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Schwanger und laut Amt keinerlei Ansprüche

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Hallo, ich hoffe Ihr könnt mir irgendwie weiterhelfen.

Meine Situation ist ziemlich verzwickt, ich bin in der 23. Woche Schwanger und habe im September meine schulische Ausbildung (Privatschule) zur Physiotherapeutin beendet. Da ich eine Prüfung nicht bestanden habe, (die ich aber so bald ich den Bescheid auf Wiederholungsprüfung hab nachholen werden) ist der Beruf aber nicht abgeschlossen. Arbeitslos melden musste ich mich trotzdem, da das Ausbildungsverhältnis auch ohne bestandene Prüfung vorerst beendet ist.

Zum 7.9. habe ich dann ein Fachabitur (so eins innerhalb eines Jahres) begonnen, was ich aber zum heutigen Tag (22.9.) wieder abgebrochen habe. Der Grund hierfür war, dass ich ab 8.12. in den Mutterschutz gehe, am 20.1. vorraussichtlich entbinde und ich das FAbi dann aufgrund der Fehlzeiten nicht machen kann und es sich nicht lohnt jeden Tag die 60 km zu fahren, im Endeffekt für nichts.

So viel erstmal zur aktuellen Lage.

Ich war heute bei der Mütterberatung der AWO um zu erfahren was mir zusteht. Die nette Dame hat mich dann erstmal ans Arbeitsamt weitergewiesen, wegen Leistungen.

Hierzu muss ich sagen, dass mir kein ALG1 zusteht, weil ich ja eine schulische Ausbildung gemacht habe.

Dann wurde ich weiter geschickt zur Arge, die sagten mir, da ich erst 20 bin und noch bei den Eltern wohne ich einen ALG2 Antrag stellen kann.

Tja und nun das Problem: meine Eltern sind beide Selständig, aber mit unregelmäßigem Einkommen. Aufgrund der Selbständigkeit hat der Sachbearbeiter mir wenig Hoffnung auf Unterstützung gemacht. Aber:

Ich kann ja ohne den Bezug von Leistungen keine Erstausstattung beantragen.

Und finanziell unterstützen können meine Eltern mich nicht.

Den ALG2-Antrag werden wir auf jeden Fall stellen, wir müssen es ja wenigstens versuchen.

einen Vater zu dem Kind gibt es offiziell nicht (der Erzeuger ist mit nem haufen Schulden abgehauen, hat mich bedroht usw. er weiß nix von dem Kind und dabei solls auch bleiben, er kann eh nix zahlen.)

Ich versuche bis zum Mutterschutz eine befristete Arbeitsstelle zu bekommen, um wenigstens finanziell einigermaßen über die Runden zu kommen, aber wer stellt schon ne Schwangere ein...

Kann mir irgendjemand noch Tips geben oder mir noch Anlaufstellen nennen, bei denen ich vorsprechen kann und/oder noch Hilfe bekomme?

Oder mir sagen wie ich vllt. noch zu Arbeit komme?

Ich bin echt verzweifelt!

Danke für euere Antworten!

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also, wirklich helfen kann ich dir wohl nicht. ich denke aber, du kannst schon die erstausstattung beantragen... zumindest habe ich das schon gemacht, auch ohne ALG. wir musste auflisten, was wir haben und dann wurde das genehmigt. aber vielleicht hängt das auch vom bundesland ab...

sonst weiß ich leider auch nichts.

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Hallo, ich hoffe Ihr könnt mir irgendwie weiterhelfen.

Meine Situation ist ziemlich verzwickt, ich bin in der 23. Woche Schwanger und habe im September meine schulische Ausbildung (Privatschule) zur Physiotherapeutin beendet. Da ich eine Prüfung nicht bestanden habe, (die ich aber so bald ich den Bescheid auf Wiederholungsprüfung hab nachholen werden) ist der Beruf aber nicht abgeschlossen. Arbeitslos melden musste ich mich trotzdem, da das Ausbildungsverhältnis auch ohne bestandene Prüfung vorerst beendet ist.

Zum 7.9. habe ich dann ein Fachabitur (so eins innerhalb eines Jahres) begonnen, was ich aber zum heutigen Tag (22.9.) wieder abgebrochen habe. Der Grund hierfür war, dass ich ab 8.12. in den Mutterschutz gehe, am 20.1. vorraussichtlich entbinde und ich das FAbi dann aufgrund der Fehlzeiten nicht machen kann und es sich nicht lohnt jeden Tag die 60 km zu fahren, im Endeffekt für nichts.

So viel erstmal zur aktuellen Lage.

Hallo sundrops!

