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Unterhalt

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Geschrieben

Hallo,

kennt sich eine® von euch mit Unterhalt aus?

Es ist so dass mein Schatz Unterhalt für seine grosse Tochter (finde ich ja auch völlig in Ordnung) und für seine Noch-Frau (finde ich weniger toll :rolleyes: ) zahlen muss.

Das was er seiner Frau zahlen muss ist nicht gerade wenig (650.-€).

Jetzt hab ich gehört dass ich ihn unterhaltspflichtig machen kann wenn ich in Mutterschutz gehe.

Weiss jemand ob meine Ansprüche dann vor denen seiner Ex stehen?

Scheidung wird wahrscheinlich mitte September sein, ich gehe ab 27.09. in MuSchu und seine Grosse kommt am 13.09. in die 3. Klasse.

Was erschwerend hinzukommt: seine Ex arbeitet nicht.

Hoffe mir kann jemand einen Tip geben...

Liebe Grüsse..

Geschrieben

Hallo.

Sicherlich ist er auch Dir und Eurem Kind gegenüber zu Unterhalt verpflichtet. Aber im Mutterschutz hast Du ja noch ein Einkommen wie zuvor, das gilt für Dich somit erst, wenn die Gehaltszahlung eingestellt wird.

Ähem, wieso arbeitet die Frau nicht, wenn das Kind bereits in der 3. Klasse ist? :D Da würde ich dann schonmal ein bißchen Druck machen, ab einem gewissen Alter der Kinder, kann einer Frau eine Halbtagstätigkeit zugemutet werden. Am bestern mal den Anwalt anrufen, der Deinen Mann bei der Scheidung vertritt.

LG

Sandra

Geschrieben

Hi Sandra,

Danke für deine Antwort.. Normalerweise würde ich ja nicht auf Unterhalt von ihm bestehen, mich fuchst es eben nur gewaltig dass diese Frau seit 8 Jahren daheim ist und nichts tut (angeblich findet sie keinen Job. Zumindest keinen der ihr zusagt). Und ich werde deswegen nach einem halben Jahr wieder arbeiten gehen. Meine kleine "muss" (oder darf) dann zur Oma..

Die Grenze ist soweit ich weiss zu dem Zeitpunkt, wenn meinem Schatz seine Grosse in die 3. Klasse kommt. Auf der anderen Seite hab ich echt Angst da Trouble zu machen, bin froh dass wir (die Tochter und ich) einigermassen miteinander klar kommen. Das war am Anfang nicht so weil ihre Mutter sie gegen mich sie "Schl***" aufgehetzt hatte..

Na, mal sehen wie das weiter geht..

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Hallo,

also zuerst kommen immer die Unterhaltsansprüche der Kinder, wobei den Kindern aus 1. Ehe der Vorzug gegeben wird, dann folgen die Kinder aus jeder weiteren Ehe, dann kommt die Ex- oder Noch-Ehefrau und dann die Frau(en) aus den folgenden Verbindungen. Ist leider so.... :o

Aber ganz klar ist auch, daß die erste Frau zugunsten eures gemeinsamen Kindes im Unterhalt zurückstecken muß...wie gesagt...die Kids gehen vor. Also dann unbedingt Unterhalt verlangen, sonst lacht sich die andere ins Fäustchen. ;)

Alles Gute!

LG Gabi.

Geschrieben

Hallo.

Wir haben das Thema gerade im Bekanntenkreis.

Es ist so, daß Kinder gleichgestellt sind, egal in welcher Reihenfolge sie geboren wurden und von welcher Frau sie stammen. Bemessen wird der Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, die Kinder müssen sich jedoch teilen, was beim Vater zu "holen" ist.

Ähem, Du willst Dein Kind ja wohl nicht allen Ernstes zur Oma geben und arbeiten, nur damit die Ex weiter ne Kaltverschweißung mit dem Sofa haben kann? Die soll gefälligst arbeiten gehen.

LG

Sandra

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