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liebling

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Beiträge von liebling

  1. Boah, danke...Ich habe nicht mal einen Taschenrechner hier zur Hand :o

    So, habe geguckt...Bei mir wurden Pauschal 920 Euro gemacht und bei Männe 1.080 Euro. Kommt aber daher, daß er 2-3 Monate im Jahr witterungsbedingt Arbeitslos ist und somit Geld vom Arbeitsamt bekommt :cool:

    Aha, dann haben die 1.080 € / 20 km / 0,30 € = 180 Arbeitstage angesetzt. Sprich das wären dann jetzt für deinen Mann 180 Tage * 40 km * 0,30 € = 2.160 €. Hoffe ihr habt dann auch sämtliche Werbungskosten angegeben, die möglich gewesen wären, auch obwohl die sich nicht ausgewirkt haben bei dir z.Bsp.! Reinigung Kleidung, Kontoführungsgeb.pauschale, Verpflegungsmehraufwendungen!!! Was macht denn dein Mann, wenn er witterungsbeding arbeitslos ist? Wenn ich fragen darf! Können uns auch gern weiter per PN unterhalten!

  2. Ja, da steht schon was von den 920 Euronen...Mein Männe hat 40 km zur Arbeit und ich bin 9 Monate lang 35 km auf Arbeit gefahren...Man, ich habs echt nicht so mit dieser Rechnerei :rolleyes:

    Also im Bescheid steht drin (in der esten Spalte) wie das Finanzamt die Werbungskosten berechnet hat. Wenn ich mal z.Bsp. bei dir rechne mit durchschnittlich 20 Arbeitstagen im Monat abzüglich 15 Tage Urlaub, dann sind das 165 Tage * 35 km * 0,30 € = 1.733 €, lt. Anwendung der anderen Regelung waren es 165 Tage * (35-20 km) * 0,30 € = 743 €. Sprich damals Ansatz der 920 €, weil die höher waren und es die schon pauschal vom Finanzamt gibt und jetzt würdest du über die Werbungskostenpauschale von 920 € kommen. Die Werte sind aber nur Beispielwerte, weil ich nicht genau weiß, wieviel Tage du genau arbeiten warst. Bei deinem Mann müssten da schon von vornherein mehr als 920 € stehen, denn schon 230 Arbeitstage * (40-20 km) * 0,30 € sind bereits mehr als 920 € nämlich 1.380 €. Jetzt würden es ca. 230 AT * 40 km * 0,30 € = 2.760 € geben als Werbungskosten. Denke mal, ir könntet schon mit ner Erstattung rechnen, da sich die Regelung bei euch schon auswirkt! Verstehst du bisschen was ich gerechnet habe?

  3. Ja, habe ihn extra rausgekramt...Steht drin, daß kein Einspruch erforderlich ist mit dem Hinweis auf irgendwelche Urteile :)

    Auf was kommt es an daß wir das Geld nachgezahlt bekommen :confused:

    Ja das steht bei mir auch drin und deswegen hab ich kein einspruch eingelegt.

    Dann braucht ihr euch um nichts kümmern und es läuft alles von Amts wegen mit der Auszahlung, falls sich eure Kilometer auch steuerlich auswirken!

  4. Ja, habe ihn extra rausgekramt...Steht drin, daß kein Einspruch erforderlich ist mit dem Hinweis auf irgendwelche Urteile :)

    Auf was kommt es an daß wir das Geld nachgezahlt bekommen :confused:

    - ob überhaupt noch ein Erstattungsansprch besteht, oder ob ihr so schon alles wiederbekommen habt, was ihr auch gezahlt habt.

    - wie hoch insgesamt eure Werbungskosten sind/waren mit neuem Recht und altem Recht!

    Es gibt ja so oder so einen Werbungskostenpauschbetrag von 920 €.

    Bsp.: hast du einen Weg von 12 km zur Arbeit und z. Bsp. 220 Arbeitstage hat das Finanzamt die 12 km gestrichen. Hat also pauschal die 920 € angesetzt. Jetzt rechnest du 12 km * 220 AT * 0,30 € = 792 €. Da das unter 920 € ist bekomst du auch hier automatisch die 920 €. Ändert sich also steuerlich nichts. Es sei denn da sind noch weitere Werbungskosten gewesen, womit du jetzt über die 920 € kommst!

