Hallöle an Alle, ich hab da mal ne Frage.... Und zwar bin ich alleinerziehend und schwanger, beziehe alg 2 Ab wann darf ich in eine grössere Wohnung umziehen und wie hoch darf die Miete sein (baden-Würtemberg) oder gibts da ne seite wo man nachlesen kann? Was kann man beantragen für das Baby, da mein erstes Kind schon 10 Jahre alt ist und da so gut wie nix mehr vorhanden ist. Wer kann mir helfen?? Ausserdem hab ich gehört , dass man wenn man schwangerenmehrbedarf von amt kriegt, keinen antrag bei der stiftung mutter und kind stellen kann oder der zumindest nicht bewilligt wird... würd mich echt riesig freuen wenn mir jemand ein paar antworten geben kann:jump2: Grüssle, Isabel