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Rauchverbot in Gaststätten, Bayern

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Geschrieben

was ich viel, viel schlimmer finde (wie hier auch bereist erwähnt) sind die ziggimamas auf dem spielplatz, die ihre kippchen auf der bank rauchen, den kinderwagen mit würmchen schaukeln, während knirps nr.1 durch die gegend tobt. und dann am besten die ziggi neben die bank schnippen.

die öffentliche umgebung ist nicht ab 18, sondern für alle, daher auch dort ein rauchverbot.

das würde ich sinniger finden, als erwachsenen menschen einen maulkorb anzulegen, in einer umgebung, wo sie sowieso keine vorbildsfunktion haben.

Finde sowas auch ganz schlimm :(

Da wird sich über Penner und Junkies auf der einen Seite furchtbar aufgeregt und auf der anderen Seite macht man es auch nicht besser.

Bin im übrigen selber Nichtraucherin aber unter Rauchern aufgewachsen. Mir ist die Diskussion eigentlich egal. Das einzige was mich stört, ist das der Staat noch mehr in unsere Persönlichkeitsrechte eingreift.

Wieso darf ich nicht in eine Raucherbar gehen wenn ich das möchte?

Wobei andereseits ganz damals früher :D, gab es ja auch die sogenannten Herrenzimmer, wo sich dann zum Rauchen zurückgezogen wurde.

Geschrieben

Eben! Es GAB wenigstens ein Zimmer!! DAS ist ja das, was mich so nervt. Nicht, daß ich etwas gegen das Nichtraucherschutzgesetz allgemein bin, sondern daß jede Alternative rigoros abgelehnt wird, selbst, wenn man sie bieten KANN.

LG Galoppi

Geschrieben

Sry verstehe Dich grade nicht :eek:

Also kenne nur die genaune Gesetze aus Hessen Rheinland Pfalz und BW, durch zufall heute drüber gestolpert und in denen steht sinngemäss geschrieben:

Geraucht werden darf demnach nur noch in abgetrennten Nebenräumen einer Gaststätte. Überall sonst gilt überall das Verbot, egal ob Eckkneipe oder Restaurant.

Vll würde ich mir noch in KH ein Raucherzimmer wünschen, aber ansonsten braucht man m.M.n. weder in Schulen noch in Behörden Raucherzimmer.

Geschrieben

es soll eben das verboten werden, was die gesundheit anderer gefährdet. wenn ein penner irgendwo vor den augen von kindern säuft, ist das zwar alles andere als toll, aber er gefährdet ihre gesundheit nicht (oder nur sehr, sehr indirekt).

zu mcdoof dürfen dicke gehen, weil sie mit dem ungesunden zeugs auch nur sich selbst und nicht anderen schaden.

wer im restaurant und in der kneipe raucht, gefährdet die gesundheit aller anwesenden mit krebserregenden stoffen. und das argument, die nichtraucher können ja zuhause bleiben, könnte man sehr leicht mit "die raucher können ja zuhause bleiben" entkräften. die meisten leute rauchen ja nicht, so dass die raucher also in der minderheit sind.

wenn man es den wirten freistellt (was man ja momentan auch schon tut, da ja jeder wirt die freiheit hat, in seinem lokal ein rauchverbot einzuführen), sieht man ja, dass es viel zu wenig rauchfreie restaurants/kneipen gibt.

ich bin entweder dafür, dass es einen separaten raucherbereich gibt oder dass die kundschaft in einem restaurant/kneipe abstimmen kann, was sie bevorzugt!

Geschrieben

@ Quasselmodi:

In Bayern wird am 28.11.2007 eine verschärfte Form des Nichtraucherschutzgesetzes im Landtag verabschiedet. Der Unterschied zu den anderen Bundesländern besteht darin, daß zunächst beschlossen wurde, das Rauchverbot in Gaststätten dann zu fordern, wenn der Gastraum größer als 75qm ist. Der Wirt hätte diesen Raum teilen dürfen, um einen Raucher und einen Nichtraucherbereich einzurichten.

