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Top-Benutzer in diesem Thema

Geschrieben

Das ist natürlich blöd aber ich weiß von unseren Preisen hier....absoluter Wucher:mad:.....hier kann man manche Frage auch telefonisch klären...Aber schaumal hier im Net...die haben ne eigene I-netseite....da kannst du deine Postleitzahl eingeben und vielleicht ist sogar bei dir in der Nähe eine:)

Geschrieben

Kann ich verstehen das Du nicht unbedingt das nötige "Kleingeld" hast für den Bus. Ist hier nichts anderes, mega überteuert und und und. Muss aber dazu sagen, dass ich anfangs auch via Email sehr guten Kontakt mit der Profamilia Stelle hier hatte. Vielleicht können die Dir ja auch helfen via Email oder halt Telefon....

Geschrieben

Wollte der mich direkt abwimmeln und mir erklären, das ja der Gehalt meines Mannes und ihr Unterhalt dazu zählen würde. GSD hatte mir die nette Dame von der Profamilia schon erklärt, das das nicht der Fall ist. Und sie hatte mich auch schon direkt *gewarnt* das die das abwimmeln würden wollen.

Der Mann wurde pampig...ich wurde pampig und er schnauzte wie ein Rohrspatz auf die Profamilia, die würden es sich ja immer so leicht machen usw.

Sorry, aber soooo ganz unrecht hat er nicht.

Wenn eine Erstausstattung beantragt wird, muss geschaut werden, was die Antragsstellerin die nächsten 6 Monate zur Verfügung hat.

Es steht so wortwörtlich im Gesetz!!

Leider - und es ist wirklich LEIDER so, dass manche Organisationen Infos rausgeben, die nicht wirklich korrekt sind.

Ich wäre immer vorsichtig, wenn ich Infos bekomme, von einer Stelle, die so nix mit dem Gesetz zu tun haben!

Der Sachbearbeiter wird das schon richtig bearbeiten - aber er wird sicherlich auch Unterlagen anfordern.

Geld einfach auszahlen geht nicht!

Geschrieben

"Auskennen" ist immer ein auslegbares Wort!

Es gibt sicherlich einige die sich eingelesen haben + auch mal Kommentare stöbern etc.

Andere machen es sich jedoch wirklich ZU EINFACH.

Aber DAS steht wirklich wortwörtlich im Gesetz!

Ich muss mal kurz nachdenken § 23 Abs. 3 SGB II (fragt mich jetzt nicht nach dem Satz - da müsst ich selbst nochmal nachschlagen)...

Geschrieben

Ja nee ich glaub dir schon, mir ging es nur gerade darum, dass wenn solch Leute von Pro F. schon solch Dinge behaupten und sich die Schwangeren darauf verlassen quasi und dann kommt der Knüller das es nicht so ist.. weiß nicht also ich find das unverantwortlich iwie.

Gibt ja nu viele die wirklich auf jeden Cent angewiesen sind den sie als Unterstützung für die Baby Erstausstattung bekommen können.

Geschrieben

Der von der Arge hat soweit recht, dass zuerst ein Antrag auf Hartz4 gestellt werden muss....ohne diesen Antrag gibts diese Erstlingsausstattung nicht. Ich habe ihm gesagt das wir das wissen und für uns wegem dem Verdienst/Unterhalt nicht in Frage kommt. Nur es ist halt der Weg.

ABER die Erstlings/Schwangerenausstattung ansich hat GAR nichts mit dem Lohn/Verdienst zu tun und das hat er verneint.

Meine Tochter macht ein Freiwilliges soziales Jahr OHNE Bezahlung !! Das heißt sie hat gar kein Geld/Verdienst.

Geschrieben

Ne, wenn jemand die Erstausstattung beantragt (ohne gleichzeitig Leistungen zu beziehen) wird Einkommen der nächsten sechs Monate berechnet (Unterhalt, Arbeitseinkommen, Kindergeld, sonstiges Einkommen).

ES STEHT WORTWÖRTLICH IM GESETZ! Es besteht zwar ein gewissen ERMESSEN,...

Wenn Einkommen (egal welches) nicht berücksichtigt werden würde, könnte das jeder beantragen! Auch die, die locker 1500 Euro netto verdienen!

(Ich rede hier nicht von dem Einkommen von euch - der Eltern)!

Es geht lediglich darum, WAS sie bekommt (Kindergeld, Unterhalt von euch, etc.)

