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Trennung in der Erziehungszeit, unverheiratet, hat wer Tips?

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Geschrieben

Hallo.

Pierre wird nächste Woche 5 Monate, ich habe noch eine 10 jährige Tochter, sie wird in 2 Monaten 11. Mit Pierres Vater war bzw. bin ich nicht verheiratet, nun habe ich mich getrennt.

Das einzige was ich bereits weiß, denn das habe ich bereits vor Wochen erfragt ist, daß ich, im Falle einer Trennung, in dieser Wohnung bleiben kann.

Wie gehe ich jetzt am besten vor???

Ich will mir morgen einen Anwaltstermin holen, damit der mir sagt, was und wie ich es machen soll.

Oder gehe ich direkt zu, ja wohin gehe ich denn eigentlich? Ich habe die 3 jährige Erziehungszeit alleine für mich beansprucht.

Bin für jeden Tip dankbar!!!

Geschrieben

Hallo Sandra,

Klar kannst Du zu einem Anwalt gehen, dann kannst Du Dich rechtlich absichern, was die Wohnsituation und ähnliches angeht.

Desweiteren kannst Du auch zum Jugendamt gehen. Dort gibt es eine Trennungs- und Scheidungsberatung und die haben Beratungspflicht.

Dort wird in der Regel mit Dir und wenn möglich auch mit dem Kindesvater über eure Vorstellungen gesprochen, was die Besuchsregelung angeht. Natürlich ist das freiwillig und wenn ihr euch so einig seid, dann musst Du da eigentlich auch gar nicht hin.

Beim JA gibt es auch noch die Unterhaltskasse. Dort bekommst Du noch Informationen, was Dir bzw. dem Kind zusteht.

Wie sieht es eigentlich mit dem Sorgerecht aus? Liegt das bei Dir oder habt ihr das gemeinsam?

Aus meiner Erfahrung wird nach der Trennung oft darum gekämpft. Liegt es bei Dir alleine, dann wird sich daran wahrscheinlich auch nichts ändern. Ist ja auch Quatsch, da Pierre bei Dir lebt.

Hauptsache ihr entscheidet euch zum Wohl des Kindes. Dann ist alles gut.

Falls Du noch Fragen hast, dann frag ruhig. Ich werde dann mal in meiner Erinnerung kramen und habe auch noch die ganzen Gesetzestexte hier (habe ein Jahr beim JA gearbeitet).

Geschrieben

die angabe der erziehungszeit kann exakt 1x geändert werden ohne konsequenzen :), wenn dieses so geblieben ist wie es war, nach der einführung des elterngeldes

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