Alle Gaststätten, die bereits über mehrere voneinander räumlich getrennte Gaststuben verfügen, hätten den Löwenanteil den Nichtrauchen und die kleineren Räume den Rauchern zur Verfügung stellen sollen (bzw. können, denn es wurde niemand gezwungen, ein Raucherzimmer einzurichten).

In Biergärten und in Festzelten sollte das Rauchen nach wie vor erlaubt sein. Zunächst auch in Bars/Kneipen/Spielhallen und Discotheken.

Dann wurden aber Stimmen der Roten und Grünen laut, daß dies ja Augenwischerei sei. Worauf die bayrische Regierung gesagt hat: Gut, dann eben nicht nach Größe, sondern nach Angebot: Überall, wo man etwas essen kann, darf nur noch in separaten Raucherzimmern geraucht werden. Damit fielen plötzlich auch viele Bars/Bistros und Discotheken in das Kriterium und hätten ein Rauchverbot verhängen müssen - oder eben ein separates Raucherzimmer einrichten müssen.

Aufgrund dieser Gesetzesvorlage haben sich einige Kleinbetriebe jedoch beschwert, daß sie benachteiligt sind, weil sie keine Möglichkeit hätten, ihre Räume so umzubauen, daß beide "Lager" befriedigt werden könnten. Bistro-Bars haben ebenfalls dieses Argument angeführt, weil sie ja kleine Snacks anbieten (Baguettes, etc.) und daher laut Gesetz unter das Gaststättenprinzip fallen. Sie fürchteten enorme Umsatzeinbußen, weil alle Raucher zur Konkurrenz abwandern würden, wo es spezielle Raucherräume gibt. Dieses Argument war nicht unberechtigt.

Die bayrische Staatsregierung reagierte - und verhängte ein komplettes Raucherverbot für alle! Damit sei keiner bevorzugt und keiner benachteiligt und alle hätten wieder die selben Chancen. Sogar in Festzelten soll nun das Rauchen verboten sein....

Und dagegen habe ich etwas einzuwenden, denn in meinem Eigentum ist es immernoch meine Sache, was ich dort zulasse, und was nicht.

Bei allen anderen Dinge, wie Rauchen auf Spielplätzen, Schulen, Krankenhäuser, etc. ist das Nichtraucherschutzgesetz absolut korrekt!

By the way: Trotzdem gibt es für das wort "öffentliche Einrichtung" noch Ausnahmen: In Bayern ist das genau definiert und zwar:

- in Gaststätten bei geschlossenen Gesellschaften

- in Bordells auf den Zimmern (die Zigarette danach)

- Beim Verhör durch die Polizei auf dem Revier

- In Haftanstalten - sofern es die Leitung genehmigt

Was meint ihr wohl, wieviele geschlossene Gesellschaften wir in zukunft haben werden *g* ?

LG Galoppi

Geschrieben

Keine Ahnung :D

Aber ich weiss das sich ausserhalb Bayerns zumindest die "möchtegern Raucherclubs" vor der Gründung schon wieder auflösen können:

Auszug aus der BW Verordnung:

Auch durch die Schaffung eines Vereines (z.B.

Raucherclub) ist es grundsätzlich nicht möglich, sich

dem Anwendungsbereich des Gesetzes zu entziehen.

Maßgebliches Kriterium ist die Zugänglichkeit. Diese

ist bereits dann gegeben, wenn es sich um einen sog.

offenen Verein handelt, d.h. ein Wechsel der

Mitglieder jederzeit möglich ist.

Also mal von jedem der die Kneipe betritt 2€ "Clubbeitrag" einfordern, wird nicht gehen.

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Was regte ich mich da auf und überlegte mir die ganze Zeit, wie ich dieses Gesetz mit meiner zukünftigen Gaststätte in Bayern wohl umgehen kann. Ist für mich persönlich gar nicht nötig!!!! Warum? Deshalb! Ich hab mir jetzt wort für Wort den Gesetzestext zur Gemüte geführt und was lese ich da??? In Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes wird das Rauchen zwar Generell untersagt. In Artikel 5 aber WÖRTLICH wieder aufgehoben, wenn man bestimmte Vorraussetzungen erfüllt. Grob gesagt: Man muß einen separaten Raum haben, der "....baulich so von den üblichen Räumen getrennt sein muß, daß ein ständiger Luftaustausch nicht besteht."

