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Unterhalt

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Geschrieben

Hallo,

ich lebe mit meinem freund nicht zusammen, unser Sohn wurde ´jetzt am 19.10.2007 geboren. Da ich von ALG 2 lebe meine Frage..

ist es möglich dass ich mich mit meinem Freund so einige wegen dem Kindesunterhalt den er bezahlen muss, oder geht dass vom amt aus nicht ?

Was bekomme ich für den kleinen vom Amt (regelbedarf) und was muss mein Freund unterhalt bezahlen ?

Geschrieben

Ich bin in der gleichen Situation wie du,mit dem Unterschied dass meine Maus schon 1 Jahr alt ist (man vergeht die Zeit schnell)...Ich habe mich mit dem Kindesvater so geeinigt(nachdem er ein Vaterschaftstest verlangt hat),vom Amt habe ich am Anfang 19 € und jetzt 62 € bekommen.Seit dem 01.07.2007 hat sich der Regelbetrag von 199 € auf 196 € Im Monat verringert(alles wird teuerer und da sparen sie----FRECHHEIT!!!) und das muss er zahlen!!!!

Wenn Du noch fragen hast versuche ich dir soweit ich kann zu helfen melde dich einfach!!!!

Geschrieben

Hi!!

Falls ich dir einen SEHR guten Tip geben darf - lass es konkret vom Jugendamt ausrechnen. Es ist sooo wichtig, dass du einen Unterhaltstitel bekommst, denn wenn du den nicht hast und es kommt (sei es nach JAHREN) dazu, dass er aufhört zu zahlen, hast du gegen ihn nix in der Hand!

Egal wie gut man sich noch versteht, es sollte offiziell geregelt sein, WAS und WANN er immer zahlen muss!

Ich kann dir nur sagen, dass es 99 % der Frauen es bereuen, es "so" geregelt zu haben, denn später einen Unterhaltstitel zu erhalten, wird schwer, wenn der Vater es nicht freiwillig beurkundet. Dann muss das übers Amtsgericht laufen ...

Ich hoffe, dir da ein bissel geholfen zu haben...

Ach ja - die Höhe! Go*gle doch einfach mal nach der "Düsseldorfer Tabell" - oder welche auch immer für DICH zuständig ist!

Geschrieben

Je nachdem wieviel Dein Freund verdient stehen Dir evtl. 202€ Unterhalt von Deinem Freund zu.

Ist er nicht zahlungsfähig geht das Jugendamt in vorleistung, das ganze nennt sich unterhaltsvorschuss (UVG), das JA holt sich dann das Geld von Deinem Freund wieder, wenn er wieder flüssig ist.

UVG für 0 - 7 jährige liegt momentan bei 125€ ab 7 Jahren bei 168€.

UVG wird max. 72 Monate gezahlt.

Übrigens Du kannst Deinen Freund nicht schonen.

Da Unterhalt vor Sozialleistungen geht, wird Deine zuständige ARGE/Jobcenter Dich drängen schnellstmöglich Unterhalt für das Kind und wenn Dein Freund gut verdient auch Betreuungsunterhalt für Dich einfordern.

Geschrieben

Wenns eine gute UVG - Kasse ist, werden sie deinen Freund auch nicht in Ruhe lassen, wenn er nicht zahlen kann. Ggf. werden dann Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet!

Lass dich einfach mal vom Jugendamt beraten, die können dir das ganz korrekt und konkret auf deinen Fall bezogen erzählen!

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