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Frage wegen Umzug bei ALG 2

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Geschrieben

Hy ihr alle!

Ich hab da mal ein paar Fragen und ich hoffe irgenseiner kann mir helfen!

Ich bin im letzten Jahr mit meinem Freund zusammen gezogen. Die Wohnung hat 56 qm (eine kleine 3 Raum Wohnung).

Wir bekommen jetzt eine kleine Püppi und würden gerne eine größere Wohnung haben wollen. Ich weiß aber nicht ob die das von Arbeitamt genehmigen würden, weil wir ja eigentlich schon eine passende Wohnung haben. Sie würde ja auch so voll und ganz ausreichen aber mein Freund ist Selbstständig und bräuchte auch seine eigene kleine Ecke wo er sein Papierkram erledigen kann und da wär die andere Wohnung optimal. Sein jetztiges kleine Büro hat er nämlich ins Kinderzimmer und das müsste ja raus wenn die kleine kommt und für das ganze hätten wir in den restlichen Räumen keine Platz! Ich zerreiße mir schon die ganze Schwangerschaft den Kopf damit, wo ich das alles unterkriegen soll.

Vielleicht kann mir ja auch noch jemand sagen wieviel qm einem zu dritt zusteht in Berlin/Brandenburg!

Ich hoffe mir hilft einer!

ET 29.11.2006 Conny mit Klein Juliette

Geschrieben

hi,

ich würd ja jetzt einfach mal drauf Tippen das euch wenn er Selbständig ist für die Wohnung so rein gar nichts zusteht. Ok, kommt drauf an was er den tut. Aber ein Selbständiger der Zuschüsse zum wohnen braucht, sollte sich das mit dem selbständig sein noch mal überlegen. Zumindest das sollte drin sein.

Geschrieben

Naja ich denke es kommt nicht direkt darauf an, dass man selbstständig ist (denn auch da muss es nicht immer so super laufen), sondern eher darauf, was ihr für Einkommen habt und wie hoch die Ausgaben für die Kaltmiete + Hzg ist.

Was zahlt ihr denn und was habt ihr genau an Einkünften (gesamt!)?

Geschrieben
Naja ich denke es kommt nicht direkt darauf an, dass man selbstständig ist (denn auch da muss es nicht immer so super laufen)

Sorry.. aber als Selbständigem stehen dir keine Hilfen vom Staat zu. Deswegen bist du ja selbständig. Du bestreitest deinen Lebensunterhalt aus Selbständiger Arbeit. Für schlechte Zeiten hast du selber zu sorgen. Möchtest du auf Vati Staat zurückgreifen, so musst du deine Selbständigkeit als gescheitert eingestehen und damit aufhören.

Geschrieben

Hmm.. naja das habe ich noch nie gehört.

Aber wenn ich mit jemandem zusammen bin, der einen festen Job hat und das Einkommen nicht reicht, dann bekomme ich doch auch nen Zuschuss beim Amt, warum soll das bei der Selbstständigkeit anders sein? Ich meine man muss sein Einkommen da ja auch belegen können und angenommen er verdient ganz krass gesagt nur 600,-€ im Monat, dann kann man davon wohl kaum zu dritt leben oder?

Geschrieben
Hmm.. naja das habe ich noch nie gehört.

Aber wenn ich mit jemandem zusammen bin, der einen festen Job hat und das Einkommen nicht reicht, dann bekomme ich doch auch nen Zuschuss beim Amt, warum soll das bei der Selbstständigkeit anders sein? Ich meine man muss sein Einkommen da ja auch belegen können und angenommen er verdient ganz krass gesagt nur 600,-€ im Monat, dann kann man davon wohl kaum zu dritt leben oder?

Also, als Selbständiger oder Freiberufler zahlst du nicht in die Sozialkassen ein. Wenn jemand einen festen Job hat zahlt sein Arbeitgeber in die Kassen ein. Selbständigkeit definiert sich daraus das du deinen Lebensunterhalt aus deiner selbständigen Arbeit bestreitest. Die Allgemeinheit hat damit nichts mehr zu tun.

Und wenn ein Selbständiger grad mal so 600 Euronen oder so nach Hause bringt kann er wohl meistens nicht mal seine Versicherungen zahlen.

Wenn es durch selbständige Arbeit nicht zum Leben reicht, so sollte man darüber Nachdenken damit aufzuhören.

Ich weiß ja net was der Mann hier tut und Heim bringt. Aber es hört sich nicht sehr rentabel an wenn hier schon über so etwas nachgedacht wird.

Selbständig heißt eben auch selbstständig für alles Verantwortlich zu sein. Da gibt es keinen Rückhalt mehr durch den Staat. Erst wenn die selbständige Arbeit gescheitert. Sprich man Pleite und / oder Konkurs ist und die selbständige Arbeit aufgibt tritt wieder der Staat in die Verantwortung.