Warum beendest du deine aktuelle Ausbildung nicht erst einmal....nach Nichtbestehen einer Prüfung (auch auf einer Privatschule) wird die Ausbildung um ein halbes Jahr verlängert und du kannst die Prüfung dann noch einmal machen. Oder liegt es am zu zahlenden Schulgeld, das du nicht weitermachst?:o

Und ich frage mich auch, weshalb du das Fachabitur angefangen bist, wenn dir doch vorher schon klar war, dass du ab Dezember im Mutterschutz bist und außerdem noch in einer anderen Ausbildung steckst? :confused:

Ich würde mich an deiner Stelle bemühen, das letzte halbe Jahr an der Schule rumzukriegen, die Prüfung zu bestehen, denn damit hast du eine abgeschlossene Ausbildung und hast echt Zukunft!

Zur Beratung würde ich dir die Diakonie, DonumVitae und natürlich ProFamilia empfehlen, die dir in deiner Situation sicherlich helfen können und ggffs. ermitteln, ob dir eine Erstausstattung zusteht etc.

Ich wünsche dir alles Gute und viel Glück!

Edi

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Vielen Dank ersteinmal für die Antworten.

Also wegen der Ausbildung und Prüfung:

Ich habe meine Ausbildung an einer Privatschule gemacht. Dort entscheidet über Nachprüfungen das Lehrerkollegium in Rücksprache mit dem dafür zuständigen Ministerium.

Und da das Kollegium schlicht und ergreifend zu faul ist eine schriftliche Nachprüfung aufzusetzen, werden die Nciht-Besteher von 2009 mit in die schriftlichen Prüfungen der Absolventen von 2010 mit hineingesteckt. D

as läuft dann als "Nachprüfung" die im Endeffekt nochmal 150 € kostet.

Eigentlich eine Schweinerei, aber das ist eben das Ding, warum ich die Prüfung an meiner Schule erst im Juni 2010 nachholen kann.

Ich bin grad dabei mich darum zu kümmern an einer anderen Schule zeitiger nachgeprüft zu werden. Wiederum muss ich dafür erstmal den Bescheid das die Prüfung nicht bestanden ist, vom Ministerium abwarten und daraufhin Antrag auf Nachprüfung stellen. Den Wisch bekomm ich wohl wie angekündigt erst mitte Oktober.

Die Absolventen, die alles bestanden haben bekommen die Berufserlaubnis auch erst mitte Oktober zugeschickt. Wohlbemerkt das Ausbildungsverhältnis endete zum 3.9.

Wie auch immer, ich weiß erst seit Montag das ich schwanger bin. Wie das sein kann oder auch nicht steht aber nicht zur Debatte.

Ok, ich war heute in der Diakonie wegen Erstausstattung und mich wird morgen eine Frau zwecks Termin zurückrufen. Die Schwetser dort war im Grunde der erste, der mir mal was genaues sagen konnte und mich nich wo anders hingeschickt hat.

Soweit der aktuelle Stand.

Leider leider nützt mir Profamilia garnichts. Ich komme aus Sachsen und die Anzahl der Beratungsstellen ist sehr übersichtlich. Zur nächsten müsste ich Zweieinhalb Stunden fahren.

Deshalb hab ich mich ja bei der Awo "beraten" lassen (beraten = aufs Arbeitsamt geschickt worden). Und da soll ich wiederkommen wenn ich den Schriebs auf Leistungsbewilligung habe.

Merkt ihr was? Ich dreh mich im Kreis :(

Aber trotzdem nochmal vielen Dank für die Antworten und sorry für den erneut so langen Text!

Ihr seid echt klasse!

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Ohje...das klingt ja kompliziert an deiner Schule. Ich kenne mich ein bisschen damit aus, weil meine Schwester die selbe Ausbildung hinter sich hat und dort die Durchgefallenen einfach ein halbes Jahr verlängern konnten. Das ist dann bei dir ja wesentlich komplizierter.

Hast du denn moralische und evtl. finanzielle Unterstützung durch deine Eltern oder deinen Freund/den Vater des Kindes?

Hoffentlich wird dir der Termin bei der Diakonie helfen...

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hallo, ist ja verzwickt bei dir.

ich wollte nur sagen, dass du ja bei profamilia einfach mal anrufen kannst. die können dir sagen, wohin du dich in deiner nähe wenden kannst und dir bestimmt auch schon am telefon helfen. ich würde es auf jeden fall versuchen! den antrag auf erstausstattung und schwangerenmehrbedarf würden ich definitiv stellen, mehr als ablehnen kann nicht passieren.

ansonsten alles gute für dich!!!

ach ja, zum ALGII ist es natürlich mega doof, dass du zu hause wohnst, denn ihr seid eine bedarfsgemeinschaft und alles was deine eltern verdienen wird angerechnet. in sachen selbstständigkeit ist das immer so ein problem.... aber versuche es auf jeden fall! ach ja, dein kind bekommt dann wenn es auf der welt ist auch ALGII

du schaffst das!

