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Familienname bei unverheirateten Paaren

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Geschrieben

Hallo.

Vaterschaft kann vor der Geburt auch beim Standesamt anerkannt werden, so haben wir es gemacht. Benötigt werden die Geburtsurkunden beider Elternteile sowie die Personalausweise, Erscheinen beider Elternteile erforderlich. Nach 10 Minuten hatten wir alle Bescheinigungen.

Standesamt vom Wohnort und Standesamt vom Geburtsort sind oft ja unterschiedlich, somit haben wir diesen Weg gewählt. Zum Standesamt zwecks Anmeldung des Kindes muss man zu dem, das für den Bezirk wo das Krankenhaus liegt, zuständig ist. Das gibt dann automatisch Nachricht an das Einwohnermeldeamt vom Wohnort.

LG

Sandra

Geschrieben

Hallo Ihr Lieben,

man kann sogar Kindern, die nicht vom Ehemann stammen, den gemeinsamen Ehenamen geben. Haben wir so gemacht :)

Mein Sohn ist nicht von meinem Mann, aber wir haben ihn einbenennen lassen. das geht ganz einfach: Man braucht eine aktuelle (nicht älter als ein halbes Jahr) Abstammungsurkunde (nicht Geburtsurkunde). Kinder, die älter als 5 Jahre sind, müssen selbst unterschreiben, dass sie der Einbenennung zustimmen. Ausserdem muss der leibliche Vater zustimmen, aber nur bei gemeinsamem Sorgerecht. Ansonsten lässt man sich einfach vom zuständigen Ju-Amt bescheinigen, dass man das alleinige Sorgerecht hat.

Die Einbenennung kann man direkt bei der Hochzeit auf dem Standesamt machen, dann spazieren alle mit dem gleichen Namen zur Tür raus ;)

Der Spass hat uns, glaub ich, 17€ gekostet. Dann muss man noch eine neue Geburtsurkunde beantragen, für den Kinderausweis etc.

Alles keine grosse Sache und ich kann es nur empfehlen, damit es kein unpraktisches Namenswirrwarr gibt.

Jetzt wird Paul nie mehr gefragt, warum sein "Papa" anders heisst als er :P

Gast Zuckerschnute81
Geschrieben

Hallo Teo,

Euer Kind kann nur dann Deinen Familiennamen bekommen, wenn die Mutter des Kindes dem zustimmt. Alleine kannst Du das nicht entscheiden.

Zu Deiner anderen Frage kann ich Dir leider nichts sagen, aber da kann Dir hier bestimmt jemand anders weiterhelfen.

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