführung gemacht worden.

Von daher kann ich Dir nur raten stelle schnellst möglich zeitgleich zum ALG1 auch einen ALg2 Antrag, da man ja für das ALG1 ja eigentlich vermittlungsfähig sein muss und das ist man ja im Mutterschutz nicht.

Geschrieben

Mein Inet hat gestern gesponnen habe Deine letzte antowort gar nicht gesehen, sondern nur die Antowort von einer die das Urteil gepostet hatte (sry weiss grad nicht mehr wer ^^).

Wenn Du die Sozialliestung/Verischerungsleistung sowieso nicht in Anspruch nehmen willst ist es ja egal.

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Gast
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