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Steuerklassenwechsel

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Linda

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Hallo zusammen,

wollte mal fragen ob jemand von Euch damit Erfahrung gemacht hat. Mein Mann und ich sind beide in Klasse 4. Nun gehe ich ja nicht mehr arbeiten (Mutterschutz seit 04.06.) und werde bis Ende des Jahres auch nicht mehr arbeiten.

Meine idee war nun das wir in 3 und 5 wechseln, da Markus dann ja ein höheres Netto hätte als in 4. Ich möchte dies nicht tun um mehr Mutterschaftsgeld zu bekommen sondern halt um ab Juli mehr Netto zu bekommen über Markus. Ich weiß, dass das Mutterschaftsgeld wie das Elterngeld auch im Rahmen des Progressionsvorbehaltes versteuert wird, das ist klar.

Nun lese ich im Internet widersprüchliches über diesen Steuerklassenwechsel während des Mutterschutzes. Hat jemand damit Erfahrungen gemacht?

Grüße, Linda

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also erfahrungen hab ich damit auch noch nicht, aber bissel ahnung von der thematik hab ich ja schon von berufs wegen.

dir muss klar sein, wenn du in steuerklasse 5 wechselst, dass du dann entsprechend weniger mutterschaftsgeld und weniger elterngeld bekommen wirst. wie das allerdings genau läuft, kann ich dir auch nicht sagen, da solltest du mal beim zuständigen amt nachfragen. und am ende des jahres werdet ihr dann wahrscheinlich noch einkommensteuer nachzahlen müssen eben wegen dem progressionsvorbehalt. also insofern würd ich das lieber lassen und dafür am ende des jahres ne steuererstattung bekommen.

in der summe übers jahr gesehen bleibt die steuerbelastung in jedem fall die gleiche.

ramona

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Hallo Ramona

wieso bekomme ich denn dann weniger Mutterschaftsgeld? Das wird doch nicht jetzt versteuert sondern erst dann im Rahmen der Steuererklärung?Auf das Elterngeld dürfte sich das doch nicht auswirken, da wird doch nur das Gehalt der Monate vor dem Mutterschutz einbezogen und das Mutterschaftsgeld halt?

Grüße und Danke, Linda

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Steuern und Sozialabgaben: Das Elterngeld ist zwar steuerfrei und sozialabgabenfrei. Allerdings unterliegt es bei der Berechnung des Steuersatzes für Einkommensteuer dem so genannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass Elterngeld wird zu dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und auf der so erhöhten Einkommensbasis wird der Steuersatz für die Einkommensteuer ermittelt. Dieser Steuersatz wird dann auf das zu versteuernde Einkommen (ohne Elterngeld) angewendet. Damit wird das Elterngeld zur Ermittlung der Höhe des Steuersatzes mit einbezogen.

Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. hat die steuerliche Auswirkung des Elterngeldes beispielhaft berechnet: Ein Ehepaar erhält am 2. Januar 2007 Nachwuchs. Die Mutter verdiente im Jahr 2006 30.000 Euro brutto, die sie in der Steuerklasse IV versteuert hat und erhält nun Elterngeld in Höhe von 1.000 Euro pro Monat bzw. 12.000 Euro im Jahr 2007. Der Ehemann hatte im Jahr 2007 einen Bruttojahresverdienst von 30.000 Euro und wechselte nach der Geburt des Kindes von der Steuerklasse IV in die Steuerklasse III. Würde das Elterngeld nicht zur Berechnung der Steuerbelastung herangezogen, so müsste er 1.550 Euro Steuern für 2007 zahlen. Das entspricht einem Durchschnittssteuersatz von 6,5 Prozent. Wird das Elterngeld jedoch wie vorgesehen unter Progressionsvorbehalt hinzugezogen, erhöht sich der Durchschnittssteuersatz nahezu auf 12,4 Prozent. Die Steuerbelastung würde auf 2.930 Euro steigen. Die steuerliche Mehrbelastung würde 1.380 Euro betragen.

Das hab ich gefunden. man muss also einen gewissen teil dann nachträglich versteuern.

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ja danke schön, aber das kenn ich alles :D, hab schon ne tabelle hier um mir den progressionsvorbehalt selber auszurechnen, wir werden ca. 600 Euro nachzahlen müssen zwei Mal.

Davon ab: wenn Du die klasse noch wechseln willst um mehr Elterngeld zu erhalten würde ich mich beeilen, in den letzten Monaten wird das teilweise nicht anerkannt weil die Ämter ja auch wissen warum man auf einmal die steuerklasse wechselt.

Mir geht es nur um das Mutterschaftsgeld und ob mir ggf. das jetzt Nachteile bringt wenn wir jetzt nach 3 +5 wechseln anstatt in 4 zu bleiben.

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Hallo Ramona

wieso bekomme ich denn dann weniger Mutterschaftsgeld? Das wird doch nicht jetzt versteuert sondern erst dann im Rahmen der Steuererklärung?Auf das Elterngeld dürfte sich das doch nicht auswirken, da wird doch nur das Gehalt der Monate vor dem Mutterschutz einbezogen und das Mutterschaftsgeld halt?

