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Frage zu Elterngeldantrag

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Geschrieben

Hallo,

wer kann mir vielleicht zu dieser Sache was sagen...

meine Frage ist, beim Elterngeldantrag muß ich ja von mir die letzten 12 Einkommensnachweise vorlegen. Wenn ich die Elternzeit allein die 12 Monate in Anspruch nehme, mein Mann garnicht, muß ich seine Einkommensnachweise dann auch beifügen oder nicht?

Bitte Antwort.

Danke und Liebe Grüße

Martina

and my little angel inside ET 02.11.2007

Gast fluxfun85
Geschrieben

Ich hänge mal gerade meine Frage mit dran:

Wie ist es mit dem Elterngeld,wenn man selber kein Hartz kriegt,weil eheähnliche Gemeinschaft und zu viel Einkommen?!Lebe praktisch nur von meinem Kindergeld,Kindergeld meiner Tochter und Unterhalt.Gelten da trotzdem diese 300€?

Geschrieben

Hallo blicke da noch nicht ganz durch,wo bekommt ihr den Antrag her,ausm Netz?Und wo beantragt man Kindergeld?Muß man alles vorher schon fertig machen,oder reicht das nach der Klinikentlassung?Vielleicht bekommt man ja auch die Anträge im KH?MMMhhhh Keine Ahnung,bin was überfordert mit diesem Schreibwußt und bei der Krankenkasse muß man doch was beamtragen oder?Gruß,Bimili!

Geschrieben

Ja der ganze Bürokratie-Kram ist schon was tolles;)

Soweit ich weiß benötigt man zur Beantragung von Eltern- und Kindergeld die Geburtsturkunde des Würmchens, also kann man da vorher eh nix beantragen.

Zur Beantragung des Mutterschutzgelds bei der Krankenkasse benötigt man ein Dokument vom FA mit dem vorläufigen ET (bekommt man wohl so 7-8 Wochen vor dem ET), welches man dann ausfüllen muß und an die Krankenkasse schicken muß (so ist es zumindest bei meiner KK). Nach der Geburt muß dann auch dort eine Geburtsurkunde vorgelegt werden, damit der Mutterschutz evtl. korrigiert werden kann (bei Geburt nach dem ET).

Außerdem muss man als Arbeitnehmerin spätestens 8 Wochen vor ET beim Arbeitgeber schriftlich den Erziehungsurlaub beantragen.

Ach ja und nach der Geburt muß man noch zum Standesamt, aber das machen normalerweise die Papas.

Liebe Grüße

Sandrine

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