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ALG beantragen ???

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Geschrieben

Hallo alle zusammen ich hab mal ne frage zu den Alg antrag war die letzte woche bei pro familia und sie meinte das ich jetzt zum arbeitsamt gehen soll und mir nen antrag auf ALG holen das versteh ich ja alles aber meine fragen konnte sie nicht beantworten da sie neu ist dort 1 wieso bekomme ich ALG wenn ichn noch nicht gearbeitet habe ??? 2 Meinte sie da ich jetzt im 5 monat bin hab ich anspruch auf 150 Euro schwangerschaftsbekleidung ist das richtig so wie sie das sagt ????SIE MEINT ICH HAB EINEN ANSPRUCH DARAUF ABER ES KOMMT MIR KOMISCH VOR

würde mich über nachrichten sehr freuen

LG SARAH

Geschrieben

Ich denke, sie meinte mit ALG das ALG 2 bzw. Hartz 4, da du ja mit Kind eine Bedarfsgemeinschaft gründest und nur mit nem Antrag kannste Mehrbedarf anzeigen für Bekleidung, Erstausstattung und was sonst noch anfällt.

Bin mir allerdings nicht ganz sicher.

Gruß,mac

Geschrieben

alg 2 kannste beantragen wenn du arbeitslos bist bzw keinen anspruch auf

bafög oder bab hast zumin in dor ausbildung vom arbeitsamt bekommst du einen mehrbedarf von 12´% zu dem gesetzlichen satz von hartz 4

wenn du umziehst (muss vom aa genehmigt sein und falls du es bekommst) kannst du umzugskosten und erstausstattung für die wohnung beantragen und fürs kind kannst du erstlingsausstattung schwangerschaftsbekleidung und

für möbel und kinderwagen und das von profamilia kannst du extra beantragen aba was ich dir aufgezählt hab kannst du nur beantragen wenn du alg 2 bekommst also ein tip einfach mal probieren hat noch niemanden

geschadet mehr als nein sagen können se ja ne

Geschrieben

Die gute Frau meinte bestimmt ALG2, denn das steht dir zu wenn du arbeitslos bist und kein Recht auf Bafög o.ä. hast. Aber das sagten dir die anderen 2 aber schon.

Würde mich aber an deiner Stelle jetzt beeilen, denn der Antrag bis der durch ist dauert auch immer 6-8Wochen weil du ja schon im 5.Monat bist oder??? Geld für die Umstandskleidung bekam ich nämlich schon vorher. Die Erstausstattung fürs Baby gibts erst 6 Wochen vor ET. Das besteht mir nämlich bald bevor und ich bin mal gespannt wie viel (wenig) das ist. *hehe* Naja man muss mit dem zufrieden sein was man bekommt. Besser wie nichts

Geschrieben

Also ich muss Euch auf jeden Fall mal korrigieren!!!

Erstmal hat JEDER die Möglichkeit, dieses ALG 2 beim Arbeitsamt zu beantragen - EGAL ob man arbeitet, wieviel man verdient, ob nur geringfügig, oder Vollzeit, oder ob man arbeitslos ist oder krank oder Rentner oder vielleicht sogar selbständig!!!

Das richtet sich alles nach der Höhe der Einkünfte und ob man hilfebedürftig ist. Das wird aber dann erst berechnet und richtet sich auch nach den entsprechenden Ausgaben die man hat - aber dazu wird man ja ausführlich befragt! Also auf jeden Fall beantragen. Ich meine da steht so gar eine Zeile drin, in der man ankreuzen kann, ob man Mehrbedarf hat wegen Schwangerschaft oder krankheitsbedingter Ernährungsumstellung und so!!!

Und außerdem bildet JEDE EINZELNE PERSON auch eine Bedarfsgemeinschaft!!! Der Antrag setzt also nicht voraus, ob man zu zweit oder zu dritt ist oder so!!! Man kann das Geld auch alleine beantragen - vorausgesetzt natürlich man wohnt auch alleine, sonst zählen natürliche alle anderen dazu und dann ist man eine Bedarfsgemeinschaft mit mehreren Personen und dann zählen auch alle Einkünfte dazu!!!

Über das Bekleidungsgeld kann ich dir nichts sagen, aber ich weiß hundertprozentig, dass es so eine spezielles "zusätzliches Kindergeld" gibt. Ich meine das beträgt monatlich 130 € und das mußt du glaub ich auch bei der Kindergeldkasse beantragen. Ist aber auch Einkommensabhängig. Aber wenn man darauf Anspruch hat, bekommt man meist auch dieses ALG II. Aber wenn dann nur eins von beiden!

Vielleicht konnte ich Dir weiterhelfen!!! :P

Geschrieben

Wow... jetzt weiß ich zum Teil warum ich mich im Büro immer mit Leuten sitze, die meinen Sie hätten Anspruch auf dieses und jenes und welches *schmunzel*...

oh sorry zur Erklärung ich arbeite in einer ARGE, d.h. ich bearbeite Alg II - Anträge...

ein Teil von dem was Ihr gesagt habt stimmt durchaus...

Anspruch hat grundsätzlich jede Person zwischen 15 und 65 die erwerbsfähig ist... die anderen Personen haben Anspruch auf Sozialgeld

die Berechnung erfolgt unter Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen.

Junge Leute unter 25 gehören grundsätzlich zur Bedarfsgemeinschaft Ihrer Eltern, es sei denn Sie sind in einer Beziehung und leben mit dem Partner zusammen, sind verheiratet oder haben ein eigenes Kind, dann bilden Sie eine eigene Bedarfsgemeinschaft.

Für Schwangere gibt es ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf, dieser wird mit Vorlage des Mutterpasses bewilligt und beträgt 59 Euro.

Nach der Geburt gibt es für Alleinerziehende Mütter einen Zuschlag.

Das Mutterschaftsgeld vor der Geburt und die 8 Wochen nach der Geburt für Mütter die vorher sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben bleibt bis 300 Euro anrechnungsfrei. Das anschließende Elterngeld wird auch bis zu 300 Euro nicht angerechnet. Teilt man diees auf 24 Monate auf, beträgt der anrechnungsfreie Betrag 150 Euro.

Alle anderen Leistungen gibt es nur auf Antrag. Wobei ich jeder Mutter raten kann zusätzlich zu Landesstiftungen wie zb Donum Vitae in Bayern zu gehen, weil man dort dann sogar noch zusätzliche Leistungen beantragen kann (vor der Geburt bzw. bis zum 3. Lebensjahr des Kindes).

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