Geschrieben
er verdient ganz krass gesagt nur 600,-€ im Monat, dann kann man davon wohl kaum zu dritt leben oder?

Als Selbständiger ist er in erster Linie nicht der Familie verpflichtet, sondern erst einmal das er seinen Verpflichtungen nachkommt. Er muss dann halt sehen das am Ende des Monats so viel übrig bleibt das es für alle reicht.

Geschrieben

Hy!

@Snowflower82:

Ja genauso seh ich das auch. Wir zahlen für unsere jetztige Wohnung rund 348€ warm und für die neue würden nochmal ca. 100€ drauf kommen. Ich bekomme mit allem drin vom Arbeitsamt insgesamt 682€! Mein Freund bringt davon ca. 1300€ im Monat mit rein und davon geht noch sein Auto und sein Werkzeug von ab. Was davon gut ist, ist grad mal das das Amt meinen Freund mit Krankenversichert.

@Borys:

Mein Freund bekommt keine Zuschüsse vom Amt, die bekomm ich ja. Als wir zusammen gezogen sind hab ich ihn mit angegeben und auch gedacht das ich kaum was bekomme aber das war garnicht so. Bei der Selbstständigkeit hat man nun mal das Risiko das man z.B. übern Winter 2- 3 Monate eine Nullrunde schreiben mußt, das ist fast schon vor zusehen.

Trotzdem danke das mir einer hilft!

ET 29.11.2006 Conny mit Klein Juliette

Geschrieben

Ja genauso seh ich das auch.

Irgendwie habt ihr die Selbständigkeit nicht so wirklich begriffen

Also, ihr möchtet in eine Wohnung ziehen die euch 450 Euronen kostet.

Im Moment habt ihr ca. 1900 Euro an Einnahmen. Wobei das ja noch gut gerechnet ist, denn dein Freund ist ja nicht vollkommen Selbständig, da er ja seine KV vom Amt bezahlt bekommt. Sag mal was für ein Projekt vom Amt ist das denn? Ich-AG, Überbrückungsgeld oder so? Seit wann macht er das denn? In meinen und auch in vielen anderen Augen ist man erst voll selbständig wenn man 3 Jahre ohne Hilfe von Aussen seinen Unterhalt bestreitet.

Mein Freund bekommt keine Zuschüsse vom Amt, die bekomm ich ja.

Doch bekommt er wenn er seine KV vom Amt bezahlt bekommt.

Als wir zusammen gezogen sind hab ich ihn mit angegeben und

auch gedacht das ich kaum was bekomme aber das war garnicht so.

Klar bekommst du was. Das liegt daran das du ja vorher entweder gearbeitet hast oder gleich in das soziale Netz gefallen bist. Dementsprechend wird dir etwas zugestanden. Die Höhe wird allerdings

auch mit dem Verrechnet was dein Freund nach Hause bringt. Wenn ich mir überlege das er so 1.300 Euronen nach Hause bringt, wird er den Break Even noch nicht erreicht haben. Das heißt er arbeitet im aller besten Fall auf 0. Seit wann ist er den Selbständig?

Bei der Selbstständigkeit hat man nun mal das Risiko das man z.B. übern Winter 2- 3 Monate eine Nullrunde schreiben mußt, das ist fast schon vor zusehen.

Klar, aber das war ja von vornherein klar. Dafür muss man eben Rücklagen bilden.

Geschrieben

[sag mal was für ein Projekt vom Amt ist das denn? Ich-AG, Überbrückungsgeld oder so? Seit wann macht er das denn? In meinen und auch in vielen anderen Augen ist man erst voll selbständig wenn man 3 Jahre ohne Hilfe von Aussen seinen Unterhalt bestreitet.

Mein Freund ist seid dem 1.01.04 Selbstständig. Er hat eine Ich AG und da bekommt er doch auch Existenzgründungszuschuss. Ich weiß nicht was das hier alles soll. Es geht doch jetzt hier nicht nur um meinen Freund und seine Selbstständigkeit. Ich habe gehofft hier kann mir einer bei meinem Problem ein wenig helfen, aber das mir das hier so abspenstig gemacht wird hab ich echt nicht gedacht.

ET 29.11.2006 Conny mit Klein Juliette

Geschrieben

hmm.. aber ich denke euch wird nichts weiter zustehen, denn laut der Rechnung vom Arbeitsamt, benötigt man mit 2 Personen und 1 Kind nur 829,00 € plus Miete (inkl. BK, NK, Wasser), plus Hzg, plus Versicherungen. Da habt ihr mtl denke ich schon etwas zu viel, zumindest aus Sicht des Amtes.