Da mein vorgesehener Raucherraum und mein vorgesehener Nichtraucherraum jeweils über eine eigene Tür verfügt und zudem nochmals durch einen dritten Raum (nämlich die Eingangshalle) baulich voneinander sogar getrennt ist, brauche ich mir überhaupt keine grauen Haare darüber wachsen lassen. In die Eigangshalle kommen zwei "wegweiser": Rechts Raucher, links Nichtraucher. An die Tür des Raucherraumes wird noch ein Schild gepappt, daß selbigen Raum nochmals ausdrücklich als Raucherraum deklariert und schon können alle Gäste, die auf ihre Zigarette nicht verzichten wollen, weiterhin essen UND rauchen. Daß in diesen Räumen nicht gegessen oder getrunken werden darf, steht nämlich NICHT drin. Und erlaubt ist (laut gesetz) alles, was nicht ausdrücklich verboten ist *smilie*.

In diesem Sinne:

Wenn wir eröffnet haben, liebe Raucher aus Bayern, kommt zu uns, denn da könnt ihr zwischen "Schweinsbradn mit Glees" (ist ja auch nicht besonders gesund) und "Pfannakung mit Vanilleeis" weiterhin euer Zigarettchen rauchen!

LG Galoppi

Geschrieben
Was regte ich mich da auf und überlegte mir die ganze Zeit, wie ich dieses Gesetz mit meiner zukünftigen Gaststätte in Bayern wohl umgehen kann. Ist für mich persönlich gar nicht nötig!!!! Warum? Deshalb! Ich hab mir jetzt wort für Wort den Gesetzestext zur Gemüte geführt und was lese ich da??? In Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes wird das Rauchen zwar Generell untersagt. In Artikel 5 aber WÖRTLICH wieder aufgehoben, wenn man bestimmte Vorraussetzungen erfüllt. Grob gesagt: Man muß einen separaten Raum haben, der "....baulich so von den üblichen Räumen getrennt sein muß, daß ein ständiger Luftaustausch nicht besteht."

Da mein vorgesehener Raucherraum und mein vorgesehener Nichtraucherraum jeweils über eine eigene Tür verfügt und zudem nochmals durch einen dritten Raum (nämlich die Eingangshalle) baulich voneinander sogar getrennt ist, brauche ich mir überhaupt keine grauen Haare darüber wachsen lassen. In die Eigangshalle kommen zwei "wegweiser": Rechts Raucher, links Nichtraucher. An die Tür des Raucherraumes wird noch ein Schild gepappt, daß selbigen Raum nochmals ausdrücklich als Raucherraum deklariert und schon können alle Gäste, die auf ihre Zigarette nicht verzichten wollen, weiterhin essen UND rauchen. Daß in diesen Räumen nicht gegessen oder getrunken werden darf, steht nämlich NICHT drin. Und erlaubt ist (laut gesetz) alles, was nicht ausdrücklich verboten ist *smilie*.

In diesem Sinne:

Wenn wir eröffnet haben, liebe Raucher aus Bayern, kommt zu uns, denn da könnt ihr zwischen "Schweinsbradn mit Glees" (ist ja auch nicht besonders gesund) und "Pfannakung mit Vanilleeis" weiterhin euer Zigarettchen rauchen!

LG Galoppi

Also, ganz ehrlich??? Ich werde bestimmt vorbei kommen wenn ich wieder in Bayern bin! :D

Geschrieben

@ Honey,

ich schwöre dir, daß ich in den Medien von dieser winzigen Ausnahmeklausel in Bayern noch nichts gehört habe. Im Gegenteil: Überall (auch auf entsprechenden Seiten im Netz) wird auf beiden Seiten probagiert, daß in Bayern ein totales Rauchverbot in Gaststätten/Kneipen/Bars/"Einraumbetrieben" herrscht und es keine Ausnahmen gibt. Sonst wäre die ganze Diskussion um das Thema (auf anderen Seiten) wohl nur halb so groß.