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Grüß dich Sundrops,

meine Tochter Jacky, in der 20. Woche schwanger ( absolviert im mom ein FSJ) hat den gleichen Antrag bei der Arge gestellt.

Ich kann ja ohne den Bezug von Leistungen keine Erstausstattung beantragen.

Das stimmt so nicht. Sie bekommt zwar kein ALG/Hartz4, da wir verdienen und sie auch noch Unterhalt bekommt aber die Erstlings/Schwangerenausstattung steht ihr trotzdem zu. Eve sogar noch ein *Schwangerenmehrbedarf*

Die Bedarfsgemeinschaft, hat man uns erklärt besteht nur aus dir und deinem Baby, nicht deinen Eltern.

Wir kämpfen uns im mom noch durch den Wust an Anträgen...Ergebniss haben wir noch keins. Aber der nette Herr hat uns bestätigt das ihr das zusteht.

Stell auf jeden Fall den Antrag und erkundige dich auch nochmals an anderen Stellen.

liebe grüße vonner Omi

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Vielen Dank, mit dem Anruf bei Profamilia ist eine super Idee, schreib ich gleich mit auf meine To-Do-Liste für morgen :)

ALG2 wenns Kind da ist weiß ich. Da werd ich auf jeden Fall auch Antrag stellen. Ich werde auch nur ca. 6-8 Wochen nach der Entbindung zu Hause wohnen bleiben, mir ist das lieber und meinen Eltern auch. Danach kommt die eigene Wohnung.

Stimmt es, dass ich extra Wohngeld fürs Kind beantragen kann?

Meine Eltern unterstützen mich wo sie nur können, aber finanziell ist eben ein wenig schlecht, weil selbständig leider nicht gleich reich ist... Und es grad im Moment geschäftsmäßig auch nicht so rosig aussieht. Aber das is ne andere Sache.

Was mit dem Vater ist, das ist im Moment nochmal so verzwickt.

Der soll nicht wissen das er ein Kind hat. Ich weiß nichtmal ob er mittlerweile im Knast sitzt. Er hat mich und meine Familie ein dreiviertel Jahr nur beschissen und ausgenutzt.

Er ist ziemlich krank im Kopf, denkt nicht nach und tut immerwieder unrechtes.

Ich traue ihm zu, wenn er erfährt das er ein Kind haben könnte, er kommt und es sich holen will. Ich hab eine riesen Angst davor.

Das kann sich auch keiner so wirklich vorstellen.

Aber mal abgesehen ob ich mich nun dazu entscheide ihn anzugeben oder nicht: er hat ohnehin kein Geld...

Achja: kann mir noch jemad sagen ob es sowas wie einen Ersatz für Mutterschaftsgeld gibt, wenn man familienversichert und ohne Einkommen ist?

Wenns danach geht hatte ich ja noch nie ein Einkommen, da meine Ausbildung nicht vergütet wurde.

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  • 3 Wochen später...

Wer schwanger ist, darf sich eine eigene Wohnung nehmen und kann von der Arge nicht gezwungen werden, (wieder) bei den Eltern zu wohnen. Handelt es sich dabei um eine angemessene Wohnung, muss die Arge die Kosten hierfür übernehmen. Das gilt nach einem jetzt rechtskräftig gewordenen Beschluss des Sozialgerichts Gießen auch dann, wenn die Schwangere das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Deine Eltern sind dir gegenüber auch nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet.

Der Antrag wird also zu 100% durchgehen. Wenn nicht, anfechten. :)

Zwecks dem Vater:

Wenn er dir bekannt ist, bist du dazu verpflichtet ihn anzugeben. Du hast nicht das Recht ihm deinem Kind gegenüber zu verschweigen. Schon allein für den Fall das es irgendwann einmal zu erben gibt, ganz zu schweigen von den Unterhaltsansprüchen. Zwingen kann dich natürlich keiner, aber rein rechtlich darfst du es nicht.

Du würdest übrigens auch 72 Monate lang Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommen, aber ohne Vater wirds etwas schwierig den Atrag durch zu bekommen. ;)

Sollte er sich weigern Unterhalt zu zahlen, oder die Vaterschaft nicht anerkennen wollen -> Gericht. Dir entstehen dadurch keinerlei Kosten (wenn er wirklich der Vater ist).

Mutterschaftsgeld:

Du bekommst ein Jahr nach der Entbindung 300€ Elterngeld, welches du dir auf bis zu 24 Monate a 150€ aufteilen lassen kannst. :)

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