Ich hätte.. sofern ich zusammen mit meinem wohnen bleiben würde, ungefähr so viel wie ihr und damit würden wir denke ich auch zurecht kommen. Man muss nur sehen, dass man nicht wie Gott in Frankreich lebt und dann passt das schon. Es gibt ja auch noch Erziehungsgeld oder Elterngeld.. Kindergeld wird ja wieder als Einkommen angerechnet.

Denke da könnt ihr weiter nichts mehr machen.

und wegen dem Zuschuss... wenn er jetzt schon etwas dafür bekommt, dann wird er sicher nicht noch mal den Zuschuss erhalten, der wird wohl einmalig sein. Bin auch am überlegen, mich selbstständig zu machen aber der neue Zuschuss kommt ja nun auch erst ab 01.08.06 die Ich AG gibt es so gesehen ja gar net mehr.

http://www.existenzgruender.de/01/

http://www.foerderland.de/

Geschrieben
Ich habe gehofft hier kann mir einer bei meinem Problem ein wenig helfen, aber das mir das hier so abspenstig gemacht wird hab ich echt nicht gedacht.

Nein, das hat alles damit zu tun. Ihr bildet eine Lebensgemeinschaft. Dadurch seid ihr als Paar auch in gewisser Weise füreinander Verantwortlich. Das heißt bei der Berechnung vom Amt wird das was er einbringt mitgerechnet.

Du möchtest ohne Grund in eine größere Wohnung ziehen. Und das soll dir vom Amt finanziert werden. Warum den eigentlich.

Ich bin auch Selbständig. Mein Schreibtisch steht im Wohnzimmer. Daneben hab ich einen Schrank mit meinen Ordnern stehen. Du siehst ein eigenes Zimmer nur dafür ist nicht unbedingt Notwendig.

Aber geh ruhig zum Amt. Hör dir an was die dazu sagen. Ich befürchte ja sogar das die das durchgehen lassen.

Geschrieben
die Ich AG gibt es so gesehen ja gar net mehr.

Zum Glück, die meisten sind nach ende der Förderung grandios gescheitert. die ich-AG war ein sehr sehr gefährlicher Flop des Amtes. Ohne Prüfung der Geschäftsidee und des Finanzplanes hat da jeder der wollte den Zuschuß bekommen. Nur damit er aus der Arbeitslosen-Statistik rausfliegt.

Geschrieben
Ja das weiß ich soweit auch! :D Ist ja auch ok, dass sie Prüfen, wofür die Leute einen Zuschuss bekommen wollen..

Wurde halt bei der Ich-AG nicht gemacht.

Geschrieben

@Snowflower82:

Ich weiß das uns wahrscheinlich nichts weiter zustehen wird aber das war eigentlich auch nicht mein anliegen. Ich wollte nur wissen ob das Amt mir die andere Wochnung genehmigen würden, weil wir ja eigentlich schon ne 3 Raum Wohnung haben und wieviel qm zu dritt vorgegeben sind.

@Borys:

/Ihr bildet eine Lebensgemeinschaft. Dadurch seid ihr als Paar auch in gewisser Weise füreinander Verantwortlich. Das heißt bei der Berechnung vom Amt wird das was er einbringt mitgerechnet./

Ach hast du echt gedacht ich weiß das nicht. Du stellst einen ja hier so hin als wärst du der einzigste der hier Ahnung darüber hat, aber das glaub ich leider kaum. :mad:

Wir wollen die andere Wohnung nicht weil mein Freund dann ein eigenes Zimmer hat. Das ist auch eine 3 Raum Wohnung! Hätten wir in unserer Wohnung Platz im Wohnzimmer oder in irgendein anderes Zimmer, hätten wir das alles auch dort rein gestellt und ich hätte niemals hier rein geschrieben.

ET 29.11.2006 Conny mit Klein Juliette

Geschrieben

ich weiß nur das einem erwachsenen 45qm und einem kind 15qm zustehen. dabei geht es den ämtern meist nicht ums geld, solang die qm stimmen. vielleicht ist das jedoch von amt zu amt verschieden. am besten beim amt nachfagen. kostet ja nichts

Geschrieben

@Conny23

Wenn du doch weißt das dir nichts weiter zusteht. Warum fragst du dann?

Wenn dir nichts weiter zusteht kommt auch keine größere Wohnung in Betracht.

Geschrieben

Also das kommt ja auch immer auf das Bundesland an. Hier in Hamburg würden dir / euch 3 Zimmer zustehen, bzw. 75 m² bei 409,00 € Kaltmiete, inkl. BK / WK.

