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ALG1 wegfall bei Muttschutzgeld

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Huhu Leutz,

6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach gibts ja Mutterschutzgeld.Ich habe bis Ende März gearbeitet,dann lief mein Vertrag wegen Schwangerschaft aus und nun bekomme ich seit April ALG 1,ich habe damit noch nicht wirklich Erfahrung,weil ich vorher immer gearbeitet habe.Der Mann vom Arbeitsamt sagte damals wenn ich denn Mutterschutz beziehe,fällt das Arbeitslosengeld in der Zeit weg:eek:Nun bin ich erlich gesagt geschockt,weil das Mutterschutzgeld von der Krankenkasse ja wesentlich weniger ist,davon könnte ich noch nichtmal die Hälfter von meiner Miete zahlen,wie soll ich damit auskommen?:eek::eek::eek:Das doch überhaupt nicht machbar,man hat ja auch noch andere Kosten und braucht n paar Lebensmittel...aber wenn ich davon noch nichtmal ansatzweise die Miete zahlen kann,wird mir ganz übel.

Vielleicht verstehe ich da auch jetzt was falsch,denn eigentlich kann ich mir das gar nicht vorstellen....würde mich über Antworten freuen.

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atme erstmal tief durch....

du bekommst in der Zeit deines Mutterschutzes und minimum ein jahr nach der

Geburt, ( je nach dem, wie lange du Elterngeld beziehst) nichts vom Arbeitsamt. Das stimmt; aber setz dich mit deienr Krankenkasse in Verbindung. Denn du erhälst 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt deines Kindes Mutterschutzgeld von der Krankenkasse in höhe deines Arbeitslosen geldes. in der elternzeit erhältst du für 1 Jahr.. je nach dem, wie du es beantragst... 300 Euro minimum.. da du aber arbeitslosen geld erhalten hast, kann dieses Elterngeld ungefähr in höhe deines Arbeitslosengeldes ausfallen... stellt sich auch erstm it dem ausfüllen und abgeben des Antrages heraus...

Wenn das Geld dann nimmer reicht, musst du beim Arbeitsamt ALG 4 beantragen... ggf erkundige dich, ob es Wohngeldzuschüsse in deinem Wohnort gibt udn du diese Beziehen kannst... solltest dich aber so bald als möglich darum kümmern....

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rrrrriiiiccchhhtiiigg siane!

es gibt das mutterschutzgeld 6 wochen vor und 8 wochen nach der geburt in höhe des arbeitslosengeldes von dr Krankenkasse.....is nur so das du es mit einem mal bekommst :D sieht gut aus der batzen geld

und beim elterngeld nehmen se ja das einkommen vom letzten jahr....sprich du kannst deine lohnbescheinigungen noch mit abgeben....ich hatte es genau so und bekomme nun gott sei dank 410 euro statt 300...wegen der lohnzettel....aber das wird dir alles sehr lieb bei den stellen fürs elterngeld erklärt.:D

LG

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Hallo Krümelchen81,

ich arbeite bei einer KK.

Also es gibt 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung Mutterschaftsgeld.

Es ist eine Entgeltersatzleistung. Das heißt, wenn du ALG I vorher bezogen hast, bekommst du das Mutterschaftsgeld auch in Höhe ALG I. Es ist also genau das gleiche Geld. Wichtig ist, bei deiner KK anzurufen und den Antrag auf Mutterschaftsgeld zu stellen. Ich kenn jetzt leider nicht deinen mutmaßlichen Entbindungstermin. Aber 7 Wochen vor diesem stellt dir dein Gyn eine Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstermin aus. Diese reichst du ein und bekommst die 6 Wochen vor der Entbindung ausgezahlt. Zu diesem Tag stellt das Arbeitsamt die Leistungen ein. Du mußt dir halt das Geld dann für 6 Wochen halt einteilen. Nach der Enbindung reichst du eine Geburtsbescheinigung ein und bekommst 8 Wochen nach der Entbindung gezahlt.Alles wieder in einer Summe.

Wichtig ist, dass das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet wird. Aber wieviel es da gibt, kann ich dir leider nicht sagen. Erkundige dich einfach bei der passenden Stelle in eurer Stadt. In NRW sind das die Versorgungsämter. Falls du noch bedarf an Fragen in der Richtung hast, einfach eine persönliche Nachricht schicken. Stehe dir da gern zur Verfügung. Ach so und während deines Bezuges von Elterngeld bist du zur Kranken- und Pflegeversicherung, sowie zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung beitragsfrei versichert............nur so am Rande.......GRINS

Liebe Grüße

Sandra

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  • 1 Monat später...
Gast hunnymoon

:( Erst kürzlich habe ich einen Ausschnitt in der Zeitung gelesen in dem stand drin. wortwörtlich

Bezieher von AlG 1 bekommen kein Elterngeld. Grund: Wenn sie in Elternzeit gehen, gelten sie nicht mehr als Arbeitslos,da sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr zu verfügung stehen-das aber wäre Vorraussetzung. Für Bezieher von AlG 2 muss Erwerbsfähigkeit und Bedürftigkeit vorliegen. Diese erhalten Elterngeld in der mindesthöhe von monatlich 300 euro zusätzlich zum AlG 2.

Was machen dann verheiratete mit mehreren kindern wo Frau nicht arbeitet

die haben wieder das nachsehen.

müssen schaun wie sie wieder um die runden kommen

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@Steinchen-Baby

Danke für deine Antwort,ich schon gelaufen:-)

Bekomme das Mutterschaftsgeld in der Höhe wie das ALG 1.

@hunnymoon

Das ist jetzt nicht wahr oder???:eek:

Ich habe immer gearbeitet,wurde aber wegen Schwangerschaft nicht übernommen und bin somit seit April 2007 Arbeitslos,habe ne abgeschlossene Ausbildung und alles,wurde durch die Schweangerschaft einfach so fallen gelassen und nun bekomme ich noch nichtmal Elterngeld???

Wie soll das denn funktionieren?Mein ALG1 ist so wenig,das ich davon noch nichtmal unsere Miete zahlen kann...ich bin geschockt.Ich dachte Elterngeld bekommt jeder.Bin davon ausgegangen das sie die letzten 12 Monate an Einkommen von mir sehen wollen und dann das Elterngeld ausrechnen.Ich bin erlich gesagt froh das ich noch kein Hartz 4 Fall bin,aber das ist ja nun wirklich unfair.Wenn das wirklich so sein sollte,kann ich gleich nach der Geburt wieder arbeiten,sonst würde ich ja überhaupt nicht überleben können *geschocktbin*

Bist du dir da ganz sicher?:confused:

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Gast hunnymoon

Stand so in der Zeitung muss da aber selbst noch mal nachfragen bin nämlich selbst seit April Arbeitslos gemeldet da mein Chef mir keine teilzeitstelle Anbot.

Ich hoffe das war nur ein Irrtum.

( Bin zwar Verheiratet aber die Lebensunterhaltungskosten sind ja jetzt doch schon enorm gestiegen vor allem wenn man mit mir vier Mäuler zu stopfen hat

das mindestgeld von 300 euro wäre somit fast luxus da Babys im Monat doch fast das geld verschlucken ( wenn man nicht Stillt;)) ).

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