LG Galoppi

Geschrieben

OK ich kann nur von hier in Niedersachsen sprechen hier iost ja bereits seit

ich glaube 1.807 Rauchverbot in gaststäten und hier wurde in den nachrichten gesagt das mann nur einen getranten Rauchereum haben muss.

wie das in Bayern berichtet wurde kann ich Natürlich nicht sagen.

LG Honny

Geschrieben

Ich sag´s mal so:

Ich finds ok, das in Restaurants nicht mehr geraucht werden soll. Wenns da immer Sommer nen Biergarten dazu gibt, ist das Problem für die Raucher ja eh geregelt, dann müssen die halt draußen essen.:D

Ich finds aber nicht ok, das es auch in Kneipen verboten ist. Gerade da gehört doch die gute alte Zigarette zum Feierabendbierchen irgendwie dazu.

Wir haben ein paar Meter die Straße rauf so ne Eckkneipe und ich hab mich neulich beim Einkaufen mit der Besitzerin unterhalten, die is nur noch am schimpfen, weil viele sich jetzt zum Kartenspielen etc. nicht mehr bei ihr sondern bei Privatleuten treffen, da dürfen sie wenigstens rauchen. Kann schon verstehen, dass sie da sauer ist. Schließlich geht´s um ihre Existenz.

Mein Freund und ich sind beide Raucher und da wir eine rauchfreie Wohnung wollen (schon alleine wegen Philipp) rauchen wir nur auf der Terrasse. Deshalb ist es mir egal, wenn ich essen gehe, zum rauchen raus zu müssen, ist ja daheim bei uns auch so:D

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Erst einmal: ich bin heilfroh, dass es das Nichtraucherschutzgesetz gibt und in Gaststätten nicht mehr geraucht werden darf!! Ich bin (als überzeugte Nichtraucherin) nur sehr ungerne bis gar nicht in Restaurants gegangen, in denen hemmungslos geraucht wurde. Und jetzt kann ich wieder überall hin, auch mit Baby und als Schwangere!

Und das ewige Gejammere der Raucher, sie würden in ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt: so what! Ich kann es nicht mehr hören. Ich war in meiner Freiheit (ohne lästigen Gestank etwas essen und trinken zu können) und vor allem meiner Gesundheit eingeschränkt, wenn ich bisher in eine Gaststätte gegangen bin!

Und der Vergleich mit McD und Alkohol zieht nicht: Wenn Dicke sich immer weiter falsch ernähren bzw. von Mitmenschen in Restaurants etc. Alkohol konsumiert wird, dann gefährdet das erst Mal nicht meine Gesundheit, das Passivrauchen aber sehr wohl.

Ich finde es super, wenn Gastwirte die Möglichkeit haben, zwei getrennte Gasträume anzubieten. Nur zu. Dann kann ich ungestört mein Essen genießen (und bleibe sicher auch eher noch auf ein Dessert oder trinke mehr als früher als die Luft im Gastraum zum Schneiden war) und der Raucher andererseits auch.

Schwierig wird es nur bei Einraumgastronomie. Hier den Wirten die Entscheidung darüber zu überlassen, ob geraucht werden darf oder nicht, wird meiner Meinung nach dazu führen, dass nur noch Raucherlokale existieren, weil den Wirten ihre rauchenden Gäste offenbar wichtiger sind als die nichtrauchenden. Ich habe jedenfalls in den letzten Jahren keine kleinen Nichtraucherkneipen und -lokale gesehen. Es gab vielleicht Nichtrauchertische, aber wenn die nicht baulich von dem restlichen Gastraum getrennt waren, war dort die Luft natürlich genauso schlecht wie bei den Rauchern.

Das nun geltende generelle Rauchverbot in kleinen Lokalen kommt mir natürlich entgegen und ich hoffe, dass es nicht, wie befürchtet, diverse Gastronomen ihre Existenzen kosten wird.

Als wir 2004 in Irland waren galt dort das Rauchverbot schon und trotzdem waren die Pubs voll. Vielleicht kommen wir nach einer gewissen Gewöhnungsphase an die neue Regelung ja auch da hin. Ich würde es mir wünschen.

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