Hallo,
bin neu hier und habe auch gleich so viele Fragen.
Ich befinde mich gerade in Elternzeit von meinem ersten Kind , die endet am 19.7.2007.
Mein neuer Winzling wird aber während der Elternzeit geboren und zwar am 10.06.2007.
Wann müßte ich die Elternzeit für mein Neugeborenes nehmen,nach der Elternzeit des Erstgeborenen, oder verfällt diese restliche Elternzeit?
Und wie ist das mit den6 Wochen und 8 Wochen Mutterschutz ? Wird dies alles an das Erstgeborene drangehangen?
Habe ja noch ein drittes Jahr von meiner ersten Tochter ,wenn mir der Arbeitgeber dieses 3 Jahr nicht bis zum 8 Geburtstag geben will,sondern das ich die gleich im Anschluß an die 2 Jahre nehmen soll, möchte dann aber für mein neues Baby auch noch 2 Jahre beantragen. Geht das ??
Hoffe Ihr könnt mir meine Fragen beantworten.
Vielen Dank schon mal im voraus.