Gesetz:

§ 23

(3) Leistungen für

1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,

2. Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt sowie

3. mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen

sind nicht von der Regelleistung umfasst. Sie werden gesondert erbracht. Die Leistungen nach Satz 1 werden auch erbracht, wenn Hilfebedürftige keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung benötigen, den Bedarf nach Satz 1 jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können. In diesem Falle kann das Einkommen berücksichtigt werden, das Hilfebedürftige innerhalb eines Zeitraumes von bis zu sechs Monaten nach Ablauf des Monats erwerben, in dem über die Leistung entschieden worden ist.

Geschrieben

Dank dir nochmal für deine Erklärung Venus :)

Ich lass es nun einfach auf uns zukommen, ich war gestern halt einfach soooo sauer, weil der von Anfang an so pampig war, als ob wir der letzte Dreck wären.....und wegen dem Spruch, der Vater sei wohl sowieso unbekannt :(

liebe grüße vonner Omi

Geschrieben

Werft doch nicht immer die Leute in einen Topf! "Die Leute vom Amt"

:o

Nicht alle sind so.

Und eins dürft ihr immer nicht vergessen, ... nicht jeder Kunde ist nett der anruft oder vorbeikommt.

Also abwarten und sehen was und wie er berechnet!

LG

Geschrieben

Sorry - junge Omi - wenn wir dafür deinen Thread benutzen :o

@ Darkheart - manchmal liegst auch blöderweise am System.

Glaub mal nicht, dass wir nicht 10000 x am Tag über bestimmte Programme fluchen ...!

Geschrieben

naja aber sie hat 2x n denkfehler gemacht oder wie man es auch immer nennen mag. und ich mein erst nimmt se uns quasi 100€ weg und wenn das jetzt echt so ist wie es auf dem bescheid steht sind nochmal 400€ weg, somit würde es wieder ne woche dauern bis wir den rest bekommen und das kann einfach auch nicht sein, kann nicht einkaufen und keine rechnungen bezahlen wenn die sowas ständig machen. hab jetzt gerade mal das minus ausgleichen können durch die ihre schlamperei das sie unsere zahlung einfach nicht angewiesen hat weil sie uns vergessen hat, aber packte unsere akte zu erledigt und danach fand sie sie komischerweise erstmal nicht, find ich kann auch nicht sein.

muss schon aufpassen wo ich so wichtige akten hinpacke.

Geschrieben

Klar gibt es solche und solche :)

Ich bin eigentlich ne rheinische Frohnatur und immer freundlich und gut gelaunt. Aber wenn man mir wirklich so ****** kommt schlägt meine portugiesische/südländerische Art durch. Aber das braucht sehr,sehr,sehr lange.

Es fing ja schon damit an, das er meinen Namen nicht verstanden hatte und mich direkt angeflotzt hatte, wer da denn sei.

Ich war echt am überlegen ne Dienstaufsichtbeschwerde einzureichen, da der Spruch schon sehr unter der Gürtellinie war.

Deshalb warte ich ja mal ab, wie die Dame uns das erklärt :)

Der Mann ist aber auch wirklich ne Ausnahme hier...bis jetzt habe ich in 7 Jahren hier nur 3 solche Leute getroffen.

Wir waren mich hier damals anmelden und mein Mann ist schon so ein *Spassvogel*:rolleyes:

Wir saßen am Tisch, ich füllte den ganzen Kram aus und dann kam ein Polizist rein.....was macht mein Mann??? Er schmeißt den Stuhl nach hinten, stellt sich breitbeinig anne Wand und ruft: Ich wars nicht!!!!:eek::D

Das ganze Amt hat sich kaputtgelacht, nur ich wäre am liebsten im Boden versunken :o

Geschrieben

:D Ich hätte DA aber auch am Boden gelegen!!

Ganz ehrlich??!! Ich mache auch lieber Späßchen mit meinen "Kunden" und bin freundlich.

BIS ZU EINEM GEWISSEN GRAD.

Nicht selten werde ich schon angepflaumt bevor mir derjenige überhaupt seinen Namen verraten hat und ich weiß worum es geht.

@ Darkheart - wenn es ihr Fehler war, kannst du dir vielleicht das Geld in bar abholen?

Geschrieben

Als wir geheiratet haben habe ich aber auch so einen Klops gebracht :D

Unser Standesbeamte, hatte die Trauung wirklich sehr schön gemacht...inklusive unserer Geschichte, von wegen Internetliebe usw.

Es kam dann der berühmte Satz. Wollen sie den Namen ihres Mannes annehmen ...

Ich hab ihn ganz erstaunt angeschaut und laut Nein gesagt :D...er war natürlich schockiert :eek:...Auf sein fragenden Gesichtsausdruck, habe ich dann nur gesagt, das es ja wohl schitte wäre, wenn ich nun Michael heißen würde :D:D Ok...bis sich alle beruhigt hatten waren 10 Minuten rum :rolleyes:

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