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ALG 2 und schwanger

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Isabel

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Hallöle an Alle, ich hab da mal ne Frage....:confused: Und zwar bin ich alleinerziehend und schwanger, beziehe alg 2 Ab wann darf ich in eine grössere Wohnung umziehen und wie hoch darf die Miete sein (baden-Würtemberg) oder gibts da ne seite wo man nachlesen kann? Was kann man beantragen für das Baby, da mein erstes Kind schon 10 Jahre alt ist und da so gut wie nix mehr vorhanden ist. Wer kann mir helfen?? Ausserdem hab ich gehört , dass man wenn man schwangerenmehrbedarf von amt kriegt, keinen antrag bei der stiftung mutter und kind stellen kann oder der zumindest nicht bewilligt wird...:( würd mich echt riesig freuen wenn mir jemand ein paar antworten geben kann:jump2: Grüssle, Isabel

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Huhu,

für die Wohnung habe ich keine Ahnung.

Erstaustattungsantrag: dies kannst du beantragen, sind je nach Bedarf ca. 800 Euro die du eben für die Erstaustattung bekommst. Antrag stellt man bis ca. 20 SW beim Arbeitsamt, weiteres würde ich empfehlen gleichzeitig zur Caritas, Pro Familie oder so etwas zu gehen und dort ein ebratungsgespräch wegen dieser Sache zu machen. Manchmal bewilligt das Arbeitsamt nicht viel, dann helfen diese aus.

Sozialgeld: Man kann fpr das Kind! (nicht für dich) nochmal Sozialgeld beantragenm welches in etwa einem AlgII entspricht. (hier wird das Kindergeld angerechnet)

Außerdem gibt es einen Mehrbedarfszuschlag für Schwanger von 17% beim AlgII (wenn die Angaben auf meinem Info Blatt alle Stimmen)

Kinderzuschlag soll analog zum Sozialgeld angesehen werden, daher bezieht man nur eines von beiden.

Wohngeld kannst du auch nochmal für dein Kind beantragen, daher dann auch sicher größere Wohnung möglich. (ab wann, keine Ahnung)

Elterngeld: Da du kein Erwerbseinkommen hast erhälst du den Mindesbetrag von 300E. (außer du hast in den letzten 12 Monaten gearbeiten, dann wird das nochmal anders gerechnet)

Außerdem bist du ja Alleinerziehend, also kannst du auch die 14 Monate in Anspruch nehmen.

lg :)

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