Grüße und Danke, Linda

also mutterschaftsgeld und elterngeld ist ja nicht so ganz mein spezialgebiet, kenne mich nur mit steuern aus. aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das mutterschaftsgeld von deinem netto nach steuerklasse 4 berechnet wird, wenn du in die steuerklasse 5 wechselst. ebenso beim elterngeld. da gibt es ja, soweit ich weiß, schon heftigste diskussionen zwischen antragstellern und ämtern bezüglich steuerklassenwechsel. daher ja mein verweis, dies mal beim zuständigen amt zu erfragen.

aber da es sich von der steuer her am ende eh gleich bleibt, würd ich doch lieber ne steuererstattung als ne nachzahlung bekommen und die diskussionen wegen dem steuerklassenwechsel umgehen.

ramona

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aber da es sich von der steuer her am ende eh gleich bleibt, würd ich doch lieber ne steuererstattung als ne nachzahlung bekommen und die diskussionen wegen dem steuerklassenwechsel umgehen.

ramona

hm ja das stimmt wohl. ich werde nochmal an der Firma auch nachhören. das Mutterschaftsgeld wird ja berechnet von den letzten 3 Nettos vor der Mutterschutzfrist, daher war mein Gedanke das sich das jetzt auf mich gar nicht auswirken wird.

Vielen Dank und Grüße, Linda

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hab grad mal unseren lohnfachmann gefragt wegen dem mutterschaftsgeld. er meint, das ändert sich tatsächlich nicht, wenn du nach beginn des mutterschutzes in die steuerklasse 5 wechselst. konnte ich mir so echt nicht vorstellen, also bitte entschuldige die verwirrung. :o aber beim elterngeld wirds trotzdem schwierig.

ramona

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hab grad mal unseren lohnfachmann gefragt wegen dem mutterschaftsgeld. er meint, das ändert sich tatsächlich nicht, wenn du nach beginn des mutterschutzes in die steuerklasse 5 wechselst. konnte ich mir so echt nicht vorstellen, also bitte entschuldige die verwirrung. :o aber beim elterngeld wirds trotzdem schwierig.

ramona

kein Problem, vielen dank für deine mühe :)

Grüße, Linda

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oh, ok, bin zwischenzeitlich aber selber draufgekommen wie man das ausrechnet. wir müssen dann praktisch 1600euro nachzahlen.:mad:

ja und je mehr man während des elterngeld verdient umso höher wird der steuersatz leider...für uns ist das auch schon ein batzen, aber gottseidank ja auf zwei jahre verteilt.

aber das wurde ja in den medien nicht erwähnt großartig...

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ich will es noch mal deutlich sagen: am ende des jahres ist die steuerbelastung immer die gleiche, unabhängig davon, welche steuerklassen man gewählt hat. insofern kann man sich nur aussuchen, ob man monatlich mehr netto will und dafür ne nachzahlung (III/IV) oder ob man lieber monatlich weniger hat und dafür ne erstattung am ende (IV/IV). einen steuerlichen vorteil gibt es durch den steuerklassenwechsel nicht!

ramona

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aber komme ich bei 4/4 wirklich gleich raus wie bei 3/5? ich krieg dann praktisch ein + von ca. 900 euro raus. würde ich da wirklich ne steuererstattung über 900 euro kriegen?!

naja, ob es eine erstattung von 900 euro wird, kann man so pauschal nicht sagen. könnte z.b. sein, dass du mit 4/4 300 € erstattet kriegst und mit 3/5 müsstest du 600 euro nachzahlen. aber die differenz zwischen beiden möglichkeiten müssten dann etwa deine 900 € sein.

ramona

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ne, wenn ich praktisch 2500euro mehr netto habe in dem jahr. und ich muss 1600euro steuern nachzahlen für 3/5, dann hab ich ja in dem jahr immernoch ein + von 900 euro.

so, wenn ich 4/4 habe bringt mir das garnix am netto. um also auf das gleiche + zu kommen wie oben, müsste ich 900euro erstattung bekommen, damit ich aufs gleiche ergebnis komme, das kann ich mir aber nicht vorstellen.

wenn ich nur 300 zurückkriege, habe ich ja nur ein + von 300 euro, das lohnt sich ja kaum.

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ne, wenn ich praktisch 2500euro mehr netto habe in dem jahr. und ich muss 1600euro steuern nachzahlen für 3/5, dann hab ich ja in dem jahr immernoch ein + von 900 euro.

so, wenn ich 4/4 habe bringt mir das garnix am netto. um also auf das gleiche + zu kommen wie oben, müsste ich 900euro erstattung bekommen, damit ich aufs gleiche ergebnis komme, das kann ich mir aber nicht vorstellen.

wenn ich nur 300 zurückkriege, habe ich ja nur ein + von 300 euro, das lohnt sich ja kaum.

das war nur ein beispiel von mir, das sich auf deine aussage mit den 900 euro bezog. wenn du es genau wissen willst, kannste mir ja mal deine daten per pn schicken und ich rechne mal für dich.

aber wie gesagt: am ende des jahres mit der einkommensteuererklärung gleicht sich wirklich alles wieder aus!!! die steuerklassen sind nur für den lohnsteuerabzug interessant, denn sie bestimmen, wie die gemeinsam zustehenden freibeträge auf die ehegatten aufgeteilt werden. bei der einkommensteuererklärung kommt nachher sowieso alles in einen topf!

ramona

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