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Nachnamenänderung von Kindern


leasundance

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Ich habe folgendes Problem:

Vor fast 3 Jahren habe ich in den Niederlanden meinen 1. Sohn bekommen. Vor der Geburt hat mein Freund ihn anerkannt und dabei mussten wir uns auch fuer einen Nachnamen entscheiden. Damals hatte ich mich von meinen Freund breitschlagen lassen, dass unsere Kinder seinen Nachnamen bekommen, obwohl ich ihnen eigentlich lieber meinen gegeben haette. Als wir dann ein paar Wochen nach der Geburt einen deutschen Pass fuer meinen Sohn beim Konsulat beantragten, wurde mir gesagt, ich muesste den Nachnamen noch offiziell in Deutschland aendern, weil mein Sohn automatisch meinen Nachnamen in Deutschland haette. So wie es mir beim Konsulat erklaert wurde, klang es so, als ob ich gar keine andere Wahl haette, da ja auf der Geburtsurkunde der Name meines Freundes stand.

Als wir nun letzte Jahr ein 2. Kind bekamen, gingen wir wieder zum Konsulat. Da hiess es dann, dass meine Kinder auch meinen Namen haetten behalten koennen (also dann einen deutschen Pass mit meinem und einen niederlaendischen Pass mit dem Namen meines Freundes haetten haben koennen). Da mein 1. Kind nun aber in Deutschland schon den Nachnamen meines Freundes hatte, wurde mir geraten, den Nachnamen des 2. Kindes auch offiziell aendern zu lassen, denn in Deutschland muessen Kinder von denselben Eltern, denselben Nachnamen tragen.

Ich bin mit dieser ganzen Geschichte jetzt sehr ungluecklich und suche nun nach einer Moeglichkeit, die Namensaenderungen rueckgaengig zu machen. In den Niederlanden gibt es das Gesetz, dass ein Kind mit doppelter Staatsbuergerschaft doch noch den Namen des Elternteils mit der anderen Nationalitaet bekommen kann, wenn dieser in dem anderen Land gilt. Haette ich also vor 2 1/2 Jahren im Konsulat die korrekte Auskunft erhalten (naemlich, dass mein Kind in Deutschland weiterhin meinen Namen haben kann, auch wenn auf der Geburtsurkunde ein anderer steht), haette ich das erstmal so gelassen und koennte jetzt den Namen doch noch zu meinem aendern lassen.

Weiss jemand, ob es noch irgendeine Moeglichkeit fuer mich gibt, den Nachnamen meiner Kinder zu meinem aendern zu lassen? Hier waere es wohl mit einem psychologischen Gutachten moeglich, aber es bringt mir ja auch nichts, wenn ich letztendlich den Namen in den Niederlanden, aber nicht in Deutschland geaendert habe.

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warte mal, also du willst, dass beide deinen nachnamen haben? sollt ja kein problem innerhalb deutschlands sein, da dein freund hier keine vaterschaftsannerkung unterschrieben hat. die ist voraussetzung, dass der name genommen werden kann.

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Danke schonmal fuer Eure Antworten! Das mit der Vaterschaftsanerkennung muss ich mal checken, denn die haben wir fuer Deutschland wirklich nicht gemacht (in den Niederlanden allerdings schon). Ich musste aber auf dem Konsulat eine Einverstaendniserklaerung unterschreiben. Haette ich damals aber gewusst, dass die Kinder in Deutschland erstmal auch weiter meinen Namen haben koennen, haette ich die eben gar nicht erst unterschrieben.

Zu den unterschiedlichen Nachnamen von Geschwistern: das ist wohl normalerweise nicht moeglich, denn beim ersten Kind muss man (ob verheiratet oder nicht) einen Familiennamen waehlen und "Die Bestimmung des Familiennamens gilt auch für die weiteren gemeinsamen Kinder, die später geboren werden.". Kriegt die Frau noch mit einem anderen Mann ein Kind, kann das Kind natuerlich einen anderen Namen haben.

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hm, dann hat sich das vielleicht später geändert oder wird verschieden gehandhabt, die Jungs sind ja auch schon 12 und 7 ... aber die heißen verschieden, trotz gleichen Papas :D

habe jetzt noch bissel gegoogelt ... spannend sag ich euch :D also ich lese nichts von einer Verpflichtung, den Kindern den selben Nachnamen zu geben - bei Ehepaaren ist die Festlegung auf einen Familiennamen Kann-Bestimmung (also keine Pflicht), dann kann es für Unverheiratete nicht strenger sein ;)

hab jetzt noch einen recht allgemeinen Link gefunden, im Einzelfall bleiben da natürlich wieder Fragen offen

http://www.familien-wegweiser.de/bmfsfj/generator/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=65866.html

ist natürlich nicht so einfach, da hier nicht nur deutsches Recht ne Rolle spielt ... deswegen hätte ich auch den Weg zum Anwalt empfohlen :D

Bearbeitet von LoMOskito
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aber DAS kann ich mir nicht vorstellen, denn die beiden Söhne meiner Cousine und ihres Lebensgefährten tragen verschiedene Nachnamen (einer nach ihr, einer nach dem Papa)

das geht nur, wenn beim ersten die vaterschaftsannerkung gemacht wurde und sein name genommen wurde. und beim zweiten keine gemacht wurde und automatisch ihr name eingetragen wurde, würd ich mal meinen.

denn ich hat auch vor flo noch gefragt und defintiv hieß es - nein: geschwister bekommen den gleichen nachnamen.

na wer weiß... rolleyes:

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