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Attest vom Frauenarzt/Beschäftigungsverbot

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Geschrieben

Hallo!

Ich bin zwar noch nicht schwanger-aber hoffentlich sehr bald:p:p:p:p

Wann bekommt man denn das Attest, daß man beim Arbeitgeber bei einer bestehenden Schwangerschaft vorlegen muß?

Ich bin zwar schon einmal Mama-aber mein Sohn ist schon 5 1/2 und ich weiß gar nicht mehr wie das damals war!

Wer von Euch hat von Anfang an ein Beschäftigungsverbot gehabt? Ich würde das nämlich gerne haben, da ich

1. in der ambulanten Krankenpflege als Krankenschwester arbeite und

2. bei uns tierisch gemobbt wird (von der Chefin und den Mitarbeitern )

3. eine schwangere Kollegin weiterhin Bereitschaftsdienste hat und normale Touren fährt-war schon mal krank geschrieben, weil Sie sich an nem Patienten verhoben hat-will aber jetzt nicht mehr zum Arzt

Geschrieben

Hallo,

also eine Bescheinigung das man SS ist bekommt so ab der 12. SW vom FA, sowas zu mindest bei mir! Ansonsten kann man ein Beschäftigungsverbot je nach schwere Grad der Beschäftigung ab dem ersten Tag auch bekommen und je nach Gesundheit natuerlich!

Ich hab seit Dienstag ein Verbot, auf Bitte, weil ich auch einen miesen Chef habe und nur Überstunden geschoben habe und noch andere Nettigkeiten mir ergehen lassen musste, habe es meiner FA berichtet und die meinte dann kann er mal sehen was er jetzt davon hat und hat mir ein Verbot erteilt!

Weiss zwar momentan noch nicht so ganz was ich mit so viel Zeit anfangen soll hab bis jetzt immer gearbeitet, aber das kommt noch :D

Wünsch Dir was

LG

Geschrieben

Ich habe auch ehrlich gesagt etwas Angst, daß die zweite Schwangerschaft so verläuft wie die erste!Denn da hatte ich vom 4. Monat an Vorzeitige Wehen, die erst mit Magnesium und danach mit Partusisten und Magnesium behandelt wurden!Also war ich auch fast die ganze Zeit KRANK GESCHRIEBEN! Mein Arzt hat damals kein Wort von Beschäftigungsverbot verloren-dadurch hatte ich aber auch erhebliche finanzielle Nachteile!

Wenn man erst in der 12. Woche so ein Attest erhält, arbeitet man dann schon vorher nach dem Mutterschutzgesetz? Ich könnte mir durchaus vorstellen, daß meine Chefin eine Schwangerschaft erst anerkennt, wenn ich es vom Arzt bestätigen lasse!?

Danke

Geschrieben

also,

soweit ich weiß, kann eine Bestätigung vom Frauenarzt dann ausgestellt werden, wenn er die Schwangerschaft festgestellt hat. Allerdings ist es KEINE Verpflichtung, seinem Arbeitgeber eine Bescheinigung zu zeigen. Es reicht aus, wenn man mündlich seine Schwangerschaft bekannt gibt (streng genommen gibt es keine gesetzliche Vorschrift, seine Schwangerschaft preiszugeben. Sollte man allerdings natürlich tun, ist ja nach ner Zeit eh nicht mehr zu verbergen. Und: Erst nach Bekanntgabe kann ein Arbeitgeber auch den Arbeitsplatz "schwangerensicher" machen!!!!) Da ein Arbeitgeber sich darauf aber nicht verlassen muss, KANN er ein Attest einfordern. Das muss er dann allerdings selbst bezahlen!!!!

Und zum Beschäftigungsverbot: Das muss jeder Frauenarzt selbst entscheiden; er steht schließlich für sein Verbot grade! Er muss sich halt auch ans Gesetz halten. Aber ich denke, wenn man die Probleme so schildert, sollte das evtl. gehen. Ein Verbot wird allerdings hauptsächlich für extreme Arbeitsstätten vergeben; also, wenn man z.B. mit Chemikalien arbeitet oder schwer heben muss, etc.

lg und viel Glück beim "üben"

Geschrieben
also,

soweit ich weiß, kann eine Bestätigung vom Frauenarzt dann ausgestellt werden, wenn er die Schwangerschaft festgestellt hat. Allerdings ist es KEINE Verpflichtung, seinem Arbeitgeber eine Bescheinigung zu zeigen. Es reicht aus, wenn man mündlich seine Schwangerschaft bekannt gibt (streng genommen gibt es keine gesetzliche Vorschrift, seine Schwangerschaft preiszugeben. Sollte man allerdings natürlich tun, ist ja nach ner Zeit eh nicht mehr zu verbergen. Und: Erst nach Bekanntgabe kann ein Arbeitgeber auch den Arbeitsplatz "schwangerensicher" machen!!!!) Da ein Arbeitgeber sich darauf aber nicht verlassen muss, KANN er ein Attest einfordern. Das muss er dann allerdings selbst bezahlen!!!!

Und zum Beschäftigungsverbot: Das muss jeder Frauenarzt selbst entscheiden; er steht schließlich für sein Verbot grade! Er muss sich halt auch ans Gesetz halten. Aber ich denke, wenn man die Probleme so schildert, sollte das evtl. gehen. Ein Verbot wird allerdings hauptsächlich für extreme Arbeitsstätten vergeben; also, wenn man z.B. mit Chemikalien arbeitet oder schwer heben muss, etc.

lg und viel Glück beim "üben"

Also soweit ich meine FA verstanden habe, bekommt man diese Bescheinigung ausgestellt, weil die Chefs das schriftlich mit der Angabe von MuSchu bescheinigt haben moechten....diese Bescheinigung hat mich EUR 8 gekostet, die mir aber der Arbeitgeber wieder geben sollte....! Kann sein das es auch ausreicht einfach seinen MuPa vorzuzeigen, aber da stehen dann ja persönliche Daten drin, daher musst du das ja dann nicht! Mir wurde auch gesagt das ich diese nur ab der 12 SW bekomme...! Kann auch sein das es jeder Arzt selbst irgendwie handhabt?!

