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Kinderfreibeträge von nicht leiblichen Kindern

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Geschrieben

Hallöchen,

 

ich habe eine wichtige Frage an unsere Steuergenies :abiggrins:

 

 

Der Vater meiner Kinder zahlt keinen Unterhalt, für den Kleinen bekomme ich Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, der Große geht völlig leer aus.

 

Mein Ex wie auch ich haben je ein halbes Kind pro Nase der Kinder auf unserer Steuerkarte. Sprich : jeder den Faktor 1.

 

 

Ich habe gelesen, dass ich mir den Freibetrag auf Antrag komplett anrechnen lassen kann (sprich ich 2, der Vater 0), da er seiner Unterhaltspflicht aufgrund geringen Einkommens nicht nachkommt oder nachkommen kann. Für ihn würde es finanziell auch wenig aus amchen, da er eben sehr wenig verdient und eh kaum Abzüge hat, die die Freibeträge betreffen.

 

Meine Fragen dazu nun:

 

stimmt das?

 

Und wenn ich das gemacht habe - kann ich bei einer evtl. Heirat diese Freibeträge auch meinem neuen (nicht leiblichen Vater aber dann ja Stiefvater) übertragen? Auch wenn er die Kinder nicht adoptiert?

So dass er ins. dann 2,5 auf seiner Steuerkarte hätte (0,5 für seine eigene Tochter und für meine beiden dann 2,0) - und ich hab dann auch wieder die 0?!

 

 

Oder kann er generell die Freibeträge meiner Jungs nur dann erhalten, wenn er sie auch adoptiert?

Und wie sollten wir uns nach der Hochzeit am Effektivsten einstufen lassen.

 

Ich hab gelesen bei sehr hohen Unterschieden wäre die IV/IV mit Faktor die beste Lösung. Stimmt auch das?

 

Hoffe, meine Fragen sind klar formuliert und verständlich....

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

... und NEIN, hier steht keine Hochzeit an - bin nicht gefragt worden :abiggrin:

 

 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

öhm, darf ich hier nen link zu Steuerlinks setzen? nicht oder?

ich schicke ihn dir dann per PN

 

kurz zusammengefasst

 

bei Nichtleistung von mindestens 75% Unterhalt hast du Anspruch drauf bzw. kannst die Übertragung beantragen

(schietegal, ob es beim leiblichen Vater viel oder wenig Auswirkungen hat)

(bei niedrigem Gehalt hast du aber vermutlich auch nichts davon, da die steuerliche Freistellung durch das Kindergeld bewirkt wird und du keinen KiFb bekommst)

 

nach Heirat geht offenbar auch die Eintragung beim Stiefvater

 

welche Steuerklassenwahl günstig wäre, lässt sich pauschal nie einfach beantworten, für 3/5 muss das Verhältnis von hohem Gehalt zu niedrigem Gehalt genau passen, sonst sind die Abzüge von dem niedrigen mit Steuerklasse 5 nicht ausreichend und man hat ne fette Nachzahlung

(mit 3/5 hat man übrigens immer Erklärungspflicht)

 

das jetzt ganz kurz dazu

Bearbeitet von Caillean
Geschrieben

ja, ok, aber im Fall ohne Heirat kannst du den Teil für den Ex eben für das Kind mit Vorschuss auch nicht bekommen

 

ist irgendwie auch "nett" vom Gesetzgeber, dass dann automatisch der neue Ehemann für die Kinder früherer Beziehungen voll mit aufkommen "darf" und es gar nichts mehr gibt oder?

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