    Ist also bei jedem individuell - kann man nicht genau sagen worauf es ankommt, weil ich deine genauen Verhältnisse ja nicht kenne. Vielleicht hilft dir das Beispiel ja bisschen.

  5. ich hab nicht deshalb gewartet - und auch brav Antrag auf Fristverlängerung gestellt ;)

    Bienchen! Fein gemacht!

    Wir habne unseren Bescheid aber schon im Sommer bekommen...Wie kann ich dann 1 (!!!) Monat danach Einspruch einlegen wenn das Urteil jetzt erst gefällt wurde :confused:

    Ich habe damals gehört/gelesen, daß man zwar keinen Anspruch auf den ersten Km hat aber trotzdem drauf bestehen kann. ABER wenn das Urteil gegen die Pendler entschieden wird, dann muß man alles mit Zinseszins zurückzahlen.

    Wird die Pendlerpauschale wieder ab dem 1. Km eingeführt, so bekommt man automatisch das Geld zurück...

    Was denn nu :confused:

    Man legt eben einen Einspruch ein und verweist auf das anhängige Verfahren. Mehr eigentlich nicht. Dann bleibt der Bescheid "offen" hinsichtlich dieser Pendlerpauschale.

    Es gab allerdings auch die Möglichkeit beim Finanzamt zu beantragen, auf Grund des anhängigen Verfahrens, die "alte" Pendlerpauschale anzuerkennen, hätte aber damit leben müssen, das zu viel bekommene Geld zurückzahlen zu müssen plus Zinsen. Das bleibt ja jetzt aus.

    Hab grad im Fernsehen einen Beitrag gehört, in dem gesagt wurde, dass die Bescheide dann innerhalb der nächsten 4 Monate geändert werden und das Geld dann ausgezahlt wird. Also dieses Jahr dürfte man mit nichts mehr rechnen. Und man rechne nicht vor 2010 mit einer neuen Pendlerpauschale, bis dahin gilt weiterhin die alte Regel. Toll was?

  6. aber nur, wenn deine Steuern noch nicht abgegeben wurden oder du vorher einen Vorabwiderspruch eingelegt hast, in Bezug auf die Pendlerpauschale ;)

    Du hattest ja 14 Tage Zeit nach Bescheid Einspruch zu erheben - wenn du es nicht gemacht hast warst du mit der Berechnung einverstanden, dann keine Chance - hab ich mal so gelesen :o

    es gab dazu genug Tipss und Informationen im Netz - ob es jetzt auch so beschlossen wurde ganz aktuell heute, weiss ich nicht genau... zumindest war so der Stand als ich mich informierte...

    Generell erstellst du deine Steuererklärung wie immer bzw. hast diese bereits beim Finanzamt abgegeben. Dort hat man selbstverständlich die vollen Kilometer eingetragen, die man hatte - eben die gekürzte Pauschale nicht angewendet. Demzufolge hat das Finanzamt im Bescheid dann deine Kilometer um 20 Kilometer gekürzt mit dem Verweis auf das anhängige Verfahren. Oftmals steht bereits selbst im Bescheid drin (unten hinter den Erläuterungen), dass der Bescheid vorläufig ist hinsichtlich der Pendlerpauschale. Dann wird dieser von Amts wegen von Finanzamt geändert, sobald das Verfahren entscheiden ist. Steht dieser Satz da nicht drin, muss man gegen den Bescheid fristgerecht Einspruch einlegen und zwar bis spätestens 1 Monat nach Erhalt des Bescheides. Liegt der nicht vor und auch nicht der Vermerk von Finanzamt über die Vorläufigkeit, ist die Angelegenheit gegessen und man kann sich bisschen ärgern! Aber man musste jetzt nicht extra warten mit der Erstellung der Erklärung, das gibt unter Umständen nur Verspätungszuschläge jetzt!!!