LG

Geschrieben

Ob dass jeder Frauenarzt anders handhabt, weiß ich nicht.

Aber bezüglich der Mitteilungsfrist; ich hab das nochmal aus dem MUtterschutzgesetz rausgesucht:

§ 5 Mitteilungspflicht, ärztliches Zeugnis

(1) 1Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. 2Auf Verlangen des Arbeitgebers sollen sie das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme vorlegen. 3Der Arbeitgeber hat die Aufsichtsbehörde unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter zu benachrichtigen. 4Er darf die Mitteilung der werdenden Mutter Dritten nicht unbefugt bekannt geben.

(3) Die Kosten für die Zeugnisse nach den Absätzen 1 und 2 trägt der Arbeitgeber.

"Sollen" heißt in der Gesetzessprache immer "können, NICHT müssen". Also, man muss es wirklich nicht mitteilen. Und wenn der Arbeitgeber es verlangt, kann man ein Attest beibringen, dass er selber zahlen muss.

Den Mutterpass würde ich NIE zeigen. Das geht den gar nix an. Also, wichtig halt nur, früh bekannt geben (mündlich) und dann abwarten. Wenn er nix anfordert, würde ich auch kein Attest holen. Und dass du das bezahlen musstest, ist - wie du siehst - nicht richtig gewesen. Außer du hast nicht gesagt, dass dein Arbeitgeber ein Attest verlangt hat.

lg

Geschrieben

Doch hab ich...in meiner Bescheinigung stand auch drin das diese Bescheinigung EUR 8 gekostet hat, und ich das Geld vom AG zurueckbekommen muss...! Hätte ich sicher auch, aber ich habs verpeilt und die selber haben auch keinen Mucks gemacht!!

Nun ja jetzt ist es ja eh alles soweit geklärt bei mir, aber gut das wir drüber gesprochen haben :D

LG

Geschrieben

Ich habe gar kein Attest bekommen,bin gelernte Zahnarzthelferin und habe aber ein Jahr lang was anderes gemacht,habe Medizinische Ware verpackt,gewogen und vom PC aus abgeschickt.

Das war nur Arbeit im stehen und das 10 Stunden lang inkl. 40 Minuten Pause.Die Pakete waren zum Teil sowas von schwer das ich die selbst ohne SS nicht hochbekam.Hätte mir gewünscht mal ein paar Tage Auszeit zu bekommen,zumal es auch noch in einer anderen Stadt war,ich um 3:30 aufgestanden bin und Abends immer erst gegen 21:30 zu Hause war,das war ne Hammerzeit.

Geschrieben

Hi Mädels!

Also ich bin jetzt in der 3. Schwangerschaft. (2Sternenkinder)

Bei der ersten habe ich sofort in der 6. Woche ein Verbot erhalten, da ich in der Nuklearmedizin gearbeitet habe. Hatte zwar nach der Fehlgeburt tierische Probleme, mein Chef war sehr schwierig. Beim 2. Mal habe ich darauf verzichtet sollte es dann in der 13. Woche bekommen da war mein kleines aber bereits tot.

Und jetzt -bin in der 23. Woche - habe ich mein Verbot in der 18. Woche bekommen. Arbeitete nun aber in einer Landarztpraxis. Da war ein tolles Klima und meine Chefin freute sich sehr. Aber ich hatte in der 14. Woche eine Blutung und lag einige Tage im Krankenhaus und danach durfte ich nicht mehr arbeiten wegen der Vorgeschichte. Aber ich war erst noch 14. Tage krankgeschrieben. Wichtig wäre nicht länger als 6 Wochen krankschreibung - weniger Geld. Bei einem Beschäftigungsverbot erhält man sein Gehalt weiter, darauf findet die Anrechnung für das Mutterschaftsgeld/ Elterngeld statt!

Jeder Arzt kann jede Schwangere zeitweilig krankschreiben oder ein Verbot zb. wegen Mobbing erteilen. Rede am besten mit deinem Arzt. Wichtig ist ehrlich zu sein und ihm die Probleme auf arbeit zu schildern.

Es ist zwar manchmal sehr langweilig, aber ich suche mir dann dinge die ich tun kann. Es ist ja Sommer.

Ganz liebe Grüße

Pegasus:)

Geschrieben

Ich hatte das ja bei meiner ersten Schwangerschaft auch schon durch!Da durfte ich allerdings gar nichts tun!Ich habe eigentlich nur auf dem Sofa gelegen und gelesen, Fernsehen geschaut oder Gameboy gespielt!Zwischendurch kam dann mal Besuch,...So habe ich ja auch gut 5 Monate rum gekriegt!

Jetzt habe ich ja nun schon einen "großen Sohn" und ich habe echt keine Lust darauf, daß ich wegen dem psychischen Druck an der Arbeit noch mal das gleiche durchmache! Ich bin leider ziemlich empfindlich was emotionalen Streß bedingt! Habe schon Herzrhythmusstörungen und Neurodermitis (beides Streßbedingt-ich merke also sofort wenn mich etwas zu sehr belastet)

Naja mal schauen-weiß ja noch gar nicht ob es schon geklappt hat!

Vielen Dank für Eure Antworten:)

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