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Elternzeit und -geld für Vater

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Geschrieben

Hallo zusammen,

vielleicht steht es irgendwo schon, aber ich kann es einfach nicht finden, sorry. Und auch auf der Bmujh (?oder wie das Biest heißt)-Seite kann ich darüber nichts finden.

ALSO: Wir wollen uns gerne die 14 Monate "gönnen".

Plan: ich nehme 10, Papa 4 und ich gehe dann halbtags arbeiten.

Wann und wie ich mein ganzes Zeug beantragen muss, ist mir inzwischen halbwegs klar. Aber wie ist das bei ihm? Hat er ein Recht auf diese Zeit? Kann ein Chef da Veto einlegen? Genießt er auch Kündigungsschutz, wenn er das angekündigt hat? Ich meine, er ist ja so gesehen eine Belastung für den Betrieb...

Im Moment traut er sich vor allem wegen dem letzten Punkt nicht zur Personalabteilung zu gehen und zu fragen.... Vielleicht hab ihr ja eine Idee?

Grüßle

ELLA

Geschrieben

Hallöchen,

was mir beim Lesen auffällt sind die 14 Monate, Mutterschutz wird abgezogen, also wird einer von Euch kürzen müssen.

Grundsätzlich hat jedre Anspruch auf Elternzeit, allerdings hat man danach keinen Anspruch mehr auf die gleiche Stelle nur auf eine GLEICHWERTIGE.

Bei meinem Mann war das Problem jetzt z. B. auch, Elternzeit möglich, aber danach sein eigentlicher Job weg, er zwar noch in der gleichen Firma, aber andere Tätigkeit etc...ist die Frage ob man das möchte.

Während der Elternzeit kann man nicht gekündigt werden nur in außergewöhnlichen Fällen (Existenzbelastung des Betriebes dadurch z. B. )

Zum Thema Kündigung noch dieses, besonders für väter wichtig:

"Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor deren Beginn beim Arbeitgeber schriftlich angemeldet werden. Das ist der letzte Termin. Eine mündliche Mitteilung genügt nicht. In der Anmeldung muss stehen, wann die Elternzeit beginnt, wann sie enden soll, und vor allem ob eine Teilzeitbeschäftigung verlangt wird. Die Genehmigung dazu sollte sich jede Frau schriftlich von ihrem Arbeitgeber bestätigen lassen.

Väter dürfen ebenfalls ab dem Tag der Geburt des Kindes in Elternzeit gehen. Hier allerdings gibt es einen Fallstrick beim Kündigungsschutz. Frauen genießen Schutz vor einer Kündigung ab dem Tag, an dem sie ihren Arbeitgeber von ihrer Schwangerschaft benachrichtigt haben. Dieser Schutz geht nahtlos in den der Elternzeit über.

Bei Männern hingegen, die die Vätermonate in Anspruch nehmen oder noch länger pausieren wollen, setzt dieser Kündigungsschutz erst acht Wochen vor Beginn der Elternzeit ein. Der letzte Termin zur Anmeldung ist sieben Wochen vor dem Start der Elternzeit. So hat der Mann eine Woche Zeit, seinen Arbeitgeber zu benachrichtigen.

Diese Frist ist sehr wichtig. Würde nämlich ein werdender Vater seinem Arbeitgeber bereits lange vor der Geburt mitteilen, dass er die Absicht habe, zwei oder gar mehrere Monate Elternzeit zu nehmen, könnte dieser noch schnell die Gelegenheit ergreifen zu kündigen. "

Grüße, Linda

Geschrieben

Hallo,

danke für die Antwort!

Mit den 14 Monaten hab ich mich wohl unglücklich ausgedrückt... Ich meine 14 inkl. Mutterschutz.

Wir genießen in unserer Firma generell Kündigungsschutz. Hab ich inzwischen rausgefunden. Somit mache ich mir in diesem Punkt um meinen Mann keine Sorgen mehr. Aber genau über die Stelle mit gleichwertiger Arbeit bin ich auch schon einmal gestolpert.

Nun ja. Da wir beide in der gleichen Firma sind, werde ich nächste Woche bei einer Infoveranstaltung von der Personalabteilung mal fragen, ob man schriftlich mit Vorgesetztem festlegen kann, dass er die GLEICHE Stelle behalten kann, wenn eine bestimmte Zeit seiner Elternzeit nicht überschritten wird. Er mag seinen Job nämlich gerne....

Ich fände es wirklich schade, wenn er auf diese Zeit verzichten müsste!

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

So, nun habe ich auch eine Frage.

Wie ist dass, wenn ich nach der Geburt noch im Mutterschutz bin, mein volles Gehalt weiter bekomme für die 8 Wochen und mein Mann in der Zeit vom Mutterschutz Elterzeit nehmen will?

Bekommen wir dann:

Mein Gehalt voll

sein Gehalt 67 % ?

Ich blick da nicht mehr durch....

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