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Frage zum Unterhaltsvorschuß

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SternenFee0307

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Hallo zusammen

Ich habe mal eine Frage und zwar wollen mein Patner und ich nächstes Jahr heiraten, wir haben eine gemeinsame Tochter zusammen. Ich habe aus einer vorrigen Beziehung eine Tochter, Lena ist jetzt 4 und ich bekomme Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt weil er nichts zahlen kann.

Jetzt meine Frage: Bekomme ich weiterhin Unterhaltsvorschuß obwohl ich verheiratet bin ??? Oder bekomme ich erst wieder Unterhalt wenn mein ex wieder was verdient und zahlen kann ???

Würde mich freuen wenn mir jemand helfen kann

LG Julia

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Solang dein neuer freund dass kind nicht adoptiert muss dein ex bzw jugendamt zahlen. Ist ja für dass kind unterhalt muss man immer zahlen egal ob man neu verheiratet ist. Aber UV ist ja eh nur 72 monate. Wenn er dann immernoch nicht zahlen kann musst du mit ihm wahrscheinlich vor gericht.

Verbessert mich wenn ich falsch liege!

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Muss Dir widersprechen UVG wird nach einer Heirat eingestellt!

uhvorschg § 1 Berechtigte

(1) Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung nach diesem Gesetz (Unterhaltsleistung) hat, wer

1.das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

2.im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt, und

3.nicht oder nicht regelmäßig

a)Unterhalt von dem anderen Elternteil oder,

b)wenn dieser oder ein Stiefelternteil gestorben ist, Waisenbezüge

mindestens in der in § 2 Abs. 1 und 2 bezeichneten Höhe erhält.

(2) Ein Elternteil, bei dem das Kind lebt, gilt als dauernd getrennt lebend im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2, wenn im Verhältnis zum Ehegatten oder Lebenspartner ein Getrenntleben im Sinne des § 1567 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorliegt oder wenn sein Ehegatte oder Lebenspartner wegen Krankheit oder Behinderung oder auf Grund gerichtlicher Anordnung für voraussichtlich wenigstens sechs Monate in einer Anstalt untergebracht ist.

Mit einer erneuten Heirat ist man NICHT mehr ledig!

Man könnte aber dann darüber nachdenken, den sogenannten Kinderzuschlag zu beantragen und natürlich weiterhin regelmässig überprüfen lassen ob der leibliche Vater zahungsfähig ist.

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Ok sorry dachte weil er ja nicht der vater ist und wie bekommt dass kind dann das unterhalt für die zeit wo er nicht zahlen kann. Muss der vater doch irgendwie erbringen oder?

Anders gefragt muss er für die zeit dann nachzahlen wie bei uv oder wie läuft dass? nur so interesse halber

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Man kann über das Gericht oder Jugendamt einen Titel gegen leiblichen Vater erwirken.

Zahlt er nicht baut er Schulden beim Kind auf, ist er irgendwann wieder zahlungsfähig, kann evtl. bis auf den Selbstbehalt (zur Zeit in etwa 900€ für einen ledigen), alles weggepfändet werden.

Áber wie gesagt um evtl. weggefallenen UVG auszugleichen, kann man versuchen Kinderzuschlag beantragen.

Gibt es aber insgesamt nur 36 Monate.

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Danke schonmal für eure Antworten, ich hab ja das Glück das mein ex mir immer alles erzählt und ich dann immer weiß ob er mehr geld verdient oder nicht. Er arbeitet zwar aber nicht vollzeit und bekommt noch was von Arbeitsamt.

Aber den Kinderzuschlag bekommt man doch nicht wenn der Partner zuviel verdient oder wovon hängt das ab??? Weil ich verdiene gerade nichts bin wegen meiner 2. Tochter zuhause

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Falls Der Vater Unterhalt zahlt ist der Kinderzuschlag hinfällig.

Google am besten mal nach einem Kinderzuschlagrechner da könntest Du Dir grob ausrechnen, ob den Kindern Kinderzuschlag zustehen würde.

Aber wie gesagt solange der Vater selbst und nicht über das JA Unterhalt zahlt ist das erstmal hinfällig.

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ALSO : :D

Unterhaltsvorschuss wird eingestellt, ab dem Tag wo du verheiratet bist! Egal ob mit dem Kindesvater oder ohne!

Den Titel sollte man sich SOFORT holen, da es schwierig ist, diesen 1. für die Vergangenheit zu bekommen (meistens muss leider die Frau/das Kind nachweisen, warum sie es nicht vorher getan hat) und 2. wenn der Vater mal nicht zahlt und man hat keinen Titel - hat man nichts in der Hand!

Laß dich am besten von der Beistandschaft (Jugendamt) oder Rechtsanwalt beraten!

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Kurze Erklärung:

Der geschuldete Unterhalt wird vom "Barunterhaltspflichtigen" Elternteil mit Unterschrift und öffentlich beglaubigt, z.B. im Jugendamt, im Standesamt oder beim Notar. Dem sogenannten "Betreuenden Elternteil" wird ein Exemplar ausgehändigt. Durch die üblicherweise aufgenommene Klausel zur sofortigen Zwangsvollstreckung kann der "betreuende Elternteil" direkt Vollstreckungsmaßnahmen gegen den anderen Elternteil vornehmen lassen.

Lass Dich da aber am besten gut beim Jugendamt oder anwalt beraten.

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Unterhaltstitel ...

Kann eine Urkunde von Jugendamt sein, in der sich der Kindesvater freiwillig verpflichtet, den Unterhalt zu zahlen (inklusive Zwangsvollstreckung falls er es nicht tut)...

Kann aber auch ein Beschluss oder Urteil des Amtsgerichts sein, da steht fast das gleich drinne - nur der der Kindesvater die Urkunde dann nicht freiwillig beurkunden läßt!

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