  7. Mensch, das mit den SB ist ja echt nicht so toll! Drück dich mal ganz doll!

    So, meine Schwimu: die hat doch nur ein Problem damit, dass da jemand ist, die ihr den Sohn wegnimmt. Es vergeht nicht ein mal, wo wir unterwegs sind, wo sie nicht anruft und fragt wo wir sind und wann wir wieder da sind und das sie schon am Donnerstag das Essen für das ganze Wochenende einplant inkl. Kaffee und Kuchen. Und wenn wir mal alleine oben essen ist sie gleich beleidigt. Ich mag sie einfach nicht, sie ist einfach nur ne verbitterte Alte Frau, die in Ihrem Leben nicht viel Spaß hatte und seit 36 Jahren keinen Mann mehr!

    So, ich werd mal schnell das Viechzeugs einsperren gehen, bevor der Weihnachtsbraten da draußen noch erfriert!!! LOL

  8. Das mit dem Schnee ging bei uns erst so gegen 11 los heut Vormittag und es schneit immernoch und bevor ich dem Schwiegermonster meine Wäsche geb, mache ich eher ne Nachtschicht. Außerdem hängt die ja bei uns mit an der Schüssel dran, würd also nichts bringen mit dem Fernseher holen.

    Apropo (oder so ähnlich) Schwiegermonster: mein Freund hat ja bereits 2 Kinder (8 und 12). Da kam Maria (12) am Montag zum Frühstück zu mir und sagte mir ganz entsetzt, dass sie mir was sagen muss, aber ich darf es nur Papa erzählen. Ich wunder mich ja schon über gar nichts mehr, schließlich hat seine Mutter mich noch nicht ein einziges Mal gefragt, wie es mir oder dem Zwerg geht. Da sagt Maria zu mir, dass sie zu Oma gesagt hat, dass sie sich ganz doll auf Ihren kleinen Bruder freut und das sie mir 2 Mal am Tag den Bauch eincremen durfte und das ganz toll war. Und was sagt die Blöde Pute zu Ihr? Das ist Ihr alles egal. Schließlich hat sie schon 2 Enkel und die reichen ihr auch vollkommen! Maria war danach total fertig! Was soll man dazu bloß sagen. Dass sie mich nicht leiden kann (und ich sie ja auch nicht) das wissen wir ja beide, aber dass sie da auch noch die Kinder mit reinzieht finde ich schon ne Frechheit!

  9. Mir gehts ganz gut, bis auf das unser Fernseher streikt, weil wir den ganzen Tag Schneefall hatten und jetzt scheint der Satempfänger auf dem Dach zugeschneit zu sein, aber da kriech ich bestimmt nicht rauf und Schatz ist in Dänemark arbeiten und ich vertreibe mir dann halt jetzt hier bisschen die Zeit - hoffe das wird nicht allzu teuer, wir haben keine flat fürs I-Net. Aber was sollte ich sonst den ganzen Abend machen!

    Das mit der Decke ist ja echt ärgerlich! Wo warst du denn mit deinen Gedanken?

    Aber leider hast du mich dabei auf die Idee gebracht, ich könnte ja die Zeit nutzen, um meinen Wäscheberg zu minimieren!

  10. Ja, Bildchen hab ich glaub ich letze Woche nen Aktuelles reingestellt - vom Bauch und vom Baby. Das vom Zwerg ist leider diesmal nicht so schön geworden und das Bildchen, wo der kleine Fuß drauf ist, konnte ich absolut nicht abfotografieren. Da war nichts mehr drauf zu erkennen.

    @Mari: Übrigens ist meine Freundin nun gleich wieder schwanger geworden - ist dann jetzt das 4. Mal - und sie ist nun auch schon 8. SSW glaub ich und momentan sieht alles super aus! Hatte gleich wieder im Nächsten Monat geklappt - von wegen er kann nicht so richtig!

    Bei uns wird es wohl zu 90 % nen Bub! Er hatte uns das letzte Mal voll sein Gemächt ins Bild gehängt und es war nicht zu übersehen - oder es sind überdimensional große Schamlippen - aber alles ist möglich!

    Und selber? Wie gehts dem Krümel und wie siehts bei dir mit Bildchen aus? Und wie groß ist es jetzt in etwas? Unser Pups war vor 2 Wochen schon ca. 13 cm - das ist echt der Wahnsinn, wie schnell das jetzt geht!

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