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Eriehungsgeld für Auszubildende

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Geschrieben

Hallo, ich hoffe, jemand kann mir hier eine Auskunft geben.

Ich bin 17 Jahre alt und habe im Sommer 2006 mit einer Ausbildung begonnen. Mein Freund und auch Lebensgefährte ist 20 Jahre alt und ebenfalls im ersten Lehrjahr. Wir hatten uns entschlossen - nachdem ich erfahren habe, dass ich schwanger bin - das Baby zu bekommen und unser Lohn Lucas wurde am 3.12.06 geboren. Nach der Geburt meines Sohnes habe ich Mutterschutzgeld/Mutterschaftsgel in Höhe meiner Lehrlingsbeihilfe bekommen. Da unsere Einkünfte (beide im 1. Lehrjahr) nicht hoch sind, wundere ich mich darüber, dass das Mutterschutzgeld bei der Berechnung des Erziehungsgeldes angerechnet wird. Andere Einkünfte, außer Kindergeld - sowohl bei meinem Partner als auch noch für mich - haben wir nicht. Meine Lehrlingsbeihilfe beträgt Netto monatlich 380 € und die meines Partner ca 400 €. Ist es wirklich richtig, dass wir für die ersten Wochen nach der Geburt unseres kleines Lucas nur soooo wenig Erziehungsgeld bekommen und nicht - wie eigentlich gedacht - mtl. 300 €.

Wer kann mir das Auskunft geben.

Ich freue mich schon auf eine Antwort.

Liebe Grüße Maike

Geschrieben

Also da ihr beide verdiener seit und wenn ihr unterstützung bekommt seit ihr nie über einem satz von 345 euro pro person zum leben .

ich weiß nicht genau wie hoch das erziehungs geld ist oder ehmaliges.

dubekommst nur den mindes sazt von 300 euro wenn du unter das neue ab 1.1.07 elterngeld fällst.

ansonsten würde ich sagen sucht euch einen sozial berater ( vestische arbeit ) der kann euch genau sagen was euch zu steht

Geschrieben

für das erste lebensjahr deines sohnes sind die einkünfte des vorjahres ausschlaggebend. also bei dir die einkünfte, die ihr 2005 hattet. die müsst ihr im erziehnugsgeldantrag angeben.

ihr dürft beide zusammen nicht über eine grenze von... öhm ich glaub die ersten 6 monate sinds 22.000€ und für die darauf folenden monate nicht über 16.500€ jährlich kommen. dann steht euch der volle satz an erziehungsgeld zu.

ich hoffe das war alles verständlich :o

Geschrieben

Hallo, vielen Dank für Eure Nachrichten, aber sollten in der Tat die Einkünfte aus 2005 zu Grunde gelegt werden, verstehe ich um so weniger, dass das Mutterschutzgeld angerechnet wurde, denn in 2005 lebte ich noch bei meiner Mutter und mein Partner lebte auch noch bei seinen Eltern. Wir hatten beide keinerlei Einkünfte. Ich habe im Mai den Abschluß der Realschule gemacht und im Juli mit der Lehre begonnen und mein Freund hat leider zum 1.8.06 keine Lehrstelle gefunden aber seit Mitte November hat er endlich einen Ausbildungsplatz. Wir sollten uns wirklich noch mal genauestens erkundigen, jedoch bezweifle ich dass das Versorgungsamt mir/uns da richtige Auskünfte erteilt, denn ab 2007 gibt es ja bezüglich des Erziehungsgeldes eine Änderung unser Sohn wurde aber am 3.12.06 geboren. Mal gespannt, was dabei herauskommt. Eigentlich könnten wir das Geld schon gut gebrauchen, denn ein Kind ist ja schon recht teuer in Bezug auf Babynahrung, Windeln usw.

Liebe Grüße Maike

Geschrieben

also normalerweise müssen wirklich immer die einkünfte aus dem vorjahr angegeben werden. wenn ihr zu diesem zeitpunkt keine einkünfte hatten, müsst ihr einfach glaubhaft nachweisen können, wie ihr euren lebensunterhalt aufgebracht habt.

du kannst aber auch mal damit zu pro familia gehen. die haben mir auch sehr weiter geholfen. die können euch helfen bei den ganzen anträgen und euch auch noch tips geben, was ihr noch beantragen können, damit ihr finaziell besser da steht ;).

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

hallo

habt ihr die babyerstaustattung schon beantragt?

und einen antrag auf ersteinrichtung der wohnung? alles bei einer sozialberaterin möglich, die sitzen oft im gesundheitsamt..(sind die mit denen man beratungsgespräch führenh muss, wenn man z.b. abtreiben will...) daher kenne ich unsere und die hat uns da sehr geholfen, denn allein die babyerstausstatung betrug lettztes jahr1050 euro, und weil zum ende des jahres was übrig b,lieb im topg der bundesstiftung, bekam ich zu weihnachten nocheinfach so 330 euro ausgezahlt!!! haben alle bekommen die im jahr 2006 das geld beantragt haben!!! also, nachfragen lohnt sich!!!1 und leider ist es so dass was das erzihungsgeld in den ersten monaten angeht, das mutterschaftsgeld angerechnet wird. wir haben unseres erziehungsgeld vom rsten monat an 300 bekommen, denn ich hatte kein anspruch auf mutterschaftshilfe. und meine schwägerin, die mutterschaftgeld bekomen hatte, die bekamen in ersten lebensmonat nix, im zweiten 40 euro underst ab dem dritten bekomen sie 300.

Geschrieben

Hallo an alle!Ich habe soviele fragen ich hoffe einer kann mir helfen bin in der 23.ssw und möchte gerne meine ausbildung zuende machen am 15.05 sind die ersten theorie prüfungen ich möchte aber wegen problemen auf arbeit lieber nicht mehr arbeiten gehen und nur noch zur schule gehen darf ich das kann ich eventuell auch eher in mutterschutz gehen was muss ich an geld und sonstigen beantragen wäre nett wenn ihr mich unterstützt ich möchte auch eigentlich mit meinem freund zusammen ziehen bloss wie??????????????

Geschrieben

hey!

also ich glaube nicht so recht, dass ich dir helfen kann, weil ich mich bei diesen dingen nicht wirklich auskenne, aber ich kann dir sagen, was ich denke!

wenn du nicht mehr zur arbeit möchtest, solltest du mit deinem arzt reden, dass du einen krankenschein bekommst. ich weiß aber nicht ob man den bis zum ende der ss ausgestellt bekommen kann. zur schule wirst du wohl trotzdem gehen können; auf eigene verantwortung. aber sonst darf man sich ja mit ks auch bis 18 uhr frei bewegen. solltest dir für alle eventualitäten ausreden bereitlegen. ;)

zum andern thema schlage ich dir vor, mal einen beratungstermin mit pro familia zu vereinbaren. da war ich auch schon. nimm am besten deinen freund mit. die sagen euch wo ihr was beantragen könnt, zu welchem zeitpunkt das gemacht werden muss und was ihr vielleicht noch für finanzielle hilfen vom staat bekommen könnt. solltest du bald machen. adressen und nummern für die jeweilige stadt findest du im internet.

das elterngeld und kindergeld wird aber, glaube ich erst nach der geburt beabtragt, weil du die geb.-urkunde mit einreichen musst. kannst die formulare aber alle schon vorbereiten. und du solltest auch drüber nachdenken, ob das kind über dich oder den vater krankenversichert wird.

viel glück und alles gute!

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