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Eheähnliche gemeinschaft und finanzielle Unterstützung???

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Guest Lady Sunlight

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Guest Lady Sunlight

Hallöchen,

ich hoffe mir kann jemand helfen.

Ich bin in der 19. SSW und berufstätig, ca. 400€ im Monat netto. Mein Freund ist ebenfalls Berufstätig und hat ca. 1000€ im Monat Nettolohn.

Welche Unterstützung können wir beantragen?

Ich war beim Diakonischen Werk und dort wurde gesagt, dass wir keine Unterstützung bekommen werden und wenn doch sehr gering.:(

Bringt es mir was ALG2 zu beantragen?

Oder gibt es noch andere Hilfen???

Vielen Dank schon im vorraus für Infos...

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Hallo,

du kannst ja einfach mal hier schauen... http://www.adeba.de/discus2/showthread.php?t=4146

Außerdem bekommst du ja noch Elterngeld und Kindergeld, daher denke ich auch, dass euch nicht mehr wirklich viel zustehen würde, bzw. nichts.

Kannst im o.g. Beitrag ja selbst entnehmen, was für Gelder euch sogesehen als Bedarfssatz zustehen und was ihr danach auch nur für Ausgaben haben dürftet. Daher erwarte lieber nicht viel von den Ämtern!

Ich denke höchstens, dass euch ein geringer Zuschuss für die Miete zustehen könnte und dass eventuell von der Wohngeldstelle.

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Guest Lady Sunlight

Danke für deine Antwort, Wohngeld habe ich beantragt, da bekommen wir auch nichts.

Ist wirklich schade das die Ämter nicht alle abgaben sehen die man hat...:mad:

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Guest bianca81

krümel! verkehrt herum, wohngeld erst beantragen wenn euer kleiner da ist! dann bekommt ihr meist auch was! wir bekommen sage und schreibe 13,16€ oder so im monat ;)

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Guest Lady Sunlight
krümel! verkehrt herum, wohngeld erst beantragen wenn euer kleiner da ist! dann bekommt ihr meist auch was! wir bekommen sage und schreibe 13,16€ oder so im monat ;)

Hallo!!!

Vielen Dank für eure Antworten!!:D

Ich war bei der Beratungsstelle und dort wurde mir gesagt,dass ich lieber ALG2 beantragen sollte,wenn mein Kleines da ist- da ich so wenig verdiene. Hast du denn mal probiert ALG2 zu beantragen?? Ist ja mehr als wenig dein Wohngeldzuschuss!?:(

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Guest Lady Sunlight
Hast du einen 400€-job ?

Dann bekommst du noch einmalig 210 € vom Bundesversicherungsamt.

Hallöchen!

Ja leider habe ich nur einen 400,-€ Job aber vom Bundesversicherungsamt und der einmaligen Unterstützung hab ich noch nie was gehört.

Gilt das denn auch obwohl ich in einer Lebensgemeinschaft lebe?:confused:

Meistens wirkt sich das ja negativ bei den Ämtern aus.

Werde mich auf jeden Fall darüber informieren-Vielen Dank!!:D

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Guest Lady Sunlight

Guten Tag ihr Lieben!

Ich habe mich jetzt über das Bundesversicherungsamt informiert. Ich kann die Unterstützung nicht beantragen, da ich Pflichtversichert bin obwohl ich einen so geringen Verdienst habe.:(

Hm... ist alles nicht so einfach mit den ganzen Ämtern...

Trozt allem danke ich euch für eure Anrworten!!!:D

Versuche wirklich alles wo man etwas beantragen kann...

LG Kerstin

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Guten Tag ihr Lieben!

Ich habe mich jetzt über das Bundesversicherungsamt informiert. Ich kann die Unterstützung nicht beantragen, da ich Pflichtversichert bin obwohl ich einen so geringen Verdienst habe.:(

Hm... ist alles nicht so einfach mit den ganzen Ämtern...

Trozt allem danke ich euch für eure Anrworten!!!:D

Versuche wirklich alles wo man etwas beantragen kann...

LG Kerstin

Wie kommt es, dass du bei einem 400 €-job Pflichtversichert bist. Die sind versicherungsbefreit.:confused:

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Guest Lady Sunlight

Das Gleiche hat mich die Frau vom HARTZ4- Amt auch gefragt.:confused:

Hm... also ich bin fest angestellt und bekomme ca. 400- 420€ brutto und davon werden Sozialversicherungen abgezogen!?:confused:

Jetzt bin ich total verwirrt...

Ich bin der sogenannten "Gleitzone" , wo man etwas weniger Abzüge erhält.

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ach du sch...

du hast nen midi-job, das heißt dass du zwischen 400 und 800 liegst.

da du aber erst 23 bist und dich noch über deine mutter/vater versichern lassen kannst, könntest du zu deinem chef gehen und er soll da nen 400 €job draus machen. allerdings, weil ich nicht genau, ob du jetzt beim bundesversicherungsamt selbst versichert sein musst oder nicht.

und dann kommt noch die frage, ob du nicht mit mutterschaftsgeld mehr hast. ich denke, dass du vom elterngeld eh den mindestsatz von 300 € bekommst.

edit:

mir fällt grad noch was ein. bei einem 400 €job, hast du keinen anspruch auf alg1

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