Wie es in Berlin ist weiß ich jetzt nicht so genau aber da müsste hier eigentlich auch schon etwas stehen, das Thema hatten wir nun bereits schon mehrfach! ;)

hier die daten die ich für berlin weiß:

3 Personen HH - 444€ (die anderen weiß ich nicht)

53€ Mehrbedarf für Schwangere (ansonsten die daten wie oben von snowflower)

Geschrieben

Also ich denke ihr müßtet umdenken wenn euch mit 1.Kind 3 Zimmer zu klein sind ? wenn euer kleines da ist und dein Mann so wenig verdient müßt ihr eure Ansprüche eh zurück schrauben da wäre der verzicht auf ein Arbeitszimmer ein Anfang mach doch ne Arbeitsecke daraus .Oder des Baby kann am Anfang locker mit ins Schlafzimmer ziehen .Stütze sollte für das Notdürftigste sein ja auf alle Fälle aber nicht damit man sich ein "arbeitszimmer" leisten kann .Denk mal nach das ist ganz schön anmaßend .Und nein der Staat zahlt das nicht .Dakönnte ich ja auch für meine 5 Kinder eine eigenen Spielplatz beantragen.Sorry is nicht persönlich gemeint aber das ist echt dreist.

Geschrieben

@Conny

Habt ihr euch eigentlich mal Gedanken gemacht was passiert wenn bei denem Freund die Ich-AG ausläuft?

Geschrieben

Hab da nen Vorschlag ich rufe alle auf sich mehr in den Flohmarkt ein zu bringen wenn man sich mit erstaustattung untereinander weiterhelfen kann dann fänd ich es besser als ständig die Almosen durchzuhecheln.

Geschrieben
Hab da nen Vorschlag ich rufe alle auf sich mehr in den Flohmarkt ein zu bringen wenn man sich mit erstaustattung untereinander weiterhelfen kann dann fänd ich es besser als ständig die Almosen durchzuhecheln.

das finde ich eine gute idee!

ich hab zwar noch keine kinder, aber finde auch, dass viele hier ziemlich überzogene ansprüche haben. mein freund und ich studieren und haben lange zeit in einer 35 qm wohnung gelebt, weil die mieten so hoch sind... und das geht sehr gut, wenn man seine ansprüche etwas zurückschraubt.

Geschrieben

hi,

conny, sag mal, reichen euch die 56m² qirklich nicht aus? wir sind in einer ganz ähnlichen situation wie ihr. mein freund ist gerade dabei sich selbständig zu machen und wir leben in einer 54m² großen wohung. jetzt wo unser kleiner bald auf die welt kommt haben wir sein büro geräumt und in ein kinderzimmer umgewandelt. sein neues büro ist in unserem schlafzimmer. ist zwar nicht die ideallösung, aber eine größere wohung können wir uns im moment nicht leisten zu den zuschüßen für brandenburg kann ich dir leider nichts sagen, da ich in nrw lebe.

und borys. man hat schon die möglichkeit unterstützung vom amt zu bekommen. wir bekommen jetzt für das erste jahr in dem mein freund sich selbständig macht alg1 und überbrückungsgeld. das allerdings ''nur'' für ein jahr. ich finde ein jahr schon sehr viel, aber wir nehmen diese hilfe gene in anspruch, da wir jetzt am anfang noch nicht wirklich wissen, wie sich das ganze vorhaben entwickeln wird...

Geschrieben

und borys. man hat schon die möglichkeit unterstützung vom amt zu bekommen. wir bekommen jetzt für das erste jahr in dem mein freund sich selbständig macht alg1 und überbrückungsgeld. das allerdings ''nur'' für ein jahr. ich finde ein jahr schon sehr viel, aber wir nehmen diese hilfe gene in anspruch, da wir jetzt am anfang noch nicht wirklich wissen, wie sich das ganze vorhaben entwickeln wird...

Hi Lovis,

klar, Überbrückungsgeld ist auch Unterstützung. aber eben nicht in der Art wie das hier angefragt wurde. Es ist Unterstützung um die selbständige Tätigkeit aufzunehmen. Diese wird vornehmlich gewährt um die wichtigsten Kosten eines frischen Selbständigen wie die Versicherungen und so zu decken.

Alleine die Tatsache das es bei euch Überbrückungsgeld ist, zeigt das jemand euren Antrag überprüft hat. Ihr musstet ja sicherlich einen Geschäftsplan usw. einreichen. Das heißt dieser Idee wird eine Zukunft eingeräumt. Genau diese Überprüfung fand bei den Ich-AGs nicht statt.

Ich glaub es ist nicht wirklich rübergekommen das man zwischen einer Hilfe um in die Selbständigkeit zu kommen und der normalen Unterstützung ein Unterschied besteht. Bzw. das ich das so sehe. Bei Überbrückungsgeld wird jemandem geholfen sich seine Zukunft aufzubauen. Wohingegen die normale Unterstützung auf die Sicherung der wichtigsten Grundbedürfnisse beschränkt ist. Die Höhe des Überbrückungsgeldes wird ja auch von anderen Faktoren abhängig gemacht.

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